(openPR) ödp Baden-Württemberg fordert Nachbesserungen beim Meldeportal
STUTTGART, 16.12.2008. In der vergangenen Woche hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf für einen besseren Datenschutz verabschiedetet. Voraussichtlich ab Mitte 2009 soll innerhalb einer dreijährigen Frist der lukrative Handel mit Kundendaten erschwert werden. Nach der Gesetzesvorlage wird eine Weitergabe von privaten Kundendaten nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung der Betroffenen möglich sein. Dies nimmt Gerd Eckhardt, stellvertretender Landesvorsitzender der Ökologisch-Demokratischen Partei (ödp) zum Anlass, bei der Landesregierung eine umgehende Überprüfung der bisherigen Regelungen beim Meldeportal des Datenverarbeitungsverbunds Baden-Württemberg einzufordern. Bisher können dort so genannte „Poweruser“ in Form von Adresshändlern, Auskunfteien, Inkassobüros und Versandhäuser ohne vorherige Einwilligung der betroffenen Bürger auf die tagesaktuellen und offiziellen Adressdaten der örtlichen Meldebehörden zurückgreifen. Dieser Missstand muss nach Ansicht Gerd Eckhardts umgehend behoben werden: „Es darf nicht sein, dass behördliche Personendaten im großen Stil an Wirtschaftsunternehmen verkauft werden, ohne dass dazu eine Zustimmung der Betroffenen vorliegt.“ Geht es nach dem Willen des ödp-Landesverbands soll die bisherige Widerspruchlösung in eine Einwilligungslösung umgewandelt werden. Demnach sollen Auskünfte durch das Meldeportal nur noch dann an Dritte erteilt werden dürfen, wenn dazu eine ausdrückliche Einwilligung des einzelnen Bürgers vorliegt.
Unterstützung für ihren Vorstoß erhält die ödp vom Datenschutzbeauftragten des Landes. Dieser äußerte bereits vor Inbetriebnahme des Portals erhebliche Vorbehalte gegen diese Praxis: „Vielen Bürgern ist weder die Befugnis der Meldebehörden, ihre Daten zu veröffentlichen oder weiterzugeben, noch das ihnen vom Gesetzgeber eingeräumte Widerspruchsrecht bekannt.“












