(openPR) 20. April 2004 - Zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erklaeren die stellvertretenden Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion, Joachim Poss und Michael Mueller:
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist eindeutig. An der Verfassungsmaessigkeit der sozial-oekologischen Steuerreform gibt es keinen Zweifel. Das gilt auch fuer die von den Beschwerdefuehrern behaupteten angeblichen Wettbewerbsverzerrungen. Diese Entscheidung war zu erwarten, denn die rot-gruene Koalition hatte den Kreis der durch die Ausnahmen Beguenstigten aus guten Gruenden begrenzt: Unternehmen sollen ueber reduzierte Steuersaetze und einen Spitzenausgleich im internationalen Wettbewerb nicht benachteiligt werden.
Dennoch: Das Urteil des Gerichts hat eine besondere politische Bedeutung, die ueber die rein rechtliche Betrachtung der entschiedenen besonderen Einzelfaelle hinausgeht.
Die Verteuerung des Energieverbrauchs zu umweltpolitischen Zwecken ist verfassungsrechtlich unbedenklich. Diese woertliche Aussage des Bundesverfassungsgerichts zusammen mit seiner ausdruecklichen Billigung, die Steuermehreinnahmen zur Senkung der Rentenversicherungsbeitraege einzusetzen, ist die eigentliche Botschaft aus Karlsruhe.
Diese Botschaft ist eindeutig und eine Schlappe fuer CDU/CSU und FDP. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sollte die Opposition endlich dazu veranlassen, ihre Angriffe gegen die sozial-oekologische Steuerreform einzustellen. Das gilt genauso fuer die Wirtschaftsverbaende, die auch eine Verantwortung fuer Gesellschaft und Umwelt haben.
Die sozial-oekologische Steuerreform ist erfolgreich:
- Die Energieproduktivitaet ist deutlich gestiegen,- der Kraftstoffverbrauch ist zurueckgegangen,- die Nachfrage nach energiesparenden Technologien hat zugenommen,- ohne die Oekosteuer laegen die Beitraege zur Rentenversicherung heute um 2,5 Prozentpunkte hoeher und- 250.000 Arbeitsplaetze konnten dadurch gesichert beziehungs-weise neu geschaffen werden.
Zu einer verantwortlichen Politik gehoert, die natuerlichen Lebensgrundlagen zu schuetzen. Auch dies hat das Bundesverfassungsgericht bestaetigt. Die Ausnahmen fuer das produzierende Gewerbe sind deshalb auch nur solange gerechtfertigt, solange die Wirtschaft die Klimaschutzziele erfuellt.

