(openPR) Die Mediation lebt von der Autonomie. Dies wurde auf dem 4. internationalen Kon-gress integrierte Mediation sehr deutlich, der am 31.10 und 1.11. in Koblenz statt-fand. Die Mediation ist kein justizförmiges Verfahren und sie sollte auch nicht ein solches werden. Das etwas provozierende Tagungsthema „Mediation richten“ mündete in die Frage: Wieviel Recht verträgt die Mediation? Die Teilnehmer waren sich einig, dass die Mediation eher anzurichten als hinzurichten sei.
„Das war einer der besten Kongresse, die wir je besucht haben!“ war das einhellige Feedback der mehr als 85 Teilnehmer, die mitunter sehr lange Anfahrten nach Kob-lenz in Kauf genommen hatten, um an dem Kongress „Mediation richten“ teilneh-men zu können. Das Lob betraf die Zusammenstellung des Themas, die Logik seiner Aufbereitung, die Auswahl und Qualität der Experten, das Ambiente, die Or-ganisation und auch die Betreuung durch die Veranstalter, den gemeinnützigen Verband integrierte Mediation e.V. und die Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e.V. Kurz gesagt betraf sie alles, was einen Kongress erlebenswert macht. Koblenz, die Stadt wo Mosel und Rhein zusammenfließen, hat auch in der Mediation ein Zusammenkommen ermöglicht. Der Standort wurde aber nicht des-halb gewählt, auch nicht wegen des bedeutungsvollen Blickes auf das Deutsche Eck, der vom 10. Stock des Tagungshotels Mercure aus möglich war. Wie Herr Ralf Bartz, der Präsident des Oberlandesgerichts in Koblenz, nach der Begrüßung durch Arthur Trossen, dem Vorsitzenden des Verbandes integrierte Mediation, Dr. Eberhard Schulte-Wissermann, dem Oberbürgermeister der Stadt und Matthias Weckerling dem Direktor der Stiftung für internationale Zusammenarbeit berichtete, wurde das Rheinland-Pfälzische Justizprojekt „Integrierte Mediation in Familiensachen“ von dem hier ansässigen Oberlandesgericht aus betreut. Integrierte Mediation be-schreibt die Verfahrensweise, die sich ergibt, wenn der in der Sache entscheidende Richter die Parteien unter dem Einsatz mediativer Elemente unterstützt, den Konflikt nach Möglichkeit mit eigenen Ressourcen zu lösen. Wie Prof. Dr. Neuert (Kufstein), der das Projekt evaluiert, auf dem Kongress berichtete, seien die Fragebögen zwar noch nicht vollständig ausgewertet. Es ließe sich aber – bei aller wissenschaftlichen Vorsicht – schon jetzt ein Trend erkennen, der eine bessere Verhandlungsqualität bei einem Rückgang an gerichtlichen Folgesachen erkennbar werden ließe. Das Projekt war erfolgreich verlaufen. Praktiker, wie Rechtsanwalt Ralf Käppele (Alten-kirchen), Rechtsanwalt und Mediator Werner Schieferstein (Frankfurt), der Direktor des Amtsgerichts, Norbert Kreten (Daun) und der Direktor des Amtsgerichts Dr. Manfred Grüter (Saarburg), letztere beide als Familienrichter, legten die Verfahrensweise der integrierten Mediation zumindest in Familiensachen in eindrucksvollen Vorträ-gen nahe. Der Staatsminister aus Rheinland-Pfalz, Dr. Heinz-Georg Bamberger berichtete, dass es in Rheinland Pfalz ab 2009 flächendeckend in jedem Gericht einen Gerichtsmediator geben werde. Dies sei ergänzend zu der Möglichkeit des integ-rierten Mediierens geplant. Bei der so genannten gerichtsinternen Mediation fungiert ein in der Sache nicht entscheidungsbefugter Richter als Mediator.
Prof. Dr. Greger erläuterte den rechtlichen Hintergrund der Fälle einer gerichtlichen Mediation. Er läutete so die Diskussion zur Frage ein, wo die rechtlichen oder faktischen Grenzen einer Gerichtsmediation zu finden seien. Die Zusammenstellung der Experten dieses Kongresses erlaubte es, auch international nahezu alle Varianten der Gerichtsmediation aufzuführen und zur Diskussion zustellen. Mediatoren wie Prof. Dr. Thomas Trenczek (Hannover), Güterichter wie Frau Vorsitzende Richterin am Landgericht, Harriet Weber (München), aber auch Meditoren und Richter aus dem Ausland, wie Helene Gebhardt (Kehl), Sir Gavin Lightman (London), die parlamen-tarische Staatssekretärin Baiba Broka und Andris Gobins (Riga), Dr. Amin Talab und Dr. Peter Adler (Wien), Arno Baltin (Tallin) kamen zu Wort. Vermittels Videotechnik konnte sogar ein weltweit umspannender Blick bis nach Australien ermöglicht wer-den, wo Frau Prof. Dr. Nadja Alexander über die Unterschiedlichkeit des die Media-tion jeweils beeinflussenden continental and common law Systems berichtete. Die den Kongress abrundende Diskussion der so genannten Mediationsw(a)eisen erkannte nach dem Initialisierungsbeitrag von Rechtsanwältin und Mediatorin Iris Berger mit Dipl. Psych. und Mediator Roland Breinlinger, Rechtsanwalt und Mediator Werner Schieferstein und Mediator Arthur Trossen die notwendige Vielfalt der Medi-ation und hinterfragte den Umgang damit. Man war sich einig, dass eine gesetzli-che Regelung nicht willkommen sei. Die beste Lösung für ein autonomes Verfahren sei nicht dessen Verrechtlichung, sondern die Achtung und der Respekt der Autonomie der Verfahrensbeteiligten, mithin also der Bürger.











