(openPR) Cross-Border-Leasing
ÖDP Baden-Württemberg fragt nach der Rolle der Rechtsaufsichtsbehörden
STUTTGART, 22.10.2008. Es galt bei Stadtkämmerern lange Zeit als die wundersame Geldvermehrung: Cross-Border-Leasing (CBL). Zwischen 1995 und 2003 wurden in Baden-Württemberg in mehr als einem Dutzend Verträge kommunale Einrichtungen wie Kläranlagen, Straßenbahnen, Müllverbrennungsanlagen oder auch das Trinkwasserleitungsnetz an anonyme Investoren in den USA verleast. Die Vertragssummen dieser Geschäfte belaufen sich allein in Baden-Württemberg auf mehr als 4,5 Milliarden Euro. Von den milliardenschweren Vertragssummen erhielten die Kommunen nur einen kleinen Anteil, den so genannten „Barwertvorteil“, in der Regel rund drei Prozent, ausgezahlt. Während den Stadträten oder Verbandsmitgliedern die wahren Risiken aus den Verträgen meist verharmlosend dargestellt wurden, drohen nun im Zuge der aktuellen Finanzkrise erhebliche finanzielle Einbußen. Im schlimmsten Fall kann es sogar zum Verlust des gesamten Leasingobjektes kommen.
Eile ist derzeit nach einer Meldung in der Stuttgarter Zeitung insbesondere bei den beiden Trinkwasserzweckverbänden Landeswasser- und Bodenseewasserversorgung geboten. Nachdem der amerikanische Versicherungsriese AIG im Rating herabgestuft wurde, muss innerhalb 90 Tagen ein adäquater Ersatz gefunden werden. Sicher kein leichtes Unterfangen. Angesichts der Größenordnung und des derzeit tobenden Finanzdesasters kommen nicht sehr viele Alternativfinanzinstitute in Frage. Außerdem muss in aller Regel der Investor dem neuen Wechselkandidaten seine Zustimmung erteilen.
Mit den jetzt auftretenden CBL-Problemen bestätigen sich für Gerd Eckhardt, den stellvertretenden ödp- Landesvorsitzenden, die schon lange im Vorfeld geäußerten Warnungen der ödp: „In Bereichen der öffentlichen Daseinsvorsorge haben windige Vertragsgeschäfte nichts zu suchen. Es käme einer Katastrophe gleich, wenn durch eine Vertragsverletzung die LWV und die BWV ihr Eigentum und somit einen Großenteil der süddeutschen Wasservorräte an den US-Investor verlieren würden.“
Auch wenn es soweit im Moment noch nicht ist, eines ist bereits jetzt absehbar: Durch den notwendig gewordenen Wechsel wird ein Großteil des einst erhaltenen Barwertes verloren gehen. Dabei weiß niemand, was die nächsten Jahren noch alles an Hiobsbotschaften bringen werden.
„Welche Rolle spielten bei den vorhandenen Cross-Border-Verträgen die Rechtsaufsichtsbehörden?“ diese Frage lässt Gerd Eckhardt, selbst gelernter Bank- und Versicherungsexperte, nicht mehr los. In einer Antwort auf eine offizielle Anfrage im Landtag wurde erklärt, dass dem Innenministerium bzw. den Regierungspräsidien nicht nur eine Transaktionsbeschreibung, sondern neben sonstigen Unterlagen auch das Gesamtvertragswerk in englischer Sprache vorgelegt wurde. „Die Risiken waren somit den jeweiligen Behörden bekannt und trotzdem wurden die Verträge in allen Fällen von der Rechtsaufsicht gebilligt.“ Dadurch droht jetzt nicht nur den Kommunen, sondern auch dem Land reichlich Ungemach.





