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EU-Asylpolitik muss auch deutsche Interessen wahren

01.01.200410:00 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Zuzug von Nicht-EU-Ausländern in die Europäische Union begrenzen

3. November 2003 - Zum heuten Informationsaustausch des Innenausschusses mit EU-Kommissar Antonio Vitorino erklären der innenpolitische Sprecher, Hartmut Koschyk MdB, und der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Innenausschuss, Thomas Strobl MdB:



EU-Kommissar Vitorino muss dafür sorgen, dass der Zuzug von Nicht-EU-Ausländern in die Europäische Union begrenzt und nicht ausgeweitet wird.

Mit den aktuellen Rechtssetzungsvorhaben der Kommission (Anerkennungsrichtlinie, Verfahrensrichtlinie) sind CDU und CSU nicht einverstanden. Sie werden zu einer massiven Zuzugserweiterung nach Europa und nach Deutschland führen. Dies lehnen wir ab.

Während die anderen Hauptaufnahmestaaten der Europäischen Union (Vereinigtes Königreich, Frankreich, Österreich) ihre Asylvorschriften jetzt drastisch verschärfen und hierbei auf Kernelemente der deutschen Asylrechtsreform 1993 wie das deutsche Drittstaatenkonzept setzen, wird dieses Element über die EU-Verfahrensrichtlinie ausgehebelt. National will die Bundesregierung ein ebenfalls auf Zuzugserweiterung gerichtetes Zuwanderungsgesetz durchsetzen. Wer also wahrt die deutschen Interessen?

CDU und CSU sind hinsichtlich der Asylproblematik problemerfahren und problembewusst. Sie haben zur europäischen Entwicklung einiges beizutragen, was der Berücksichtigung würdig wäre. Es war eine unionsgeführte Bundesregierung, die Anfang der 90-Jahre durch grundlegende Reformen des Asyl- und Ausländerrechtes dramatische Probleme gelöst hat: Wachsende Abwehrhaltung der Bevölkerung gegenüber Ausländern, lange Dauer der Verfahren, Blockade der verwaltungsgerichtlichen Kapazitäten, steigende Kostenbelastung der öffentlichen Hauhalte. Die unionsgeführte Bundesregierung hat es mit den wesentlichen zuzugsbeschränkenden Elementen der Asylrechtsreform 1993 erreicht, dass die Zugangszahlen von 438.000 auf ca. 71.000 pro Jahr zurückgegangen sind.

Für den europäischen Harmonisierungsprozess heißt das: Wir haben Prinzipien entwickelt, die haben sich bewährt - und sie sind es wert, dass man sie auf europäischer Ebene erhält.

Das Drittstaatenkonzept: Warum soll dieses durch Rückkehr zur Einzelfallprüfung und Wegfall der Grenzabweisungsmöglichkeit bis zur Unkenntlichkeit ausgehöhlt werden? Was nützt es, eine solche Regelung als Hülle ohne Inhalt und dann auch noch nur optional vorzusehen? Wir meinen, wir sollten es für alle EU-Staaten erhalten, jedenfalls sollten aber die jetzigen bzw. künftigen Staaten mit EU-Außengrenzen eine dem deutschen Drittstaatenkonzept entsprechende Regelung mit Grenzabweisungsmöglichkeit und Verzicht auf die Einzelfallprüfung zwingend vorsehen müssen.

Die Ausweitung des Flüchtlingsbegriffs auf nichtstaatliche sowie geschlechtsspezifische Verfolgung und die Statusaufwertung für Abschiebungsschutzberechtigte: Wer das zulässt, kann sich alle sonstigen Bemühungen nach Zuzugsbegrenzung sparen. Eine Ausweitung der Zufluchtsmöglichkeiten durch mangelnde medizinische Versorgung im Herkunftsland, Gefährdungen durch Naturkatastrophen, Hungersnöte, befürchtete Nachstellungen durch Verbrecherbanden, ist angesichts der bereits bestehenden Zuwanderung nach Deutschland sachlich nicht gerechtfertigt und würde zu unkontrollierter Zuwanderung oder vermehrter Binnenwanderung führen.

 

CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag

Platz der Republik 1, 11011 Berlin

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