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Gefahr für Deutsche Anleger durch die Pleiten der US-Banken Lehmann Brothers und Freddi Mac

(openPR) Besonders gefährdet sind die angelegten Gelder von tausenden von deutschen Anlegern der Anleihen Cobold und Colibri. Diese Anlageprodukte wurden von der Commerzbank und der DZ Bank herausgegeben. Beide Banken prüfen momentan, ob Sie den Anlegern eine Barabfindung anbieten. In welcher Höhe ist völlig unklar. Experten rechnen damit, dass jeder Anleger wenn überhaupt - nur einen Bruchteil seiner angelegten Gelder erhält.



Was sind Zertifikate oder Unternehmensanleihen?

Zertifikate ist eine Anlageform, bei dem eine Gesellschaft (Emittent) Geld einsammelt und dieses Geld investiert. Sofern das Geld in Unternehmen investiert wird, nennt man diese Anlagen auch Unternehmensanleihen.

Eine solche Unternehmensanleihe ist eigentlich ein Darlehen an ein Unternehmen. Nach einer gewissen Laufzeit soll das eingesetzte Geld mit Zinsen wieder zurückgezahlt werden.
Das Risiko eines Ausfalls des Geldes reicht von sehr sicher bis hohes Totalausfallrisiko. Warum? Weil die Rückzahlung des angelegten Geldes von der wirtschaftlichen Stabilität des Unternehmens abhängt, in das investiert wird.

Zertifikate, die in US-Banken investiert haben

Eine besonders gefährliche Variante sind die Anlagenprodukte, die unter dem Namen Cobold von der DZ Bank und Colibri von der Commerzbank herausgegeben werden. Mit diesen Anleihen wurde in mehrere Unternehmen investiert. Wenn aber nur eines der Unternehmen insolvent wird, dann erhält der Anleger sein Geld nicht zurück. Zum Ausgleich für das höhere Risiko wurden diese Anleihen (sogenannte Credit Linked Notes) höher verzinst.
Bei sieben dieser Cobold- und Colibri-Anleihen wurde in Lehmann oder Freddie Mac investiert. Der Kurs dieser Anleihen ist massiv zusammengebrochen

Beispielsweise wurde im Mai 2007 die Anleihe Cobold 74 von der DZ Bank herausgegeben. Das angelegte Geld sollte im Juni 2012 mit 5 % Zinsen zurückgezahlt werden. Bedingung der Rückzahlung ist, dass keine der US-Banken JP Morgan, Goldman Sachs, Lehman Brothers, Morgan Stanley oder Merrill Lynch ein „Kreditereignis“ melden muss. Mit der Insolvenz von Lehmann ist nun ein solches Kreditereignis eingetreten. Es ist völlig offen, ob die Anleger überhaupt noch etwas von Ihrem Geld sehen.
Besonders für Anleger, denen die Anleihen als Altersvorsorge empfohlen wurde, trifft das äußert hart.

Betroffen sind die Produkte:
Cobold 54, Cobold 62, Cobold 64, Cobold 74, Cobold 75, Cobold 76, Plus VIII, Colibri

Die DZ Bank und die Commerzbank prüfen momentan, ob Sie dem Anleger einen Abfindungsbetrag anbieten und in welcher Höhe.

Was kann ein Anleger tun?

Viele Anleger stellen sich jetzt die Frage, was tun?
Schon lange stehen Banken in der Kritik, weil die Risiken für Privatanleger nicht überschaubar sind. Welcher Anleger kann schon die Bonitätsrisiken der amerikanischen Banken beurteilen.

Hier stellt sich die Frage ob die beratenden Banken wegen einer Falschberatung in Anspruch genommen werden können. Der große Vorteil ist, dass beim Nachweis einer Falschberatung die Bank die Anlage übernehmen muss. Der Anleger erhält sein ausgezahltes Geld mit Zinsen zurück.

Eine Falschberatung führt zu einem Schadensersatzanspruch gegen die beratende Bank, wenn der Anleger nicht richtig oder vollständig aufgeklärt wurde.

Ein Berater muss zunächst einmal richtig über die Anlage aufklären. Das ist in einem Beratungsgespräch nur in sehr groben Zügen möglich. Deshalb gibt es die Prospekte, die manchmal mehrere Hundert Seiten umfassen. Dass so etwas geeignet sein soll einen Anleger richtig aufzuklären, ist völliger Nonsens, aber einige Gerichte sehen das so.
Ein Berater kann seiner Pflicht zur Aufklärung durch den Prospekt nachkommen. Allerdings nur dann wenn der Prospekt rechtzeitig vor dem Erwerb der Anlage übergeben wurde. Denn das macht ja nur Sinn, wenn der Anleger auch Zeit hat, den Prospekt in Ruhe zu lesen. Die Rechtsprechung verlangt eine Übergabe des Prospektes so ca. eine Woche vor Erwerb der Anlage.
Wird der Prospekt nicht rechtzeitig übergeben, liegt keine ausreichende Aufklärung des Anlegers vor.

Der Umfang einer notwendigen Aufklärung hängt natürlich von der Person des Anlegers und den Vorkenntnissen ab. ein BWL-Professor braucht eine andere Aufklärung als jemand, der mit Geldanlagen gar nichts zu tun hat, beispielsweise ein Handwerker.

Neben der Aufklärung über die Geldanlage, muss ein Berater auch eine richtige Empfehlung speziell passend für den einzelnen Anleger abgeben. Sagt der Anleger im Gespräch deutlich ich möchte das geringst mögliche Risiko, weil ich das Geld sicher als Altersvorsorge anlegen möchte, dann ist ein Zertifikat dafür mit großer Wahrscheinlichkeit dazu nicht geeignet.

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