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Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. rät: Pleite bei Lehmann Brohters nicht klaglos hinnehmen

Bild: Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. rät: Pleite bei Lehmann Brohters nicht klaglos hinnehmen

(openPR) Erfurt/New York, 17. Oktober 2008. Die Pleite des amerikanischen Bankenhauses Lehmann Brothers Inc. (New York), durch die vermutlich auch mehrere 10 000 Geschädigte in Deutschland insgesamt einen Betrag in dreistelliger Millionenhöhe verloren haben, muss von den geprellten Anlegern nicht klaglos hingenommen werden. Darauf hat der Deutsche Verbraucherschutzring e.V.(DVS) aus Erfurt hingewiesen.



Sollten die Anleger nämlich von ihren Bank- oder Anlageberatern nicht ordnungsgemäß über die Risiken der Anlage hingewiesen worden sein, sondern ihnen im Gegenteil versichert wurde, dass es sich um eine 100prozentig sichere Geldanlage handele, kann die beratende Bank - so der DVS - möglicherweise zu Schadensersatz­leistungen verpflichtet werden.

Grundsätzlich nämlich gilt nach einem Urteil des Oberlandesgerichts München (Aktenzeichen: 20 U 3198/06), dass der Anleger nicht verpflichtet ist, die Informationen des Anlagevermittlers- und –beraters auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Wäre er hierzu in der Lage, dann müsste er ja keinen Berater aufsuchen. Auch der Hinweis, im Prospekt werde auf Risiken hingewiesen, verfängt vor Gericht nicht unbedingt. Der Kunde muss vielmehr im Beratungsgespräch ausdrücklich auf diese im Prospekt geschilderten Risiken aufmerksam gemacht werden. Die Übergabe des Prospekts an den Kunden, so das Oberlandesgericht Karlsruhe (Aktenzeichen: 7 U 255/05) ersetzt nicht die Beratung und ist nicht geeignet, Mängel, Fehlinformationen oder auch nur Verharmlo­sungen des Gesprächs auszugleichen. Und schließlich: Einem Kunden ohne Fachwissen, der das Beratungsgespräch sucht, dürfen nur Anlagen empfohlen werden, bei denen Risiken weitgehend auszuschließen sind.

Hier also könnte der Hebel , so der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. angesetzt werden, um die beratende Bank für den erlittenen Schaden zu haftbar zu machen. Dies umso mehr, wenn der Anleger sich kurz vor der Pleite des Bankenhauses Lehmann Brothers besorgt nochmals nach der Sicherheit erkundigt hat und ihm beschwichtigend wichtige Informationen vorenthalten wurden. Es soll sogar Fälle geben, in denen dem Anleger kurz vor der Pleite dringend empfohlen wurde, die Zertifikate nicht zu verkaufen. In all diesen Fällen besteht durchaus die Chance, über Schadensersatzleistungen Geld zurückzubekommen.

Informationsveranstaltung:

Der Deutsche Verbraucherschutzring veranstaltet am Samstag, dem 1. November 2008 um 14 Uhr im Hotel Maritim in Berlin eine Informationsveranstaltung für geschädigte Anleger der US-Investmentbank Lehmann Brohters Inc. Die DVS-Vereinsanwälte Wilhelm Segelken, (Kanzlei Robert, Kempas & Segelken, Bremen), Philipp Wolfgang Beyer und Sascha Giller (PWB Rechtsanwälte Jena) sowie Attorney at Law Helge Naber (Kanzlei Naber PC, Great Falls/Montana/USA) werden umfassend zu Handlungsmöglichkeiten für Lehmann Brothers-Geschädigte informieren.

Weitere Informationen unter www.dvs-ev.net.

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