(openPR) Laut dem Emissionsprospekt der Ultra Sonic Technology Holding AG hat diese im Jahr 2005 Genussrechte in einem Emissionsvolumen von insgesamt 20 Millionen EUR heraus gegeben.
Wir vertreten einen Kaptalanleger, der derartige Genussrechte erworben hat. Unsere Mandantschaft hat uns damit beauftragt, dass dort angelegte Kapital so schnell wie möglich aufgrund einer Kündigung einzuziehen. Wir prüfen momentan auch, ob unser Mandant ein recht zur sofortigen Kündigung hat.
Wir wurden auch beauftragt, Schadenersatzansprüche gegenüber dem Vermittlungsunternehmen zu prüfen. Ein Schadenersatz gegenüber der Vermittlungsfirma ist möglich, da unsere Mandantschaft nicht vollständig über die Risiken der Anlage aufgeklärt worden ist. Seltsam an dieser Fall ist, dass unsere Mandantschaft Anfang 2012 überredet wurde, das bisherige Guthaben auf eine in Panama ansässige Firma mit sehr ähnlichem Namen zu übertragen. Dabei wurde irrtümlicherweise behauptet, unsere Mandantschaft sei an einer Ultra Sonic Holding AG mit Sitz in der Schweiz beteiligt, was gar nicht der Fall war. Die in Panama ansässige Ultra Sonic Holding S. A. hat dann im Januar 2014 unseren Mandanten angeschrieben und hat behauptet, zu einer Auszahlung an Anleger könne es nicht kommen, da aufgrund einer Anzeige die Schweizer Finanzmarktaufsicht sämtliche Unterlagen als auch Konten beschlagnahmt habe.