(openPR) Für einen Mandanten haben wir eine Widerrufsbelehrung eines Darlehensvertrages der Baden-Württembergischen Bank geprüft. Dieser hat im Jahr 2008 einen Darlehensvertrag für einen Immobiliendarlehensvertrag abgeschlossen. Nach unserer Prüfung haben sich eindeutige Fehler der Widerrufsbelehrung ergeben. Dies führt dazu, dass der Darlehensvertrag widerrufen werden kann. Dies hat für unseren Mandanten den Vorteil, dass mit dem Widerruf der Darlehensvertrag aufgehoben werden muss und nun der Weg zu einer Umschuldung mit einem erheblich geringeren Zinssatz für unseren Mandanten möglich ist. Dies deckt sich auch mit den Prüfungsergebnissen der Verbraucherzentralen Bremen und Hamburg (abgedruckt in der Ausgabe 7/2014 der Zeitschrift Finanztest, dort auf Seite 59). Die Zeitschrift Finanztest gab an, dass von der BW Bank insgesamt 31 Verträge geprüft worden sind. Die überwiegende Mehrheit der Verträge, nämlich 22 von 31 Verträgen, waren fehlerhaft.
Wir empfehlen daher, dass Sie die Widerrufsbelehrung von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalanlagerecht prüfen lassen. Wenn Sie uns eine Kopie des Darlehensvertrages zusenden, prüfen wir für Sie gerne die darin enthaltene Widerrufsbelehrung, zunächst kostenlos und unverbindlich.