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Verkaufsstopp und Fahrverbot Audi A6 und A7, Rechtslage?

(openPR) kostenlose Erstberatung

Fahrverbote nun auch für Audi A6 und A7!

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat am 05. Juni 2018 einen Rückruf des Audi A6 und A7 mit dem Drei-Liter-Dieselmotor angeordnet. In den Audi-Fahrzeugen ist laut KBA eine illegale Abschalteinrichtung verbaut.

Betroffen von dem Rückruf sind 33.000 in Deutschland zugelassenen PKW von Audi A6 und A7. Weltweit hat Audi 60.000 Fahrzeuge dieser Typen verkauft.
Wie der SPIEGEL-Online am 06. Juni 2018 berichtete, musste Audi Abgasmanipulationen einräumen. Audi sprach in einer Mitteilung von "Auffälligkeiten", weswegen das Werk "die Auslieferung an den Handel gestoppt" habe.

Nach Auffassung von Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser sollten betroffene Fahrzeugbesitzer schnellstmöglich Ansprüche auf Rückabwicklung und Schadenersatz prüfen lassen.

Es bestehen bereits zahlreiche positive Gerichtsentscheide für die Fahrzeugbesitzer und gegen die Hersteller von abgasmanipulierten Dieselfahrzeugen.

Hierzu gehört auch die Möglichkeit die Darlehensverträge auf Widerrufsfehler hin zu prüfen.

Denn die Rückabwicklung kann auch über den so genannten Widerrufsjoker erfolgen.

Rechtsanwalt Eser hat hier bereits schon hunderte Verträge geprüft und auch schon große Erfolge für seine Mandanten erzielen können.

Die Betroffenen müssen aber selbst aktiv werden.
Eser Rechtsanwälte bietet kostenfrei eine bundesweite Erstprüfung an.

Weitergehende Infos unter www.eser-law.de

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht des Deutschen Anwaltvereins. Darüber hinaus lehrte er lange Jahre im Fachbereich Finanzdienstleistungen als Lehrbeauftragter an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg in Stuttgart (DHBW). In Berlin (Friedrichstraße) ist eine Zweigstelle der Anwaltskanzlei vorhanden.

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