(openPR) Schadensersatz für Anleger durch Beraterhaftung der vermittelnden deutschen Banken!
Was sind Zertifikate?
Bei Zertifikaten handelt es sich rechtlich um Schuldverschreibungen bzw. Anleihen. Der Anleger gibt also der Bank ein Darlehen, die Bank verspricht dieses zurückzuzahlen. Die Bedingungen und Konditionen für die Rückzahlung sind dann in dem ausgegebenen Zertifikat festgelegt.
Wie - und vor allem – ob es zu einer Rückzahlung kommt, hängt zunächst dann davon ab, ob die Bedingungen, die vereinbart wurden, eintreten. Noch wichtiger ist aber die Frage, ob die Bank, die das Rückzahlungsversprechen gegeben hat, auch noch leistungsfähig, also liquide ist.
Dies ist für den Anleger von enormer Wichtigkeit. Denn bei Zahlungsunfähigkeit der Bank – so im Falle der insolventen Lehmann Bank – treten, anders als bei Spareinlagen, die Einlagensicherungsfonds der deutschen Bankenverbände nicht ein. Ein Totalverlust ist die Folge, denn das Risiko des wirtschaftlichen Ausfalls des Herausgebers des Zertifikates, das sog. EMITTENTENRISIKO trägt grundsätzlich der Anleger.
Deshalb sind Zertifikate KEINE SICHERE ANLAGEFORM.
Rechtsanwältin Karine Guilleaume de Acosta, Absolventin Fachanwalt Bank- und Kapitalmarktrecht, dazu:
„Zertifikate und Schuldverschreibungen dürfen nur an Anleger vermittelt werden, die eine spekulative Anlageform gewählt haben. Anlegern dagegen, die ein konservatives und vordringlich auf Kapitalerhalt ausgerichtetes Profil besitzen, darf ein solches Zertifikat nur vermittelt werden, wenn auf das HOCHSPEKULATIVE RISIKO hingewiesen wird und der Anleger dies bewusst in Kauf nimmt.“
Ansprüche gegen die beratende Bank ?
Die Haftung für die Einlösung der Zertifikate/Schuldverschreibungen hat nicht die vermittelnde / beratende Bank übernommen, sondern der Emittent, also Lehmann Brothers. Somit steht den Anlegern kein direkter Anspruch aus dem Zertifikat gegen die beratende Bank zu.
Wenn allerdings die beratende Bank den Anleger nicht ausreichend über das tatsächlich bestehende Risiko informiert, kann der Anleger die Bank auf Schadensersatz in Anspruch nehmen.
Denn die Zertifikate wurden in der Regel als sichere Anlagen verkauft, die auch für konservative Anleger geeignet seien. Dies stellt einen groben Beratungsverstoss dar. Für den so entstandenen Schaden kann die Bank im Rahmen ihrer Beraterhaftung in Anspruch genommen werden.
Darüber hinaus haben viele deutsche Banken mit Lehman-Brothers auch sogenannte Partneremissionen durchgeführt, bei denen Lehmann-Brothers nicht unmittelbar, sondern nur mittelbar als Emittent zu erkennen ist. Auch über diesen Umstand muss aufgeklärt werden.
"Der Anleger hat ein grundsätzliches und geschütztes Interesse daran, wem er sein Geld zur Verfügung stellt. Hier muss offen gelegt und transparent beraten werden. Verstösse gegen diese Aufklärungspflicht befgründen einen Schadensersatzanspruch des Anlegers gegen die beratende Bank" so Rechtsanwältin Guilleaume de Acosta weiter.
Eine Haftung der beratenden Bank kommt demnach bei folgenden Beratungsfehlern in Frage:
• Fehlende Aufklärung über das Totalverlustrisiko und den tatsächlichen Emittenten
• Versicherung, die Rückzahlung wäre absolut sicher
• Versicherung, der Einlagensicherungsfonds der deutschen Bankenverbände würde haften
• Nichtbeachtung des konservativen Anlegerprofils des Anlegers
• Nichtbeachtung ausdrücklicher Wünsche nach einer absolut sicheren Anlageform








