Bafin prüft Entschädigung von Anlegern des Bankhauses Lehmann Brothers AG
(openPR) Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat einen wichtigen Schritt zur Entschädigung von Anlegern des Lehman Brothers Bankhauses AG getan. Die Aufsichtsbehörde stellte aktuell fest, dass offiziell der sog. „Entschädigungsfall“ vorliegt. Damit sind die gesetzlichen Voraussetzungen dafür eingetreten, dass die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) die Anleger auszahlen kann. Weiterhin ist die Bank dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken angeschlossen. Betroffene Anleger des Lehmann Brothers Bankhauses AG müssen nunmehr ihre Ausgleichs- und Entschädigungsansprüche prüfen.
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