(openPR) Fehlstand im Sozialen Gesetzbuch
7. November 2003: Anlässlich eines Gespräches der Gruppe der Frauen mit einer Vertreterin des Verbandes Unternehmerfrauen im Handwerk e. V. erklären die stellvertretende Vorsitzende des Parlamentskreises Mittelstand (PKM) der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marie-Luise Dött MdB, und die Vorsitzende der Gruppe der Frauen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Annette Widmann-Mauz MdB:
Die Bundesregierung hat es versäumt, mehr Rechtssicherheit für Unternehmerfrauen und andere im Unternehmen mitarbeitende Familienmitglieder zu schaffen. Stattdessen ist Rot-Grün weiterhin bemüht, den Unternehmern das Leben künstlich schwer zu machen und nimmt Millionen dabei ein.
Ausgangspunkt ist der Fehlstand im Sozialen Gesetzbuch (SGB), nach dem nur derjenige Anspruch auf Leistung hat, der von den Arbeitsämtern als Angestellter eingestuft worden ist. Ein Umstand, der nicht unbedingt als falsch angesehen werden muss. Wer aber Angestellter ist, bestimmt das Arbeitsamt und das regional nach uneinheitlichen Bewertungskriterien. Immer wieder kommt es so zu dem Fall, dass mitarbeitende Familienmitglieder trotz Anstellungsvertrages nicht als Angestellte gewertet werden. Stattdessen betrachtet das Arbeitsamt die Mitarbeit als ein (Mit-) Unternehmertum. Somit ist ein Familienangehöriger, in der Regel die mitarbeitende Ehefrau, trotz jahrelanger Einzahlungen nicht sozialversichert. Kommt es zur Arbeitslosigkeit, geht sie leer aus.
Dieser Fehlstand ließe sich umgehen, würde gleich bei der Anmeldung zur Sozialversicherung bei familieangehörigen Angestellten geprüft, ob es sich um ein tatsächliches Anstellungsverhältnis handelt oder nicht. Ein kleiner Zusatz im Sozialgesetzbuch würde Abhilfe verschaffen.
So war es auch im Referentenentwurf zum Dritten Gesetz für moderne Dienstleistung (Hartz) vorgesehen. Doch der Zusatz fiel ersatzlos belanglosen Wortveränderungen zum Opfer. Ein Umstand, dem die Fraktion der CDU/CSU mit ihrem Änderungsvorschlag entgegengetreten ist (Drs. 15(9)779). Doch auch dieser Vorschlag stieß auf taube Ohren und wurde von der Regierung abgelehnt.
Die Bundesregierung ist weiter aufgefordert, diesen Missstand zu beheben und damit endlich mehr Rechtssicherheit für Unternehmerfrauen und andere im Unternehmen mitarbeitende Angehörige zu schaffen.
Autor(en): Marie-Luise Dött, Annette Widmann-Mauz


