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Rot/Grün nimmt Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen im Erwerbsleben zurück

01.01.200410:00 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Bundesregierung will offensichtlich keine Rechtssicherheit schaffen

7. November 2003: Anlässlich der Ersten Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Sozialgesetzbuch IX - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - erklärt der Beauftragte der Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit Behinderungen, Hubert Hüppe MdB:

Unverständnis ruft der vorgelegte Entwurf der Regierungskoalition zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen hervor, wenn man ihn mit dem vorhergehenden Referententwurf der Bundesregierung vergleicht.

Während der Referententwurf eine wichtige Vorschrift zur Absicherung der Finanzierung der Behindertenwerkstätten vorsah, ist diese Forderung nunmehr verschwunden. Die Verunsicherung, die gerade Anfang des Jahres bezüglich Leistungen für Eingangsverfahren und den Bereich der beruflichen Bildung herrschte, wird damit weiter verstärkt. Die Vermutung liegt nahe, dass die Bundesregierung offensichtlich keine Rechtssicherheit schaffen will und Sparzwänge zu Lasten der Schwächeren verschiebt.

Gleiches gilt für die geplante verbesserte Stellung der Schwerbehindertenvertretung. Hier hatte bereits die CDU/CSU-Bundestagsfraktion mit ihrer Anfrage an die Bundesregierung auf den Misstand hingewiesen, dass eine fehlende Anhörung der Schwerbehindertenvertretung keine Auswirkung auf weitere Entscheidungen des Arbeitgebers hinsichtlich der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Behinderungen hat. Auch hier macht Rot/Grün einen Rückzieher von der anfänglichen Regelung, die eine Unwirksamkeitsklausel für weitere ohne vorherige Anhörung erfolgte Entscheidungen vorsah.

Zurück bleibt ein Torso aus unbedeutenden Einzelvorschriften und der Beibehaltung der Beschäftigungspflichtquote bei 5 %, mit denen die Novelle dem Namen eines Gesetzes nicht gerecht wird. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird nach Anhörung der betroffenen Verbände mit Änderungsanträgen reagieren, um die oben genannten Rechte der Menschen mit Behinderungen gesetzlich zu manifestieren. Sollte es nicht zu Verbesserungen kommen, wird die Union dem Gesetz nicht zustimmen.

Autor(en): Hubert Hüppe

 

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