(openPR) Das Landesnichtraucherschutzgesetz in Baden-Württemberg nimmt skurrile Formen an, wo vor nicht allzulanger Zeit noch das Rauchen illegal war, wird künftig das Essen verboten sein, zumindest insoweit, als vor Ort zubereitete warme Speisen betroffen sind. Der BmB (Bund mündiger Bürger) tritt in diesem Zusammenhang für die völlige Wahlfreiheit der betroffenen Gastronomen ein, und fordert die zuständigen Politiker und Parteien nachdrücklich dazu auf, für eine gleichermaßen liberale wie unbürokratische Lösung des Problems Sorge zu tragen.
Die Verabreichung und Zubereitung von Speisen steht in keinerlei sachlichem Zusammenhang mit den vorgeschobenen Belange des Nichtraucherschutzes. Der Bundesvorsitzende des BmB spricht es offen aus: „Wen Tabakrauch stört, der geht weder zum Trinken noch zum Essen in ein Raucherlokal. Ein zusätzlicher Schutz vor der Belästigung durch Passivrauch kann so nicht erreicht werden. Tatsächlich sollen Wirte und Raucher nur schikaniert werden, um ihre Treffpunkte möglichst unattraktiv zu gestalten. Dieses Problem lässt sich, wie der gesamte so genannte Nichtraucherschutz einfach und praktikabel durch eine Kennzeichnungspflicht erreichen.“
Ein Essverbot in Lokalen lehnt der BMB nachdrücklich ab.
Die regierenden Parteien sollten sich um dringlichere tagespolitische Themen
kümmern, statt festlegen zu wollen wer, wann, wo, was essen darf.












