(openPR) Im Zusammenhang mit den Feststellungen des BGH in seiner Entscheidung zu den Bodenreform-Grundstücken, in denen der BGH u.a. ein sittenwidriges und grob rechtsstaatswidriges Verhalten der zuständigen Stellen des Landes Brandenburg bei der Aneignung von Grundstücken konstatierte, und den sich daraus ergebenden laufenden staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen fordert der BVBB den Rücktritt von Ministerpräsident Platzeck, Finanzminister Speer, Innenminister Schönbohm und Justizministerin Blechinger. Ihr Verhalten bei Bekanntwerden des Bodenreform-Skandals macht sie als verantwortliche Mitglieder der Landesregierung untragbar.
Brandenburgisches OLG erklärte Aneignungs-Praxis bereits 2004 für rechtswidrig
Aus Sicht des BVBB war es bereits unverantwortlich, dass die damals schon in verantwortlicher Stelle tätigen Mitglieder der Landesregierung keinerlei Maßnahmen hinsichtlich der nunmehr der breiten Öffentlichkeit bekannt gewordenen Aneignungs-Praxis veranlasst haben, obschon bereits im Jahre 2004 das „eigene“ Brandenburgische OLG entschied, dass diese Vorgehensweise des Landes rechtswidrig war. Offenbar wurden, obwohl Tausende Grundstücke von dieser Entscheidung des OLG betroffen waren, keinerlei Maßnahmen getroffen, um der Weiterveräußerung dieser Grundstücke entgegenzuwirken, geschweige denn die betroffenen Erben weiter zu ermitteln.
Zunächst keine Reaktion auf BGH-Urteil vom 7. Dezember 2007
In der derzeitigen Diskussion weitgehend unbeachtet ist bislang die Tatsache, dass der BGH bereits am 7. Dezember 2007 seine Entscheidung zur Rechtswidrigkeit der Aneignungs-Praxis des Landes Brandenburg getroffen hatte. Mit ungewohnt deutlichen Worten beschied der BGH dem Land Brandenburg eklatante Rechtsverstöße, die eines Rechtsstaates unwürdig seien und diese Praxis an die Verwalter-Bestellung der ehemaligen DDR(-Diktatur) erinnern würde.
Diese „vernichtende“ Kritik des BGH war der Landesregierung zunächst nicht einmal eine besondere Stellungnahme wert. Mag die Landesregierung erklären, welche Maßnahmen sie unmittelbar nach dem 7. Dezember 2007 getroffen hat; öffentlich bekannt geworden sind derartige Maßnahmen zumindest bislang nicht.
Erst als die BGH-Entscheidung in die öffentliche Diskussion gelangte, bemühte sich die Landesregierung, beginnend mit der 2. Februar-Woche, zu ersten Reaktionen, die angesichts der Schwere der Vorwürfe jedoch nicht nachvollziehbar sind. Wie sollen die Bürgerinnen und Bürger ihre Landesregierung noch als Wahrer des Rechtsstaates ernst nehmen, wenn deren Finanzminister den Vorwurf des BGH, die Aneignungs-Praxis sei eines Rechtsstaates unwürdig gewesen, mit den Worten kommentiert, dass das so gerügte Verhalten damals von Rechts wegen durchaus vertretbar gewesen sei? Wo bleiben die Erklärungen der maßgeblichen Mitglieder der Landesregierung, warum man trotz der Entscheidung des „eigenen“ OLG aus dem Jahre 2004 untätig geblieben ist und derart betroffene Grundstücke sogar weiterveräußert hat? Wie haben sich die für die Wahrung des Rechtsstaates besonders verantwortlichen Minister für Inneres und Justiz hierzu im Kabinett erklärt?
Würde man nur die Reaktionen der betroffenen Mitglieder der Landesregierung kennen, so käme man gar nicht darauf, dass die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen den Vorwurf der Untreue in einem besonders schweren Fall beinhalten, der mit Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren bestraft werden kann. Der Schaden, den das anfängliche Schweigen und das jetzige Verharmlosen der verantwortlichen Mitglieder der Landesregierung für den Rechtsstaat mit sich bringen, kann gar nicht schwer genug eingeschätzt werden. Die hier in Rede stehenden Vorgänge sind ungleich schwerwiegender, als die bekannt gewordenen Verdachtsmomente gegen Wirtschaftsführer, die sich als Privatpersonen bereichert haben sollen oder sich als Abzocker profilieren. Mit dem eigenen Verhalten hat die Landesregierung jegliches Recht verloren, zweifelhafte Machenschaften von Privatpersonen anzuprangern.
Gutgläubiger Erwerb für BBI fraglich
Für den BVBB ist ausgesprochen fraglich, ob der BBI in der Vergangenheit betroffene Bodenreform-Grundstücke „gutgläubig“ erworben hat. Denn Grundstücksgeschäfte bedurften und bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrates. Dessen Mitglieder sind u. a. auch Mitglieder der brandenburgischen Landesregierung. Zumindest diese hätten die ursprünglich rechtswidrige Aneignung der Grundstücke erkennen müssen. Zudem fragt sich, ob der gutgläubige Erwerb von Grundstücken, die durch erhebliche Straftaten angeeignet wurden, tatsächlich von der Rechtsordnung geschützt wird. Der BVBB wird jedenfalls durch seine Rechtsvertreter prüfen, welche Auswirkungen der Erwerb derart betroffener Grundstücke für den Bau des BBI hat.











