(openPR) BBI will trotz Bundesverwaltungsgerichturteil uneingeschränkten Nachtflug
„Das ist eine Riesenschweinerei“, zürnt die amtierende BVBB-Vorsitzende Astrid Bothe. Die Empörung des BVBB richtet sich dabei dagegen, dass die FBS trotz der Vorgaben des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts von seinem ursprünglichen uneingeschränkten Nachtflugantrag kein Jota abgewichen ist. „Hinsichtlich des Umfanges des begehrten Nachtfluges nimmt die FBS im Planergänzungsverfahren tatsächlich keine Korrektur vor“, bestätigt Kläger-Anwalt Frank Boermann.
Zur Erinnerung: Das Bundesverwaltungsgericht hatte in seinem Schönefeld-Urteil entschieden, dass Nachtflug in der Kernzeit von 0.00 Uhr bis 5.00 Uhr nahezu ausgeschlossen ist und zwischen 22.00 Uhr und 24.00 Uhr sowie von 5.00 Uhr bis 6.00 Uhr nur ausnahmsweise bei Vorliegen besonderer Voraussetzungen zugelassen werden kann. Dies scheint die Flughafengesellschaft, die immerhin zu 100 % den Ländern Berlin und Brandenburg sowie dem Bund gehört, nicht zu beeindrucken.
87 Flugbewegungen von 22.00 Uhr bis 24.00 Uhr sind kein Kompromiss
Die nach Presseverlautbarungen vom brandenburgischen SPD-Fraktionsvorsitzenden Baaske angedeutete Kompromisslinie, wonach die Kernzeit von Flugbewegungen frei bleibt, jedoch zwischen 22.00 Uhr und 24.00 Uhr 87 Flugbewegungen stattfinden, ist für den BVBB kein Kompromiss, sondern eine Kapitulation vor den Forderungen der Airlines. „In der Zeit von 22.00 Uhr bis 23.00 Uhr würde dies bedeuten, dass jede Minute ein Flugzeug startet oder landet. Das ist teilweise mehr Fluglärm als tagsüber“, stellt der BVBB-Pressesprecher Kristian-Peter Stange klar, „das werden wir niemals akzeptieren!“. Dabei wird besonders kritisch gesehen, dass ein solches Ansinnen in vollem Umfange den wirtschaftlichen Interessen, insbesondere der so genannten Low-Cost-Carrier wie Easyjet und Air Berlin, nachgibt. Gerade dies haben jedoch die Leipziger Richter für nicht zulässig erachtet.
Es ist zudem nicht hinnehmbar, dass Platzeck und Wowereit die Einmütigkeit zwischen Bürgermeistern der betroffenen Gemeinden und BVBB arrogant ignorieren. Mit ihrer Haltung demonstrieren die Landespolitiker, dass sie den praktisch uneingeschränkten Nachtflug zu Lasten der Gesundheit der Betroffenen und zu Gunsten von Gewinnen der Fluggesellschaften rücksichtslos durchsetzen wollen.
Ausgelegte Unterlagen unzureichend
In der Amtlichen Bekanntmachung der Planfeststellungsbehörde vom 19.10.2007 zum ergänzenden Planfeststellungsverfahren wurde gefordert: „Die Einwendung muß …. den geltend gemachten Belang und das Maß der Beeinträchtigung erkennen lassen.“ Die ausgelegten Unterlagen enthalten stattdessen weder Anhaltspunkt noch Informationen darüber und machen damit das Verfahren zur Farce.
Der BVBB unterstützt die Kritik des Rechtsanwalts der Anliegergemeinden, dass die ausgelegten Unterlagen nicht den Anforderungen des Bundesverwaltungsgerichts genügen. Das Gericht hatte in seiner Entscheidung nicht nur wegen erforderlicher Nachtflugbeschränkungen, sondern auch für die Festlegung des so genannten passiven Lärmschutzes in der Nacht und für die Neufestlegung des Entschädigungsgebietes ein Planergänzungsverfahren gefordert. „Zu diesen Problemkreisen liegen keine Unterlagen der FBS aus, so dass Anwohner ihre Betroffenheit nicht erkennen. Die Offenlage verfehlt damit ihre gesetzlich gebotene Anstoßfunktion“, bestätigt Rechtsanwalt Frank Boermann. Auch er fordert, dass das laufende Offenlageverfahren abgebrochen und erst fortgeführt wird, wenn zu sämtlichen vom Bundesverwaltungsgericht als regelungsbedürftig angesehenen Punkten ergänzende Unterlagen vorliegen.
Der BVBB stellt ab heute auf seinen Internet-Seiten www.bvbb-ev.de u. a. ein Musterschreiben zur Verfügung, mit dem Anwohner Entsprechendes bei der Anhörungsbehörde fordern können.
„Die Leute müssen deutlich machen, dass sie sich vom Flughafen und Politikern nicht verschaukeln lassen“, betont die amtierende BVBB-Vorsitzende Astrid Bothe.












