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BVBB-Auslegung der Unterlagen zur Unterlaufung des gerichtlich verfügten Nachtflugverbotes

31.10.200707:25 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: BVBB-Auslegung der Unterlagen zur Unterlaufung des gerichtlich verfügten Nachtflugverbotes

(openPR) Der K(r)ampf geht weiter – doch ohne den BVBB

Mit der zum Wochenanfang begonnenen Auslegung so genannter Ergänzungsunterlagen in den betroffenen Gemeinden soll der Eindruck erweckt werden, als würden Einwendungen Betroffener irgendetwas am Ziel der Brandenburgischen und Berliner Landesregierungen ändern, ihre wirtschaftlichen Interessen dem Schutzanspruch betroffener Menschen vorzuziehen, den Fluglärm weiter vor den Menschen zu schützen.



260.000 Einwendungen innerhalb zweier Einwendungsrunden 2000 und 2003 sowie eine viermonatige Anhörung Betroffener im Jahre 2001 haben nicht bewirkt, dass sich auch nur ansatzweise ein Argument von Betroffenen im BBI-Planfeststellungsbeschluss wieder gefunden hätte.
Wowereit, Platzeck und die Protagonisten in Parteien und Parlamenten haben diese Volksabstimmung ignoriert. Motto: Wir reagieren auf das Volk nur, wenn es mit uns stimmt und wir seine Stimme zur Postensicherung benötigen. Den Befürwortern der Offenhaltung des Flughafens Tempelhof ist übrigens, unabhängig vom Ergebnis des Volksbegehrens, ein gleiches Schicksal durch Wowereit schon angekündigt.

Seit 1999 verweigern alle Landesfürsten den BBI-Betroffenen das Gespräch und pflegen trotzige Arroganz und Ignoranz.

Das Ergebnis des voraussichtlich im Frühjahr 2009 ergehenden Planfeststellungsbeschlusses hat der Leiter der Planfeststellungsbehörde Bretschneider ohnehin am 08.10 2007 auf einer öffentlichen Veranstaltung in Blankenfelde vorweggenommen. Er kündigte an, dass er und die Betroffenen - wohlgemerkt nicht die Antrag stellende Flughafengesellschaft- sich wohl vor Gericht wieder sehen würden.
Die gesetzlichen Bestimmungen (Verwaltungsverfahrensgesetz, Luftfahrtgesetz u. a.) für die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens täuschen demnach theoretische Bürgerechte mit möglichen Konsequenzen für einen Planfeststellungsbeschluss nur vor. Formal ist aber geregelt, dass mit Einwendungen gegen einen Planfeststellungsantrag das Recht auf Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss der zuständigen Planfeststellungsbehörde erwirkt wird.
Nur wer klagen will, muss auch eine Einwendung einreichen oder sich auf einer Anhörung der Anhörungsbehörde zu Wort melden.
Bei diesem Verfahren geht der Gesetzgeber davon aus, dass Betroffene, die nichts einwenden, mit dem Antrag des Vorhabenträgers bzw. dem Planfeststellungsbeschluss einverstanden sind. Einwendungen von nicht Klagewilligen oder –fähigen haben also lediglich Protestwirkungen, die in Berlin und Brandenburg erfahrungsgemäß ignoriert werden.

Der klammheimlichen Freude, dass Wowereit und Platzeck nun einen Nachtflug bekommen, um die Menschen durch Fluglärm krank machen zu können, wird der BVBB trotz dessen einen Riegel vorschieben.

Unter strikter Beachtung aller Formalitäten werden Musterklagen gegen den für 2009 erwarteten Planfeststellungsbeschluss und insoweit auch zur Sicherung der Rechtsposition der Betroffenen Einwendungen vorbereitet. Auch wird der BVBB selbstverständlich alle unterstützen, die mit einer Einwendung ihren Protest zum Ausdruck bringen wollen.

Der BVBB hat aus den Jahren 2000 bis 2003 gelernt. Nun wird der BVBB das Spiel von Scheindemokratie und verordnetem Selbstbetrug, bei dem das Ergebnis schon vor Beginn feststeht, nicht mehr mitmachen.
Politischer Kampf, wie Masseneinwendungen, erfordert Partner. Kritiker und Politikbetroffene haben in der Auffassung von demokratischer Streitkultur der Berliner und Brandenburger Landesfürsten keine Partner.

Der BVBB wird Kraft und Mittel diesmal darauf konzentrieren, auf dem Rechtsweg das vom Bundesverwaltungsgericht verfügte Nachtflugverbot in vollem Umfang durchzusetzen.

Der BVBB wird dafür streiten, dass Wowereit und Platzeck das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes ebenso anerkennen und respektieren, wie sie das von den Betroffenen verlangen.

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