(openPR) Auch wenn die Vorschrift von § 19 des Strafgesetzbuches (StGB) eine Strafbarkeit für Jugendliche erst ab einem Alter von 14 Jahren vorsieht, haben straffällig gewordene Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren keinen Freifahrschein in einen rechtsfreien Raum.
Selbst wenn die Strafmündigkeitsgrenze den Staatsanwalt an einer klassischen strafrechtlichen Verfolgung und Bestrafung (siehe auch http://openpr.de/news/181782/Jugendstrafrecht-Jugendkriminalitaet-kriminelle-Jugendliche.html) hindert, kann ein Ermittlungsverfahren (das in der Praxis oft auch bei unter 14-Jährigen durchgeführt wird!) juristische Konsequenzen haben, wenn eine Tatbeteiligung des Kindes festgestellt wird.
Bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen können bspw. freiheitsbeschränkende bzw. -entziehende Maßnahmen gegenüber Kindern und Jugendlichen angeordnet und durchgesetzt werden.
So kann nach § 42 des Sozialgesetzbuches Nr. 8 (SGB VIII) das zuständige Jugendamt bei einer Gefährdung des Kindeswohls ein Kind auch gegen den Willen der Eltern in seine Obhut nehmen und z.B. in einem Heim unterbringen.
Nach den Vorschriften der §§ 1631 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) können zudem unter bestimmten Voraussetzungen die Eltern in der Ausübung ihres Sorgerechts beschränkt werden.
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Im Strafverfahren steht der Beschuldigte den Ermittlungsbehörden wie den Staatsanwaltschaften und Amts- und Landgerichten oftmals völlig hilflos gegenüber. Kommt es dazu dann noch zu einem Haftbefehl, zu einer Durchsuchung oder bspw. einer Beschlagnahme des Führerscheins, befindet sich der Beschuldigte häufig in einer ernsthaften Notsituation.
Die Kanzlei Amann Krasel Koch ist daher neben ihren anderen Rechtsfeldern mit dem Strafverteidiger und Rechtsanwalt Thomas M. Amann ausschließlich auf dem Gebiet des Strafrechts beratend und in der klassischen Strafverteidigung in Ermittlungsverfahren und Hauptverfahren sowie in Berufungen und Revisionen tätig.
Sie finden uns neben unserem Büro in Frankfurt/M. direkt in der Fußgängerzone der Wissenschaftsstadt Darmstadt, die zentral im Wirtschaftsknotenpunkt Rhein-Main-Gebiet und damit in unmittelbarer Nachbarschaft zu der Messestadt und Finanzmetropole Frankfurt am Main liegt. Von Darmstadt und von unserem Standort in Frankfurt/M. aus sind wir sowohl regional als auch bundesweit und international tätig.
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Weitere Änderung und Verschärfung des Gesetzes (LuftSiG) und die neue Rechtslage nach der Änderung des Luftsicherheitsgesetzes
Die Ausgangslage
Seit dem 15. Januar 2005 gilt ein spezielles Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) in Deutschland, das in seinem § 7 das Verfahren der Zuverlässigkeitsüberprüfung regelt, dem sich jede Person unterziehen muss, die aktiv am Luftverkehr teilnehmen will und zusätzlich alle, die sich in sicherheitsrelevanten Flughafenarealen bewegen wollen.
Änderungen des Gesetzes in 2017
Seit dem 04.03.2017 galt eine ne…
Ein sehr großes Problem (insbesondere für Berufspiloten) ist nach wie vor und in den heutigen Zeiten um COVID-19 auch mehr denn je die Verknüpfung der Zuverlässigkeit ZÜP mit dem Bestand der Fluglizenz und der Möglichkeit der Abwanderung ins Ausland ("Ausflaggung").
FAKT IST :
Wenn die luftsicherheitsrechtliche Zuverlässigkeit nach § 7 LuftSiG - die sogenannte ZÜP oder ZUP - nicht mehr besteht, sieht das Luftverkehrsgesetz LuftVG den Widerruf der Fluglizenz zwingend vor. Ganz gleich, ob es sich um einen PPL, CPL oder ATPL handelt.
Nach § 4…
… internationalen Bereich. Die Kanzlei berät und vertritt ihre Mandantschaft gegenüber Polizei, Behörden, Staatsanwaltschaften und Gerichten in allen Fällen der Felder Strafrecht und Jugendstrafrecht sowie in der klassischen Strafverteidigung in Ermittlungsverfahren und Hauptverfahren sowie in Berufungen und Revisionen.
Für ihre Mandanten hat die auf Strafrecht und …
Es klingt ein wenig dramatisch, ist es aber nicht. Jugendstaatsanwalt Dr. Emmerich Plach, ein über die Grenzen Kärntens hinweg anerkannter Experte in Sachen Jugendstrafrecht, war am 20. November 2009 zu Gast bei der Pfadfindergruppe Klagenfurt 6.
Diese Veranstaltung war die erste in einer mehrteiligen Vortragsreihe "Gewalt unter Jugendlichen - Agieren …
… Geschäftsführer der OPM Media GmbH hierzu: „Dies ist ein weiterer Fall, in dem ein durch Verbraucherzentralen und Medien aufgeputschter Internet-Nutzer auf den vermeintlichen Freifahrschein der Verbraucherzentralen setzte und verlor. Hier sind für den Kunden Kosten von ca. EUR 600,00 zu erwarten. Auf dieses Risiko hinzuweisen, versäumen Verbraucherzentralen …
kriminelle Karrieren verhindern
(ddp direct) Körperverletzungen, Eigentums- und Vermögensdelikte führen häufig dazu, dass nach Jugendstrafrecht verurteilte Straftäter der Bewährungshilfe unterstellt werden.
Im Vergleich zu anderen Deliktgruppen wie Straßenverkehrsdelikte, Sachbeschädigung oder Sexualstraftaten bilden sie mit nahezu 60 Prozent den …
… vertritt die Interessen seiner Mandanten vehement. Zu seinen speziellen Fachgebieten gehören Kapitalverbrechen, das allgemeine Straf- und Verfahrensrecht, das Jugendstrafrecht, das Wirtschaftsrecht, die Revision in Strafsachen, das Betäubungsmittelstrafrecht und das Verkehrsrecht. Rechtsanwalt Böhm vertritt beispielsweise das Jugendstrafrecht gewissenhaft, …
… anderen Unionsvertretern eine Erhöhung der maximalen Jugendstrafe von 10 auf 15 Jahren gefordert, aber was bewirkt eine Erhöhung, wenn das vorhandene Jugendstrafrecht nicht vollständig von den Jugendstrafkammern ausgeschöpft wird?!?
Anstatt die Höchsstrafen zu erhöhen, müssen die Strafkammern dazu angehalten werden, den Strafrahmen vollkommen auszuschöpfen, …
… des Strafrechts ab.
Flexible Beratung mit großem Handlungsfeld
Eine kompetente Verteidigung ist ausschlaggebend für eine erfolgreiche Verhandlung. Ob Betäubungsmittelstrafrecht, Sexualstrafrecht, Jugendstrafrecht, Verkehrsstrafrecht oder Diebstahlsdelikte - die Strafverteidiger der Kanzlei nehmen sich jedes Falles persönlich und individuell an und bieten …
… auf den Putz hat, in seinem Bundesland aber die Justiz zu schlecht ausgestattet ist, um jungendliche Straftäter schnell ab zu urteilen. Poznanski: "Bevor Hessens Ministerpräsident das Jugendstrafrecht verschäfren will, soll er erst einmal für zügige Verfahren sorgen. Es ist einfach wahr, deshalb will ich den Satz noch einmal wiederholen: Es gibt kein …
Als Anwalt für Jugendstrafrecht vertrete ich Jugendliche oder Heranwachsende in jeder Lage des Strafverfahren. Häufig lässt sich auf diese Weise die zu erwartende Sanktion reduzieren. Meine Verteidigung berücksichtigt alle pädagogischen und strafrechtlichen Aspekte mit dem erforderlichen Verständnis Jugendlicher / Heranwachsender. In bestimmten Fällen …
… ohne Wenn und Aber
– Eine lebenslange Sicherheitsverwahrung von Wiederholungs-Sexualstraftätern
– Opferschutz geht vor Täterschutz
– Eine umfangreiche staatliche Fürsorge für die Opfer
– Die Strafmündigkeit im Jugendstrafrecht muss an der kriminellen Energie der Täter gemessen werden und nicht ausschließlich am Alter
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