Pressearchiv

Rechtsanwalt Thomas M. Amann

Rechtsanwalt Thomas M. Amann

Rechtsanwalt Thomas M. Amann Löchgauer Straße 20 74321 Bietigheim Und ab Frühjahr 2021 Liebigstraße 24 64646 Heppenheim Telefon (032) 12 11 27062 Mobil und WhatsApp (0160) 555 7 88 0 E-Mail amann@luftsicherheit-zuverlässigkeit.de

Über das Unternehmen

Rechtsanwalt für Strafrecht & Strafverteidigung

Aktuelle Pressemitteilungen von Rechtsanwalt Thomas M. Amann
Bild: Weitere Verschärfung der ZÜP durch Änderung des LuftSiG in 2020Bild: Weitere Verschärfung der ZÜP durch Änderung des LuftSiG in 2020
Rechtsanwalt Thomas M. Amann

Weitere Verschärfung der ZÜP durch Änderung des LuftSiG in 2020

Weitere Änderung und Verschärfung des Gesetzes (LuftSiG) und die neue Rechtslage nach der Änderung des Luftsicherheitsgesetzes Die Ausgangslage Seit dem 15. Januar 2005 gilt ein spezielles Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) in Deutschland, das in seinem § 7 das Verfahren der Zuverlässigkeitsüberprüfung regelt, dem sich jede Person unterziehen muss, die aktiv am Luftverkehr teilnehmen will und zusätzlich alle, die sich in sicherheitsrelevanten Flughafenarealen bewegen wollen.   Änderungen des Gesetzes in 2017 Seit dem 04.03.2017 galt eine ne…
08.03.2021
Bild: ACHTUNG Bei versagter ZÜP droht Verlust der Fluglizenz!Bild: ACHTUNG Bei versagter ZÜP droht Verlust der Fluglizenz!
Rechtsanwalt Thomas M. Amann

ACHTUNG Bei versagter ZÜP droht Verlust der Fluglizenz!

Ein sehr großes Problem (insbesondere für Berufspiloten) ist nach wie vor und in den heutigen Zeiten um COVID-19 auch mehr denn je die Verknüpfung der Zuverlässigkeit ZÜP mit dem Bestand der Fluglizenz und der Möglichkeit der Abwanderung ins Ausland ("Ausflaggung"). FAKT IST : Wenn die luftsicherheitsrechtliche Zuverlässigkeit nach § 7 LuftSiG - die sogenannte ZÜP oder ZUP - nicht mehr besteht, sieht das Luftverkehrsgesetz LuftVG den Widerruf der Fluglizenz zwingend vor. Ganz gleich, ob es sich um einen PPL, CPL oder ATPL handelt. Nach § 4…
01.02.2021
Bild: ZÜP ZUP & Vorwurf verfassungsfeindliche BestrebungenBild: ZÜP ZUP & Vorwurf verfassungsfeindliche Bestrebungen
Rechtsanwalt Thomas M. Amann

ZÜP ZUP & Vorwurf verfassungsfeindliche Bestrebungen

Zum Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs prüft die zuständige Luftsicherheitsbehörde bekanntermaßen neben Piloten und Flugbegleitern die Zuverlässigkeit von allen Personen, denen zur Ausübung einer beruflichen Tätigkeit nicht nur gelegentlich Zugang zum Sicherheitsbereich eines Flugplatzes oder zu einem überlassenen Bereich eines Luftfahrtunternehmens gewährt werden soll. Ebenso von Personal von Luftfahrtunternehmen und luftsicherheitsrelevanten Warenlieferanten. Maßstab und Grundlage dieser Zuverlässigkeitsüberp…
24.08.2020
Bild: Herr Rechtsanwalt, was ist wegen Corona strafbar und welche Strafe droht nach dem Infektionsschutzgesetz?Bild: Herr Rechtsanwalt, was ist wegen Corona strafbar und welche Strafe droht nach dem Infektionsschutzgesetz?
Rechtsanwalt Thomas M. Amann

Herr Rechtsanwalt, was ist wegen Corona strafbar und welche Strafe droht nach dem Infektionsschutzgesetz?

COVID-19 Corona - Strafbarkeiten und Ordnungswidrigkeiten bei Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz (IfSG) Das Infektionsschutzgesetz ist ein Bundesgesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen. Es regelt bereits seit dem Jahr 2001 die gesetzlichen Pflichten zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen. Besonderes Augenmerk erfährt es jedoch seit Anbeginn des Jahres 2020 mit dem Beginn der weltweiten Corona-Krise. Das neuartige Coronavirus 2019-nCoV breitet sich weltweit aus. Um ei…
26.03.2020
Bild: Wenn die Luftsicherheitsbehörde anruft… Informationen für Arbeitgeber in Zuverlässigkeitsverfahren § 7 LuftSiGBild: Wenn die Luftsicherheitsbehörde anruft… Informationen für Arbeitgeber in Zuverlässigkeitsverfahren § 7 LuftSiG
Rechtsanwalt Thomas M. Amann

Wenn die Luftsicherheitsbehörde anruft… Informationen für Arbeitgeber in Zuverlässigkeitsverfahren § 7 LuftSiG

In Verfahren über die Erteilung oder Verlängerung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG - die sogenannte ZÜP oder ZUP sind mittlerweile auch die Arbeitgeber der von der Überprüfung betroffenen Antragsteller in einer Art und Weise beteiligt, die so mancher Human Resource Management- beziehungsweise Personalabteilung Kopfzerbrechen bereitet. Dies unter anderen ganz besonders dann – und diese Fallkonstellation soll auch Thema dieses Aufsatzes sein – wenn die zuständige Luftsicherheitsbehörde (teilweise sogar deren Behördenleitung) …
22.08.2019
Bild: Neuantrag auf Zuverlässigkeit ZUP ZÜP nach § 7 LuftSiG auch schon vor 1 Jahr Wartezeit möglich?Bild: Neuantrag auf Zuverlässigkeit ZUP ZÜP nach § 7 LuftSiG auch schon vor 1 Jahr Wartezeit möglich?
Rechtsanwalt Thomas M. Amann

Neuantrag auf Zuverlässigkeit ZUP ZÜP nach § 7 LuftSiG auch schon vor 1 Jahr Wartezeit möglich?

Wann kann ein erneuter Antrag auf Zuverlässigkeit gestellt werden? Nach § 3 Abs. 5 S. 3 Hs. 2 LuftSiZÜV ist eine erneute Antragstellung bereits auch vor Ablauf von 1 Jahr möglich, wenn die Gründe für die Verneinung der Zuverlässigkeit weggefallen sind. § 3 Luftsicherheits-Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung (LuftSiZÜV) (1) Die Durchführung der Zuverlässigkeitsüberprüfung soll von den in § 7 Abs. 1 des Luftsicherheitsgesetzes genannten Personen bei der nach § 2 zuständigen Luftsicherheitsbehörde einen Monat vor der geplanten Tätigkeit od…
17.06.2019
Bild: Zuverlässigkeit ZUP ZÜP § 7 LuftSiG trotz mehr als 60 Tagessätze in den letzten 5 Jahren?Bild: Zuverlässigkeit ZUP ZÜP § 7 LuftSiG trotz mehr als 60 Tagessätze in den letzten 5 Jahren?
Rechtsanwalt Thomas M. Amann

Zuverlässigkeit ZUP ZÜP § 7 LuftSiG trotz mehr als 60 Tagessätze in den letzten 5 Jahren?

Zuverlässig trotz Verurteilung zu mehr als 60 Tagessätzen in den letzen 5 Jahren? Wenn der Antragsteller einer Zuverlässikeitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG unter anderem innerhalb der letzten 5 Jahre zu einer Geldstrafe von mehr als 60 Tagessätzen verurteilt wurde, wird ihm die Luftsicherheitsbehörde unter Berufung auf § 7 Abs. 1a Satz 1 Nr. 1 LuftSiG regelmäßig die Zuverlässigkeit absprechen. Dabei beruft sich die Behörde auf die in dieser Vorschrift enthaltene sogenannte gesetztliche Regelvermutung der Unzuverlässigkeit. Diese Vermutung je…
17.06.2019
Bild: Die (neue) Rechtslage nach der Änderung des Luftsicherheitsgesetzes Teil 1 : Innerhalb des RegelbeispielsBild: Die (neue) Rechtslage nach der Änderung des Luftsicherheitsgesetzes Teil 1 : Innerhalb des Regelbeispiels
Rechtsanwalt Thomas M. Amann

Die (neue) Rechtslage nach der Änderung des Luftsicherheitsgesetzes Teil 1 : Innerhalb des Regelbeispiels

Auch nach der Gesetzesänderung vom 04.03.2017 ist innerhalb der Regelbeispiele des neuen § 7 Abs. 1a LuftSiG i.V.m. § 5 LuftSiZÜV in entsprechender Widerlegung der dortigen Regelbeispiele nach wie vor zuverlässig, wer zweifelsfrei die Gewähr dafür bietet, die ihm obliegenden Pflichten zum Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs, insbesondere vor Flugzeugentführungen und Sabotageakten, jederzeit im vollem Umfang zu erfüllen (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.11.2004 – 3 C 8.04). Bei den der Beurteilung zugrunde liegenden Straftaten …
19.04.2018
Bild: Änderung und Verschärfung Zuverlässigkeitsprüfung nach § 7 LuftSiG (Luftsicherheitsgesetz)Bild: Änderung und Verschärfung Zuverlässigkeitsprüfung nach § 7 LuftSiG (Luftsicherheitsgesetz)
Rechtsanwalt Thomas M. Amann

Änderung und Verschärfung Zuverlässigkeitsprüfung nach § 7 LuftSiG (Luftsicherheitsgesetz)

Die Ausgangslage Seit dem 15. Januar 2005 gilt ein spezielles Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) in Deutschland, das in seinem § 7 das Verfahren der Zuverlässigkeitsüberprüfung regelt, dem sich jede Person unterziehen muss, die aktiv am Luftverkehr teilnehmen will und zusätzlich alle, die sich in sicherheitsrelevanten Flughafenarealen bewegen wollen. Dieses Gesetz dient dem Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs, insbesondere vor Flugzeugentführungen, Sabotageakten und terroristischen Anschlägen. Zum Schutz vor Angri…
28.06.2017
Bild: Anspruchsvoll für den Rechtsanwalt – Die Zuverlässigkeitsprüfung (ZÜP/ZUP) nach § 7 LuftsicherheitsgesetzBild: Anspruchsvoll für den Rechtsanwalt – Die Zuverlässigkeitsprüfung (ZÜP/ZUP) nach § 7 Luftsicherheitsgesetz
Rechtsanwalt Thomas M. Amann

Anspruchsvoll für den Rechtsanwalt – Die Zuverlässigkeitsprüfung (ZÜP/ZUP) nach § 7 Luftsicherheitsgesetz

Seit dem 15. Januar 2005 gilt ein spezielles Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) in Deutschland, das in seinem § 7 das Verfahren der Zuverlässigkeitsüberprüfung regelt, dem sich jede Person unterziehen muss, die aktiv am Luftverkehr teilnehmen will und zusätzlich alle, die sich in sicherheitsrelevanten Flughafenarealen bewegen wollen. Während das LuftVG nach wie vor die fliegerische Eignung im weiteren Sinne betrifft, regelt das LuftSiG nun seit einigen Jahren die Berechtigung zum Zugang zu sicherheitsrelevanten Flughafenbereichen und den Zugrif…
07.08.2015
Bild: Neue Nummer für Telefon und Fax Amann Krasel Koch Rechtsanwälte PartnerschaftBild: Neue Nummer für Telefon und Fax Amann Krasel Koch Rechtsanwälte Partnerschaft
Rechtsanwalt Thomas M. Amann

Neue Nummer für Telefon und Fax Amann Krasel Koch Rechtsanwälte Partnerschaft

Die Tätigkeitsbereiche der Fachkanzlei Amann Krasel Koch Rechtsanwälte Partnerschaft umfassen das gesamte Rechtsgebiet Strafrecht und die Strafverteidigung, sowohl im nationalen wie auch internationalen Bereich. Die Kanzlei berät und vertritt ihre Mandantschaft gegenüber Polizei, Behörden, Staatsanwaltschaften und Gerichten in allen Fällen der Felder Strafrecht und Jugendstrafrecht sowie in der klassischen Strafverteidigung in Ermittlungsverfahren und Hauptverfahren sowie in Berufungen und Revisionen. Für ihre Mandanten hat die auf Strafrech…
16.03.2015
Bild: Aus der Praxis Rechtsanwalt 2015 – Die Zuverlässigkeitsprüfung (ZÜP/ZUP) nach § 7 LuftsicherheitsgesetzBild: Aus der Praxis Rechtsanwalt 2015 – Die Zuverlässigkeitsprüfung (ZÜP/ZUP) nach § 7 Luftsicherheitsgesetz
Rechtsanwalt Thomas M. Amann

Aus der Praxis Rechtsanwalt 2015 – Die Zuverlässigkeitsprüfung (ZÜP/ZUP) nach § 7 Luftsicherheitsgesetz

Seit dem 15. Januar 2005 gilt ein spezielles Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) in Deutschland, das in seinem § 7 das Verfahren der Zuverlässigkeitsüberprüfung regelt, dem sich jede Person unterziehen muss, die aktiv am Luftverkehr teilnehmen will und zusätzlich alle, die sich in sicherheitsrelevanten Flughafenarealen bewegen wollen. Während das LuftVG nach wie vor die fliegerische Eignung im weiteren Sinne betrifft, regelt das LuftSiG nun seit einigen Jahren die Berechtigung zum Zugang zu sicherheitsrelevanten Flughafenbereichen und den Zugrif…
15.01.2015
Bild: Rechtsanwalt für chinesische Mandanten und Mandanten aus ChinaBild: Rechtsanwalt für chinesische Mandanten und Mandanten aus China
Rechtsanwalt Thomas M. Amann

Rechtsanwalt für chinesische Mandanten und Mandanten aus China

Rechtsanwalt Thomas M. Amann repräsentiert seit 2004 eine moderne auf das Strafrecht spezialisierte Anwaltskanzlei mit Haupt- und Gründungssitz in Darmstadt sowie weiteren Standorten bzw. Besprechungsmöglichkeiten in Frankfurt am Main, Offenbach am Main, Bensheim und Bietigheim-Bissingen. Die Kanzlei berät und vertritt Ihre Mandantschaft mit drei hochqualifizierten Rechtsanwälten bundesweit kompetent in allen rechtlichen Fragestellungen. Ein weiterer Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit der Kanzlei ist die umfassende Betreuung von chinesis…
14.01.2015
Bild: Rechtsanwalt 2015 - Das Ermittlungsverfahren gegen Studenten wegen BAföG Betrug und seine KonsequenzenBild: Rechtsanwalt 2015 - Das Ermittlungsverfahren gegen Studenten wegen BAföG Betrug und seine Konsequenzen
Rechtsanwalt Thomas M. Amann

Rechtsanwalt 2015 - Das Ermittlungsverfahren gegen Studenten wegen BAföG Betrug und seine Konsequenzen

Welche Strafe? Höhe der Strafe? Eintrag im Führungszeugnis? Abschluss Studium? Start in den Beruf? Berufsverbot? Kosten Rechtsanwalt? Zur Zeit sind in Fachkreisen neben Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung auch ein stetiger Anstieg von Strafverfahren wegen BAföG-Betrug und immer härtere Reaktionen der Strafjustiz (Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht) zu beobachten. Mit der Höhe der von den Staatsanwaltschaften geforderten Strafen steigt neben den Problemen für den Betroffenen (Gefährdung des Studiums bzw. Arbeitsplatzes, Vorstrafe und E…
05.01.2015
Bild: Juristische Konsequenzen bei Betrug und Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz (Verhütungsspritzen Österreich)Bild: Juristische Konsequenzen bei Betrug und Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz (Verhütungsspritzen Österreich)
Rechtsanwalt Thomas M. Amann

Juristische Konsequenzen bei Betrug und Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz (Verhütungsspritzen Österreich)

"Millionen-Betrug durch nicht zugelassenes Medikament. Frauenärzte verkauften illegal Verhütungsspritzen" So oder so ähnlich titeln derzeit die einschlägigen Medien über ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Wuppertal gegen mehre im Bundesgebiet niedergelassene Mediziner. Nach verschiedenen Nachrichtenmeldungen hättem über 600 deutsche Gynäkologen mit nicht zugelassenen Verhütungsmitteln gehandelt und Fahnder in NRW so einen der größten Ärztebetrugsfälle Deutschlands aufgedeckt. Dabei hätten mehr als 600 Ärzte und Frauenärzte im g…
05.11.2012
Bild: Zulässigkeit Erhebung von dynamischen IP-Adressen bei Ermittlungen wegen Kinderpornographie § 184b StGBBild: Zulässigkeit Erhebung von dynamischen IP-Adressen bei Ermittlungen wegen Kinderpornographie § 184b StGB
Rechtsanwalt Thomas M. Amann

Zulässigkeit Erhebung von dynamischen IP-Adressen bei Ermittlungen wegen Kinderpornographie § 184b StGB

Zu dem Geschäftszeichen 1 BvR 1299/05 hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe (BVerfG) jüngst entschieden, dass die Regelungen des Telekommunikationsgesetzes zur Speicherung und Verwendung von Telekommunikationsdaten teilweise verfassungswidrig sind. Die der Entscheidung zugrundeliegende Verfassungsbeschwerde richtete sich gegen die §§ 111 bis 113 des Telekommunikationsgesetzes (TKG). § 113 Abs. 1 Satz 2 TKG regelt eine spezielle Auskunftspflicht hinsichtlich Zugangssicherungscodes wie Passworten oder Persönlichen Identifikationsnumme…
07.03.2012
Bild: | Rechtsratgeber Rechtsanwalt Bietigheim | Im Opferschutz zu Schmerzensgeld und Schadensersatz für OpferBild: | Rechtsratgeber Rechtsanwalt Bietigheim | Im Opferschutz zu Schmerzensgeld und Schadensersatz für Opfer
Rechtsanwalt Thomas M. Amann

| Rechtsratgeber Rechtsanwalt Bietigheim | Im Opferschutz zu Schmerzensgeld und Schadensersatz für Opfer

Die Nebenklage - ein sehr nützliches jedoch oft unterschätztes Instrument des Opferschutzes. Im Strafverfahren stehen das Opfer oder seine Angehörigen den Ermittlungsbehörden wie den Staatsanwaltschaften und Amts- und Landgerichten oftmals völlig hilflos gegenüber und befinden sich häufig in einer ernsthaften Notsituation. Im Allgemeinen erhebt die Staatsanwaltschaft sobald sie einen hinreichenden Tatverdacht hat, Anklage bei dem zuständigen Gericht gegen den Tatverdächtigen. Zumeist ist dem Opfer der Tat nur bekannt, dass es in der Verhand…
20.02.2012
Bild: § 30a BZRG - Das neue erweiterte FührungszeugnisBild: § 30a BZRG - Das neue erweiterte Führungszeugnis
Rechtsanwalt Thomas M. Amann

§ 30a BZRG - Das neue erweiterte Führungszeugnis

Zum 1. Mai 2010 wurde das Bundeszentralregistergesetz um das sogenannte erweiterte Führungszeugnis ergänzt. Entgegen dem normalen Führungszeugnis werden im erweiterten Führungszeugnis nun auch bestimmte Delikte in Strafbereichen aufgeführt, die im normalen Führungszeugnis nicht eingetragen wären. Dazu zählen insbesondere Delikte wie die Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht, die Ausbeutung von Prostituierten, die Zuhälterei, die Misshandlung von Schutzbefohlenen, der Menschenhandel, der Kinderhandel, die Verurteilungen wegen exhibit…
31.10.2011
Bild: Rechtsanwalt Strafrecht und Strafverteidigung eröffnet weitere Kanzlei in Bietigheim im Landkreis LudwigsburgBild: Rechtsanwalt Strafrecht und Strafverteidigung eröffnet weitere Kanzlei in Bietigheim im Landkreis Ludwigsburg
Rechtsanwalt Thomas M. Amann

Rechtsanwalt Strafrecht und Strafverteidigung eröffnet weitere Kanzlei in Bietigheim im Landkreis Ludwigsburg

Im Strafverfahren stehen der Beschuldigte oder das beschuldigte Unternehmen den Ermittlungsbehörden wie den Staatsanwaltschaften und Amts- und Landgerichten oftmals völlig hilflos gegenüber. Kommt es dazu dann noch zu einem Haftbefehl, zu einer Durchsuchung oder bspw. einer Beschlagnahme des Führerscheins, befindet sich der Beschuldigte häufig in einer ernsthaften Notsituation. Die Kanzlei Amann Krasel Koch ist daher mit ihrem Rechtsanwalt und Partner Thomas M. Amann ausschließlich auf dem Gebiet des Strafrechts beratend und in der klassische…
18.10.2011
Bild: Praxisreport Rechtsanwalt: Urteil Amtsgericht Marbach im Strafrecht vom 20.05.2011 wegen DiebstahlBild: Praxisreport Rechtsanwalt: Urteil Amtsgericht Marbach im Strafrecht vom 20.05.2011 wegen Diebstahl
Rechtsanwalt Thomas M. Amann

Praxisreport Rechtsanwalt: Urteil Amtsgericht Marbach im Strafrecht vom 20.05.2011 wegen Diebstahl

Bewährungsstrafen für Diebstahl von Reifen und Felgen im Wert von mehreren tausend Euro aus einem Autohaus in Bietigheim. Das Schöffengericht des Amtsgerichts Marbach hat 3 Männer nach 5 Monaten Untersuchungshaft zu Freiheitsstrafen (= Haftstrafen) verurteilt und diese zur Bewährung ausgesetzt. Nach § 242 StGB (Strafgesetzbuch) wird wegen Diebstahl mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueig…
16.06.2011
1
2345
weiter
Sie lesen gerade: Rechtsanwalt Thomas M. Amann Presse – Pressemitteilung