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ICAT: Flughafen Berlin Tempelhof muss nicht geschlossen werden

10.12.200705:05 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: ICAT: Flughafen Berlin Tempelhof muss nicht geschlossen werden

(openPR) „Der Flughafen Berlin-Tempelhof darf am 31. Oktober 2008 geschlossen werden.“ Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG) zur Abweisung der Beschwerde einer Gruppe von Luftfahrtunternehmen gegen die vom OVG Berlin-Brandenburg mit seinem Urteil vom 12.02.2007 ausgesprochene Nichtzulassung einer Revision.



Das Bundesverwaltungsgericht hat in keinster Weise erklärt: der Flughafen Berlin-Tempelhof muss zum 31.10.2008 geschlossen werden. Es hatte lediglich darüber zu befinden, ob das Urteil des OVG Berlin-Brandenburg formal rechtlich zustande gekommen ist.

Die Senatsverwaltung Stadtentwicklung könnte ihren Verwaltungsbescheid vom 02.06.2004 zur Schließung aufheben oder dessen Wirksamkeit auf den Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Flughafens BBI verschieben, wenn neue Verkehrsentwicklungen es notwendig erscheinen lassen oder durch das Resultat des von der ICAT initiierten Volksbegehrens der Senat politisch gezwungen würde, seine Haltung vernünftigerweise zu überdenken.

Diese Entscheidungsmöglichkeit ist mit der Bestätigung des OVG-Urteil durch das BVerwG in keinster Weise genommen.

Das ICAT-Volksbegehren wird uneingeschränkt und mit Erfolgsaussichten weitergeführt. Jetzt erst recht ist die Beteiligung der Berliner Wähler gefragt. Wir werden uns weiter für den Erhalt einsetzen. Sollte der Senat – wie schon in der Presse angeklungen – das Ergebnis des Volksbegehren oder eines späteren Volksentscheides schlicht nicht zur Kenntnis nehmen möchten, dann scheuen wir uns nicht, das Bundesverfassungsgericht anzurufen.

Abgeordnete und Regierung haben ihren Auftrag, ihr Mandat, zum politischen Handeln vom höchsten Verfassungsorgan, dem Wähler. Wie sie respektieren, von ihm in ihr Amt gewählt zu werden, so müssen sie auch akzeptieren und respektieren, dass der Wähler auch einmal einen völlig entgegengesetzten Willen hat.

Um allen kund zu tun, was ICAT schon immer gewollt hat und unbeirrt bis heute vertritt, macht es heute durchaus Sinn, unsere Zielvorgabe kurz gefasst und deutlich darzulegen.

Ziel-Vorgabe zum ICAT-Volksbegehren

Aus den Reihen der Partei der Grünen, ihren Anhängern und Sprechern von Bürgerinitiativen gegen den Erhalt des Verkehrsflughafens Tempelhof wird der ICAT Irreführung der Öffentlichkeit vorgeworfen. So möchte ich empfehlen, den nachstehenden Wortlaut des Volksbegehrens und die Zitate aus unserer 1995 verfassten Satzung aufmerksam zu lesen. Die ICAT und ihre Vorstände haben immer nach diesen Vorgaben gehandelt. Daran wird sich auch nichts ändern.

Wortlaut des Volksbegehrens
Tempelhof bleibt Verkehrsflughafen
Der Stadtflughafen Tempelhof ergänzt und entlastet den Verkehrsflughafen Berlin-Brandenburg International (BBI). Der Berliner Senat wird aufgefordert, sofort die Schließungsabsichten aufzugeben und den Widerruf der Betriebsge-nehmigung aufzuheben. Tempelhof muss Verkehrsflughafen bleiben. (Wortlaut des ICAT-Volksbegehrens)

Begründung des ICAT-Volksbegehrens
Tempelhof ist unverzichtbar als Verkehrsflughafen und zeichnet sich als City-Airport durch seine kurzen Wege aus. Seine Bedeutung als Wirtschaftsfaktor für die Stadt Berlin ist hervorragend. Als Regierungshauptstadt benötigt Berlin eine moderne Verkehrsinfrastruktur, die neben dem BBI auch den Flughafen Tempelhof berücksichtigt. Nur unter Beibehaltung des Verkehrsflughafens Tempelhof kann Berlin die benötigten Kapazitäten realisieren.

§ 2.1 der ICAT-Satzung
Ziel ist die Erhaltung des Verkehrsflughafens Tempelhof in seinem derzeitigen Funktionszusammenhang – internationaler City-Airport – als weltweit einzigartiges technisches und architektonisches wie städtebauliches Gesamtkonzept.

Dem Ziel dienen insbesondere folgende Maßnahmen:
§ 2.2.b der ICAT-Satzung
Konzeption, Entwicklung und Veröffentlichung zukünftiger Nutzungsmodelle in Abstimmung mit dem geplanten Großflughafen Berlin-Brandenburg international sowie unter Berücksichtigung von Umwelt-, Lärmschutz- und Sicherheitsaspekten. (§ 2.2.b der ICAT-Satzung)

In völliger Übereinstimmung ihrer Satzung (§2 Zweck des Vereins) und dem Wortlaut des veranlassten Volksbegehrens strebt ICAT eine zukunftsorientierte, nachhaltig wirtschaftliche Nutzung der gesamten Verkehrsanlage Flughafen Tempelhof an.

Es wird ein ganzheitliches Konzept verfolgt, das einerseits eine dauerhafte, eigenständige wirtschaftliche Tragfähigkeit der einzelnen Betriebsteile – Verkehrsflughafen, Gebäudeanlage – gewährleistet, anderseits eine wechselseitige wirtschaftliche sowie technische Verflechtung und Ergänzung der Betriebsteile als Luftverkehrsanlage ermöglicht.

Das angestrebte Modell soll den größtmöglichen dauerhaften Nutzen für die Erfüllung der politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Aufgaben der Bundeshauptstadt Berlin und der Region sicherstellen, andererseits als Ergänzung und in Abstimmung mit den planungsrechtlichen, betriebswirtschaftlichen und verkehrstechnischen Erfordernissen und Möglichkeiten des Großflughafen Berlin-Brandenburg-International betrieben werden.

Und noch eine Bemerkung zu den Freunden in der TAZ-Redaktion:
Die ICAT wurde und wird in keinster Weise von den Fluggesellschaften finanziert; auch nicht im Rahmen der Finanzierung des Volksbegehrens. Wir vertreten und vertraten zu keinem Zeitpunkt – lehnen es geradezu ab – die wirtschaftlichen Interessen von Unternehmen am Verkehrsflughafen Tempelhof. Und wir haben immer großen Wert auf unsere Unabhängigkeit von politischen Parteien gelegt. Das schließt Zusammenarbeit oder umgekehrt Gegnerschaft nicht aus.

Die Interessengemeinschaft City-Airport Tempelhof e.V. vertritt mit ihrem 1995 begonnenen Bestreben die Vernunft, eine vorhandene, attraktive, funktionstüchtige Verkehrsinfrastruktur-Anlage im Rahmen eines Flughafen-Systems zu erhalten. Nicht mehr und nicht weniger. Das hat mit Westalgie oder Luftbrücken-Nostalgie nicht das Geringste zu tun. Wer das immer noch meint, der verkennt völlig, die in der ICAT versammelte Fachkompetenz und die Auffassung der überwiegenden Mehrheit der Berliner.

Dieser mit dem demokratischen Mittel eines Volksbegehrens authentisch Ausdruck zu verleihen, haben wir die Initiative ergriffen.

Jetzt heißt es:

Berlin Tempelhof bleibt Flughafen!

Bernhard Liscutin
Präsident

ICAT Interessengemeinschaft City-Airport Tempelhof e.V.
Tel: 030 - 6951 - 3317
Fax: 030 - 6951 - 3794
E-Mail
www.icat.de

Wer wir sind. Weshalb es uns gibt.

Die Interessengemeinschaft Berlin Tempelhof (ICAT e. V.) ist eine Bürgerinitiative, die sich seit 1995 für den Weiterbetrieb des Flughafens Tempelhof einsetzt. Der Verein besteht aus 1.250 Mitgliedern aus allen Schichten und Berufsgruppen, nicht wenige davon wohnen im direkten Umfeld des Flughafens.

Ein Konsensbeschluss des Berliner Senats hat im Jahr 1995 den Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau Schönefelds frei gegeben. Auch die ICAT befürwortet den Bau des Berlin-Brandenburg International. Die im Planfeststellungsbeschluss vorgesehene Schließung Tempelhofs halten wir hingegen für unnötig und nicht durchdacht. Die Entscheidung zur Stilllegung wurde offenbar aus kurzsichtigem politischem Kalkül gefällt. Seit über zehn Jahren machen wir den Senat und die Öffentlichkeit darauf aufmerksam, dass für Tempelhof ein angemessenes Nutzungskonzept gefunden werden muss. Doch im Gegensatz zur Bevölkerung ignoriert der Senat das Problem.

Wir meinen, dass eine Schließung die schlechteste, weil unwirtschaftlichste und für die Stadt nachteiligste Lösung ist. Mit Fachleuten und Luftfahrtexperten hat die ICAT deshalb ein umfassendes Konzept (PDF 9,2MB) für einen erfolgreichen Weiterbetrieb Tempelhofs entwickelt. Auch andere interessante Ideen haben wir in den letzten Jahren vorgestellt.

Wegen der große Zustimmung in den Umfragen sind wir überzeugt, dass wir mit unserer Bürgerinitiative ICAT die Interessen der meisten Berliner vertreten: den Flughafen zu erhalten und die Tempelhof-Vorteile zu nutzen.

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