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Gesamtvorstand der kommunalen Spitzenverbände tagte in Berlin

14.11.200713:00 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Gesamtvorstand der kommunalen Spitzenverbände tagte in Berlin

(openPR) Reformen der Landesbanken nicht zu Lasten der Sparkassen
– Länder bei Finanzierung der Kinderbetreuung in der Pflicht
– Bundesbeteiligung an den Unterkunftskosten nicht senken

Nach Auffassung der kommunalen Spitzenverbände darf die dringend notwendige Konsolidierung im Bereich der Landesbanken nicht zu einer Schwächung der Sparkassen führen. Der Deutsche Städtetag, der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund appellierten außerdem an die Länder, sich jetzt zügig zur Finanzierung des Ausbaus der Kinderbetreuung für unter Dreijährige zu erklären. Einen Tag vor der zweiten und dritten Lesung im Bundestag forderten die Kommunen, die Beteiligung des Bundes an den Unterkunftskosten nach dem Sozialgesetzbuch II dürfe nicht gesenkt werden, sondern müsse die Entlastung der Kommunen um jährlich 2,5 Milliarden Euro sicherstellen.



Sparkassen

In einer heute in Berlin verabschiedeten Entschließung betonte der Gesamtvorstand der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände, die besondere Stärke der Sparkassen in Deutschland beruhe auf ihren Strukturmerkmalen kommunale Trägerschaft und Bindung, öffentliche Rechtsform und Regionalprinzip. Diese Stärke dürfe nicht aufs Spiel gesetzt werden. Deshalb seien Überlegungen, die Wettbewerbsfähigkeit der Landesbanken durch vertikale Fusionen mit Sparkassen zu erhöhen, entschieden abzulehnen.

„Das Geschäftsmodell der Sparkassen ist ein Erfolgsmodell. Es zeichnet sich aus durch die Selbständigkeit der Institute, durch Dezentralität und eine einzigartige Kundennähe. Würden aus den bislang selbständig agierenden Sparkassen zentral gesteuerte Filialen der Landesbanken, würden sie genau der Vorteile beraubt, die sie so erfolgreich gemacht haben“, erklärten heute die Präsidenten der kommunalen Spitzenverbände, Münchens Oberbürgermeister Christian Ude (Deutscher Städtetag), der Landrat des Landkreises Südwestpfalz, Hans Jörg Duppré (Deutscher Landkreistag) und der Bergkamener Bürgermeister Roland Schäfer (Deutscher Städte- und Gemeindebund).

Die kommunalen Spitzenverbände bekannten sich eindeutig zur engen Zusammenarbeit zwischen selbständigen Sparkassen vor Ort und spezialisierten Finanzdienstleistern, zu denen selbstverständlich auch die Landesbanken gehörten. Die Bildung von größeren Einheiten im Bereich der Landesbanken sei ein wichtiger Baustein, um auch zukünftig die Wettbewerbsfähigkeit der Landesbanken zu sichern. „Reformen im Bereich der Landesbanken sind zweifellos erforderlich: Ohne tragfähige Geschäftsmodelle für die Landesbanken würden sich über den gemeinsamen Haftungsverbund auch für die kommunalen Sparkassen die finanziellen Risiken vergrößern. Diese Perspektive ist für die Kommunen als Träger der Sparkassen nicht hinnehmbar“, so Ude, Duppré und Schäfer.

Ausbau der Kinderbetreuung

Zur Finanzierung des Ausbaus der Kinderbetreuung für durchschnittlich 35 Prozent der Kinder unter drei Jahren beziehungsweise eines Rechtsanspruchs ab dem ersten Lebensjahr stellten die kommunalen Spitzenverbände fest, nachdem der Bund seine finanzielle Beteiligung geklärt habe, seien nun die Länder am Zug. Die Präsidenten der Spitzenverbände erklärten: „Die Kommunen halten den geplanten zusätzlichen Ausbau der Kinderbetreuung für unter Dreijährige für familienpolitisch richtig. Wenn Bund und Länder den Kommunen eine Pflicht dazu auferlegen, löst dies die gesetzliche Verpflichtung der Länder aus, die den Kommunen entstehenden zusätzlichen Kosten auszugleichen. Wir rufen die Länder dazu auf, diesen Verpflichtungen durch die so genannten Konnexitätsregelungen uneingeschränkt nachzukommen und die erforderlichen Finanzmittel bereitzustellen.“

Kosten der Unterkunft

Zu der vom Bund geplanten Reduzierung seiner Quote an den Kosten der Unterkunft im Sozialgesetzbuch II von derzeit rund 4,4 Milliarden auf etwa 4 Milliarden Euro erklärten Ude, Duppré und Schäfer: „Die Festsetzung der Quote für 2008 darf sich nicht an der Entwicklung der Zahl der Bedarfsgemeinschaften orientieren, sondern muss die tatsächliche Belastung der Kommunen abbilden.“ Trotz sinkender Zahl der Bedarfsgemeinschaften hätten sich die Ausgaben der Unterkunftskosten nicht reduziert – wegen Kostensteigerungen bei Heizkosten, gesetzlicher Änderungen und der Rechtsprechung der Sozialgerichte.

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