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AMÖ: Stickoxidproblematik bei Verursachern lösen

05.05.201717:02 UhrEnergie & Umwelt
Bild: AMÖ: Stickoxidproblematik bei Verursachern lösen

(openPR) Hattersheim, 5. Mai 2017 – Aktuell diskutieren Kommunen aufgrund der Stickoxidsituation Fahrverbote für Dieselfahrzeuge. Der Gesamtvorstand des Bundesverbandes Möbelspedition und Logistik (AMÖ) e.V. fordert, zunächst die Probleme bei den Verursachern zu lösen. Vom Gesetzgeber fordert er Planungssicherheit.



Die AMÖ unterstützt die Anstrengungen der Kommunen, den Bürgern eine gesunde Umwelt zu bieten. Allerdings muss das Übel an der richtigen Wurzel angepackt werden. Laut Umweltbundesamt überschreiten Pkw, anders als Lkw, die für die Typenzulassung angegebenen Emissionswerte im praktischen Betrieb deutlich. Aktuell liegen demnach im Echtbetrieb Euro-6-Diesel-Pkw durchschnittlich 534 Prozent über dem NOx -Grenzwert, Euro-5-Diesel-Pkw 403 Prozent und Euro 4-Diesel-Pkw 170 Prozent.

Der Gesamtvorstand der AMÖ fordert die Fahrzeugindustrie auf, die Technik der in den Verkehr gebrachten Fahrzeuge so anzupassen, dass die verabschiedeten Grenzwerte nicht durch Manipulation sondern im Echtbetrieb eingehalten werden. Da der Anteil der Pkw am innerstädtischen Verkehr ein Vielfaches höher ist als der Nutzfahrzeuganteil kann sich durch diese Maßnahme die Stickoxidsituation in den Kommunen sehr schnell dramatisch verbessern. Bis zu einer flächendeckenden Nachrüstung dieser Fahrzeuge ist daher von verkehrsbeschränkenden Maßnahmen für Nutzfahrzeuge abzusehen.

Der Gesamtvorstand der AMÖ fordert, die Diskussion um die Einführung einer blauen Plakette darf nicht dazu führen, dass für Nutzfahrzeuge der Schadstoffklassen Euro 5 und Euro 6 Fahrverbote verhängt werden. Eine solche Einschränkung würde die Möbelspeditionen nicht nur vor erhebliche Probleme stellen, ihre Kunden in Innenstadtbereichen sicher, schnell und zuverlässig zu bedienen. Sie würde auch einen direkten wirtschaftlichen Schaden bei den Unternehmen anrichten, da mit dem Inkrafttreten des Fahrverbots zwangsläufig ein erheblicher Wertverlust der betroffenen Fahrzeuge einherginge. Die Unternehmen müssen sich bei der Investition in neue Kraftahrzeuge darauf verlassen können, dass diese auch in absehbarer Zukunft nicht unkalkulierbaren Restriktionen unterworfen sind.

Aus diesem Grund fordert der Gesamtvorstand der AMÖ die Kommunen auf, sofern sie Fahrverbote verhängen, Nutzfahrzeuge der Schadstoffklassen
Euro 5 und Euro 6 im Wirtschaftsverkehr von Fahrverboten auszunehmen. Da der Standard Euro 6 für Nutzfahrzeuge erst seit 2015 in Kraft ist, müssen dringend Übergangsfristen eingeräumt werden. Die Verkehrswirtschaft muss
sich bei der Investition in neue Fahrzeuge auf die bestehenden gesetzlichen Regelungen verlassen können. Es ist nicht vermittelbar, dass erst wenige
Jahre alte Fahrzeuge plötzlich nicht mehr der Rechtslage entsprechen sollen.

Die Forderungen wurden vom AMÖ-Gesamtvorstand am 4. Mai in Hannover verabschiedet.

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