(openPR) Erleichtertes, beschleunigtes Förderverfahren und mehr Transparenz
Siegburg, 19. Mai 2003 - Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen, die sich in der Prävention und Rehabilitation von Versicherten bei Erkrankungen und Behinderungen engagieren, sollen künftig unbürokratischer und schneller von der Gesetzlichen Krankenversicherung gefördert werden. Die Spitzenverbände der Krankenkassen haben gemeinsam mit den drei maßgeblichen Spitzenorganisationen der Selbsthilfe (Bundesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte e.V., DER PARITÄTISCHE – Gesamtverband e.V., Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V.) Empfehlungen zur Verbesserung der Förderung entwickelt, die insbesondere für die Förderpraxis auf regionaler Ebene sowie auf Landesebene gelten sollen. Dadurch soll künftig das Antrags- und Förderverfahren vereinfacht und beschleunigt werden. Die Empfehlungen sehen u. a. vor, einheitliche Antragsvordrucke zu verwenden und zentrale Ansprechpartner bei denjenigen Krankenkassen zu benennen, denen Förderanträge eingereicht werden können. Um die Transparenz der Förderung zu erhöhen, ist vorgesehen, dass die Kooperationspartner in Arbeitskreisen Zuständigkeiten und Fördervoraussetzungen festlegen. Des Weiteren wollen die Krankenkassen der Selbsthilfe - neben projektbezogenen Fördermitteln, Sach-
kostenzuschüssen und Infrastrukturhilfen - auch vermehrt pauschale Zuschüsse zur Unterstützung der Aufklärungs-, Informations- und Beratungsarbeit zur Verfügung stellen.
Nach dem GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000 stehen im Jahre 2003 0,53 Euro pro Versicherten und pro Jahr (insgesamt 37,4 Mio. €) für die Förderung aller Selbsthilfeverbände, Selbsthilfegruppen und Selbsthilfekontaktstellen zur Verfügung. Die Spitzenverbände der Krankenkassen und die Spitzenorganisationen der Selbsthilfe gehen davon aus, dass mit der Umsetzung der Gemeinsamen Empfehlung die Selbsthilfeförderung einen erneuten Schub erhält. Sie bewerten diese Lösungsansätze zwischen den Kooperationspartnern als gelungenes Beispiel für die Funktionsfähigkeit der Selbstverwaltung. Die Empfehlung werde den individuellen Bedürfnissen der Selbsthilfe gerecht. So sei es weiterhin möglich, dass einzelne Krankenkassen die Selbsthilfe auch in Zukunft mit umfassenden Infrastrukturhilfen, wie z. B. die kostenlose Bereitstellung von Veranstaltungsräumen, die Organisation von Veranstaltungen usw., unterstützen.
Die Empfehlungen der Spitzenverbände und das Verzeichnis der geförderten Krankheiten sind im Internet abrufbar unter g-k-v.com.
Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V.
AEV – Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e. V.
Frankfurter Str. 84, 53721 Siegburg
Ansprechpartnerin: Michaela Gottfried,
Tel.: 0 22 41 / 1 08 – 2 93
Tel. Presse Berlin: 0 30 / 25 93 09 30
e-Mail:








