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Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum Bereitschaftsdienst

29.04.200411:28 UhrVereine & Verbände

(openPR) Krankenkassen: Chance für Krankenhäuser, Arbeitsabläufe zu verbessern, ohne Mehrkosten zu produzieren

Siegburg, 19. Februar 2003 - Die Spitzenverbände der Krankenkassen begrüßen die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts, Bereitschaftsdienste von Klinikärzten nicht einfach als Arbeitszeit anzuerkennen. Das Gericht verwies in dem Urteil auf das deutsche Arbeitszeitgesetz, das Bereitschaftsdienste als Ruhezeiten ansieht und forderte den Gesetzgeber auf, den Widerspruch zwischen europäischem und deutschem Recht aufzulösen. Die Krankenkassen fordern die Politik auf, jetzt schnell für Klarstellung zu sorgen, ohne dass dies zu Mehrbelastungen für die Krankenversicherung führe.



Die Spitzenverbände der Krankenkassen erkennen an, dass die Klinikärzte und das Pflegepersonal erheblichen Belastungen ausgesetzt sind. Sie forderten deshalb die Kliniken auf, das Urteil zum Anlass zu nehmen, die Arbeitsorganisation in den Krankenhäusern zu verbessern und es als Chance zu betrachten, die Arbeitsabläufe wirtschaftlicher zu gestalten. Sie bräuchten dafür weder auf ein neues Urteil noch auf den deutschen Gesetzgeber warten, betonten die Krankenkassen. Klinikärzte und Krankenhauspersonal dürften nicht zu Dienstzeiten verpflichtet werden, die deutschen Arbeitszeitgesetzen widersprechen. Die Verbesserung der Arbeitsabläufe rechtfertige aber keine Neueinstellungen von Ärzten in einer Größenordnung von 15.000 neuen Stellen, wie dies teilweise gefordert werde. Eine organisatorische und personelle Umstellung führe nicht per se zu Mehrausgaben der Krankenhäuser. Finanzielle Forderungen seitens der Krankenhäuser wiesen die Krankenkassen deshalb entschieden zurück. Dass die Anforderungen einer evtl. neuen Rechtsprechung zum Arbeitszeitgesetz auch ohne Mehrkosten umgesetzt werden können, zeigten zum Beispiel die Städtischen Kliniken Ingolstadt oder die Landesbetriebkrankenhäuser in Hamburg (LBK Hamburg), die neue zeitgemäße Arbeitszeitmodelle entwickelt hätten. Dabei ging es zentral um die Umorganisation der Arbeitszeit durch die Ablösung der Bereitschaftsdienste ohne qualitative Einbußen in der Versorgung.

In diesem Zusammenhang wiesen die Spitzenverbände darauf hin, dass sie trotz der vorgesehenen Nullrunde im Jahre 2003 allen Krankenhäusern Budgetsteigerungen von bis zu 0,2 % für nachgewiesene Verbesserungen der Arbeitszeitbedingungen gewähren. Sie sind der Auffassung, dass neben der Verbesserung der Arbeitsorganisation, durch den Abbau von Überkapazitäten und durch die zusätzlich bereitgestellten Mittel neue Anforderungen an die Arbeitsorganisation kostenneutral umgesetzt werden können. Durch die Einführung des neuen Entgeltsystems in den Krankenhäusern (DRG-System) würden ohnehin Anreize zum Abbau von bestehenden Überkapazitäten wirksam.

 

Diese Pressemitteilung finden Sie auch im Internet unter www.g-k-v.com

Federführend für die Veröffentlichung:

Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V.

AEV – Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e. V.

Frankfurter Str. 84, 53721 Siegburg

Ansprechpartnerin: Michaela Gottfried, Tel.: 0 22 41 / 1 08 – 2 93

Tel. Presse Berlin: 0 30 / 25 93 09 30

e-Mail: E-Mail

 

Gemeinsame Presseerklärung

Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen

AOK-Bundesverband, Bonn

Bundesverband der Betriebskrankenkassen, Essen

IKK-Bundesverband, Bergisch Gladbach

Bundesknappschaft, Bochum

See-Krankenkasse, Hamburg

Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen, Kassel

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