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Viele Selbständige bekommen weniger Geld als Hartz-IV-Empfänger

15.08.200714:00 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Experten kritisieren Schieflage in der Debatte

Bonn – Müssen die Hartz-IV-Leistungen der allgemeinen Teuerungsrate angepasst werden? Darüber diskutieren seit einiger Zeit Union und SPD sowie die anderen politischen Kräfte im Land. Beim Bundesverband der Selbständigen (BDS) http://www.bds-dgv.de stößt die Diskussion allerdings auf Unverständnis. „Die Politiker aller Parteien überbieten sich täglich in ihren Vorschlägen, die Hartz-IV-Zuschüsse zu erhöhen, so als ob nicht die Leistungsträger der Gesellschaft dies finanzieren müssten. Zudem machen sie damit auch Selbständigkeit unattraktiver. Denn mit Miete- und Heizkostenerstattung, Krankenkasse und Regelsatz kommen erwachsene Hartz-IV-Empfänger auf eine Gegenleistung von rund 900 Euro. 100.000 Selbständige haben auch nicht mehr in der Tasche, sie müssen davon allerdings für ihr Alter vorsorgen und haben im Schnitt 59 Stunden pro Woche dafür gearbeitet“, so die BDS-Präsidentin Dorothea Störr-Ritter.



Während sich in der Diskussion um den Hartz-IV-Regelsatz die Politiker um die Leistungsempfänger kümmerten, sorge sich niemand um „arme Selbständige“. Dieses Muster kenne man schon von der Mindestlohndebatte. „Dort hat es auch niemanden interessiert, dass 20 Prozent der Selbständigen weniger als 7,50 Euro pro Stunde verdienen. Natürlich ist Selbständigkeit eine grundsätzliche Lebensentscheidung, die sich rein ökonomischer Betrachtung entzieht. Die geringen Löhne vieler Selbständiger spiegeln aber die harten Marktverhältnisse wider. Durch niedrigere Sozialbeiträge und Bürokratiekosten könnte die Bundesregierung etwas daran ändern."

Markus Mingers, Rechtsanwalt in Bonn http://www.justus-online.de und Vorstand des Vereins Pro Bonn/Rhein Sieg e. V. http://www.probonnrheinsieg.de, hat Verständnis für die Argumentation des BDS: „Bei der Debatte fragt niemand, was dem kleinen Handwerksmeister oder dem einfachen Dienstleister am Ende eines Arbeitstages an Einkommen bleibt. Wenn vom Umsatz die laufenden Kosten inklusive Mitarbeiter und Sozialversicherungsträger abgezogen sind, sind viele Selbständige froh, wenn ihnen gerade mal drei Euro pro Stunde an eigenem Gehalt übrig bleiben.“

Würde sich Bundesarbeitsminister Franz Müntefering die Bruttojahreseinkommen der Selbständigen ansehen, so Mingers, müsste seine Fürsorge auch jedem fünften Freiberufler gelten: 213.000 Selbständige kämen nicht einmal auf fünf Euro. „Diese Selbständigen, die anders als Angestellte auch im Urlaub und im Krankheitsfall keinerlei Lohn bekommen würden, fragen sich angesichts der aktuellen Debatte, wofür sie eigentlich so lange und so viel arbeiten. Es leben derzeit rund 100.000 Selbständige unter der gesetzlichen Pfändungsgrenze und bekommen damit weniger als mancher Hartz IV Empfänger. Vom unternehmerischen Risiko, von drückenden Schulden, psychischen Belastungen und fehlenden Wochenenden ganz abgesehen.“

Medienbüro.sohn
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