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„Arbeit lohnt sich“ – der PARITÄTISCHE Wohlfahrtsverband stellt Expertise zum Lohnabstand vor

01.03.201018:19 UhrVereine & Verbände
Bild: „Arbeit lohnt sich“ – der PARITÄTISCHE Wohlfahrtsverband stellt Expertise zum Lohnabstand vor
Die Expertise des PARITÄTISCHEN belegt:
Die Expertise des PARITÄTISCHEN belegt: "Wer arbeitet, hat am Monatsende immer mehr Geld zur Verfügung als jemand, der arbeitslos ist."

(openPR) Wer in Deutschland arbeitet, hat mehr als der, der nicht arbeitet. Dies geht aus einer heute vom PARITÄTISCHEN Wohlfahrtsverband vorgestellten Expertise hervor.
„Arbeit lohnt sich“, fasst Joachim Speicher, Geschäftsführer des PARITÄTISCHEN Hamburg, die Ergebnisse der Expertise zusammen, „wer arbeitet, hat am Monatsende immer mehr Geld zur Verfügung als jemand, der arbeitslos ist.“ Kindergeld, Kinderzuschlag und Wohngeld sorgen dafür, dass der Lohnabstand zwischen Hartz IV und Erwerbstätigen auch in den untersten Lohngruppen gewahrt bleibe.
„Die Behauptung, dass für Hartz-IV-Empfänger kein Anreiz zur Arbeitsaufnahme gegeben sei, ist blanker Unsinn“, so Speicher, „bei den bisherigen Beispielrechnungen zum Lohnabstand wurden Einkommensbestandteile wie das Wohngeld oder der Kinderzuschlag be-wusst unterschlagen. Hier wurde gezielt Stimmung gemacht gegen Arbeitslose.“
Der PARITÄTISCHE fordert einen seriösen Umgang mit Zahlen und eine Versachlichung der Diskussion um den Lohnabstand. Wer gegen Hungerlöhne aufschreie, dürfe nicht niedrigere Hartz-IV-Regelsätze fordern, sondern müsse sich für existenzsichernde, menschenwürdige Löhne einsetzen. „Weniger Geld für Arbeitslose bringt keinen Cent mehr in die Tasche eines Arbeitnehmers, der von seinem Einkommen kaum leben kann“, kritisiert Speicher die derzeitige Sozialstaatsdebatte.
Der PARITÄTISCHE hat in seiner Expertise in 196 Beispielrechnungen das Einkommen unterschiedlicher Haushaltstypen – von Singles über Alleinerziehende bis hin zu großen Familien – im unteren Lohnbereich dem Einkommen vergleichbarer Haushalte im Hartz-IV-Bezug gegenübergestellt. Die Berechnungen zeigen, dass selbst bei niedrigsten Stundenlöhnen von unter sechs Euro ein Abstand zu Hartz IV gegeben sei. Je nach Haushaltstyp betrage der Abstand zwischen 260 und 900 Euro. Eine besondere Rolle spielen in diesem Zusammenhang das Wohngeld und der Kinderzuschlag, die in vielen Fällen ein Aufstocken durch Hartz IV überflüssig machen.

Weitere Informationen: Die Expertise „Damit sich Arbeit lohnt. Expertise zum Abstand zwischen Erwerbseinkommen und Leistungen nach dem SGB II“ finden Sie im Internet unter www.paritaet-hamburg.de

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