(openPR) Wer Hartz IV beziehen muss, hat nicht viel zu lachen. Monat für Monat geht es um jeden Cent und gerade jetzt in der Weihnachtszeit bekommen Hartz-IV-Empfänger deutlich zu spüren, dass das reale Leben wesentlich teurer ist, als der Regelsatz dies vorgaukeln. Uwe Hoffmann, der Geschäftsführer des Deutschen Schutzverbandes gegen Diskriminierung e. V. (DSD), rät deshalb allen Hartz-IV-Empfänger noch rechtzeitig einen Überprüfungsantrag für 2014 zu stellen. Die Frist endet am 31. Dezember 2015.
„Jeder, der irgendwie Bedenken hat, dass er vom Jobcenter zu wenig Geld bekommt, bzw. im Jahr 2014 bekommen hat, sollte nun dringend einen Überprüfungsantrag stellen“, rät Uwe Hoffmann vom DSD (www.mehr-hartz4.net). Diese Prüfung kann für den Zeitraum 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2014 veranlasst werden. Diese Frist sollte man nicht verstreichen lassen, denn wie man weiß, passieren in den Jobcentern noch immer viel zu viele Fehler. Der DSD-Geschäftsführer: „Das können ganz bewusste Fehler sein, Tippfehler oder ganz einfach Sanktionen wegen angeblich nicht erbrachter Mitwirkung, obwohl ein verlangtes Schreiben schon seit Monaten in den Akten schlummert.“
Also, nichts verschenken, denn Hartz-IV-Empfängern wird auch nichts geschenkt. Dieser Überprüfungsantrag basiert auf dem § 44 SGB X nach dem SGB II. Sämtliche Leistungsbescheide aus dem oben genannten Zeitraum können einer erneuten Prüfung unterzogen werden. Allerdings nur bis zum 31. Dezember 2015. „Natürlich werden die allermeisten Anträge von den Jobcentern abgelehnt“, sagt Uwe Hoffmann. Allerdings habe man dann die Möglichkeit der Ablehnung zu widersprechen und rechtlich dagegen vorzugehen. Verstreicht diese Frist, verfallen mögliche Ansprüche. Wer im Jahr 2014 Hartz IV bezogen hatte, in diesem Jahr aber wieder Arbeit gefunden hat, kann seine Beschiede übrigens ebenfalls prüfen lassen.
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