(openPR) Kostenlose Rechtsberatung am Bahnhof Friedrichstraße: Vom 30. August bis zum 30. September 2017 beraten Spezialisten Hartz IV-Berechtigte und sozialleistungsberechtigte Rentner kostenlos !
-Jubiläumsangebot: 11 jähriges Bestehen der Anwaltskanzlei „Eidinger – Mein gutes Recht“-
Noch bis zum 30. September sollten Sozialleistungsberechtigte die günstige Gelegenheit nutzen, ihre Behördenbescheide in der Berliner Sozialrechtskanzlei EIDINGER – MEIN GUTES RECHT überprüfen zu lassen und zwar gänzlich kostenfrei. Die Beratung ist sowohl persönlich vor Ort und insbesondere auch per email möglich. Dabei geht es allerdings nicht etwa um irgendeine Flüchtigkeitsprüfung.
Rechtsanwalt Eidinger, der ehemals selbst in der Widerspruchsstelle des JobCenters Friedrichshain-Kreuzberg Widersprüche, Klagen und Eilverfahren bearbeitet hat, legt größten Wert auf eine besonders gründliche Prüfung der Bescheide: „Bei uns waren schon zahlreiche Ratsuchende die von anderen Anwälten enttäuscht waren. Viel zu oft wird in anderen Anwaltskanzleien nicht sorgfältig genug gearbeitet. Wesentliche und eigentlich auf der Hand liegende Ansprüche werden häufig aufgrund fehlender Rechtskenntnis übersehen.“
Die Qualität der Beratung steht in der Berliner Sozialrechtskanzlei, die seit der Gründung vor 11 Jahren im Jahr 2006 bereits über zehntausend Mandate bearbeitet hat, an erster Stelle. Dabei geht es nicht etwa immer um Hartz IV, sondern auch um Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter, Kindergeld, Kinderzuschlag, Opferentschädigungsrenten, Schwerbehinderung, Rente und auch alle mit der Krankenkasse zusammenhängenden Sachen wie Beitragsrückstände, Zuzahlungsbefreiungen etc.
Mancher Ratsuchende wundert sich zwar, wenn er kurz nach der Begrüßung bei der Beratung zum Beispiel zunächst gefragt wird, ob er einen Warmwasserboiler in der Wohnung hat. Doch auch nach elf Jahren seit der Einführung von Hartz IV gibt es immer noch zu viele Bescheide, in denen das den Berechtigten dann zustehende Warmwassergeld von knapp € 10 pro Monat vergessen wird. Hat das JobCenter dieses Geld jedoch zum Beispiel zwei Jahre lang vergessen, stellt Rechtsanwalt Eidinger sogleich einen Überprüfungsantrag – und schon kann für den Ratsuchenden eine Nachzahlung von mehr als zweihundert Euro dabei herauskommen. „Wir sitzen hier nicht mit Scheuklappen im Büro.“ sagt Rechtsanwalt Eidinger. Selbst wenn ein Ratsuchender zum Beispiel wegen einem Sanktionsbescheid zur Beratung kommt, bieten die Anwälte der Kanzlei stets eine Full-Service-Beratung und sehen sich nicht nur den aktuellen Bewilligungsbescheid an, sondern durchaus auch einmal Bescheide, die schon mehrere Jahre alt sind. Dies kann sich lohnen: Bei einem Hartz IV-Ratsuchenden, der eigentlich wegen einem Ablehnungsbescheid zur Beratung zu Rechtsanwalt Eidinger kam, fiel dem Anwalt bei der Durchsicht der Unterlagen ein Rückzahlungsbescheid des JobCenters von über 30.000 Euro in die Hand. Obwohl dieser Bescheid bereits mehrere Jahre alt war und das Geld bereits in voller Höhe zurückgezahlt war, riet der Berliner Anwalt trotzdem zu einem Überprüfungsantrag – mit einem für den Ratsuchenden überraschenden und erfreulichen Ergebnis: das Sozialgericht entschied, dass das JobCenter das Geld zu Unrecht gefordert hatte. Das JobCenter musste sodann den bereits zurückgezahlten fünfstelligen Betrag wieder an den Hartz IV-Berechtigten auszahlen. „Ein Einzelfall? Wegen der Höhe – vielleicht. Ansonsten gilt die Faustformel: zwei Drittel aller Bescheide sind rechtswidrig – wer seinen Bescheid nicht überprüfen lässt, verzichtet wahrscheinlich auf Ansprüche – gute Beratung ist also wie bares Geld.“









