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Die Spaltung der Gesellschaft mit der Hartz-IV-Steuerlüge

23.03.201808:37 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Die Spaltung der Gesellschaft mit der Hartz-IV-Steuerlüge
(c) pixabay.com/Supermarkt
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(openPR) Hartz-IV-Empfänger liegen dem Staat auf der Tasche und werden vom Steuerzahler finanziert. Uwe Hoffmann, Geschäftsführer des Deutschen Schutzverbandes gegen Diskriminierung e. V. (DSD, www.mehr-hartz4.net), hat diese Spalterei der Gesellschaft mit einer Falschinformation satt. Steuern zahle jeder und auch der Hartz-IV-Empfänger bezahle sich letztlich größtenteils selbst. Ein Kommentar.



Immer dann, wenn man über Hartz IV ohne Sanktionen, ohne Arbeitszwang oder sogar vom bedingungslosen Grundeinkommen spricht, meldet sich jemand zu Wort und sagt, dass man das dem Steuerzahler nicht vermitteln und zumuten könne. Ja, sogar Politiker glauben, dass Hartz-IV-Empfänger aus Steuermitteln der anderen bezahlt werden. Aber so einfach ist es nicht.

Steuerzahler ist der Kunde

Die meisten Menschen glauben, dass derjenige der Steuerzahler ist, der Geld verdient. Steuerzahler ist in Wirklichkeit aber der Kunde. Einfaches Beispiel ist die Mehrwertsteuer. Die wird von jedem Konsumenten bezahlt. Auch mit anderen Steuern und Sozialabgaben verhält es sich nicht anders. Natürlich bezahlt der Unternehmer zunächst Steuern und Sozialabgaben. Aber diese Kosten gehen eins zu eins in die Preiskalkulation. Der Unternehmer streckt dieses Geld vor, bekommt es aber komplett zurück, wenn er seine Waren oder Dienstleistungen verkauft.

Verdienst ist kein Maß für den Wert der Arbeit

Reiche Menschen werden durch Zinssysteme oder durch clevere fiskalische Tricks reicher. Nicht, weil sie mehr leisten. Den Wert einer Arbeit am verdienten Geld zu messen, ist falsch. Eine Altenpflegerin leistet mehr Arbeit als ein Börsenspekulant, ein Paketbote mehr als ein Bankkaufmann. Der Hartz-IV-Empfänger gibt mindestens 50 Prozent seiner Transferleistungen wieder aus, ist also ein Steuerzahler und auch an der Steuerlast beteiligt. Der Anteil an einkalkulierten Steuern und Sozialabgaben im Konsum liegt ebenfalls bei rund 50 Prozent. Anders ausgedrückt: Die Hälfte der gesamten Transfergelder sind für den Staat ein durchlaufender Posten. Die andere Hälfte stammt tatsächlich aus dem Steuersäckel.

Aber auch der normale Erwerbstätige bekommt seine Steuergeschenke. Den Lohnsteuerfreibetrag (ca. 3.500 Euro), den Arbeitnehmerfreibetrag (1.000 Euro) und manchmal auch den Sparerfreibetrag (800 Euro). 5.300 Euro im Jahr entsprechen einem monatlichen „Steuergeschenk“ von 441 Euro. Es gibt tatsächlich Menschen, die einfach nicht arbeiten wollen. Aber der größte Teil der Betroffenen würde lieber heute als morgen in einen sozialversicherungspflichtigen Job zurückkehren. Stattdessen soll der Hartz-IV-Empfänger im Niedriglohnland Deutschland als 450-Euro-Kraft oder für den Mindestlohn und am besten noch befristet für die Unternehmen arbeiten, die hier kaum Steuern bezahlen. Ein Irrsinn? In der Tat.

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