(openPR) Köln, 26. Oktober 2026. Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Kenvue Inc. durch die Kimberly-Clark Corporation unter Bedingungen freigegeben. Die Genehmigung vom 13. Oktober 2026 setzt voraus, dass die gegenüber der Kommission abgegebenen Verpflichtungszusagen vollständig umgesetzt werden.
Wettbewerbsprüfung konzentriert sich auf Tamponmärkte
Das Fusionskontrollverfahren wird unter der Fallnummer M.12330 „KIMBERLY-CLARK / KENVUE“ auf Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 geführt. Die Unternehmen meldeten den Zusammenschluss am 25. August 2026 bei der Kommission an, die das Vorhaben anschließend in Phase I untersuchte. Nachdem Kimberly-Clark am 22. September 2026 Verpflichtungszusagen vorgelegt hatte, verlängerte sich die ursprünglich bis zum 29. September 2026 laufende Entscheidungsfrist.
Die wettbewerblichen Bedenken der Kommission betrafen nicht sämtliche Geschäftsbereiche der beteiligten Unternehmen. Im Mittelpunkt standen vielmehr bestimmte Tamponmärkte in Tschechien, Estland und der Slowakei, auf denen nur wenige Anbieter tätig sind. Die Untersuchung bezog sich damit auf abgegrenzte Märkte für Damenhygieneprodukte innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums.
Bereits im Juni 2026 hatte die Kommission den Zusammenschluss nach der EU-Drittstaatensubventionsverordnung genehmigt. Dieses Verfahren ist von der nun abgeschlossenen Prüfung nach der EU-Fusionskontrollverordnung zu unterscheiden. Die fusionskontrollrechtliche Freigabe bleibt an die Erfüllung der verbindlichen Zusagen geknüpft.
Marken und zugehörige Vermögenswerte werden veräußert
Zur Beseitigung der festgestellten Wettbewerbsbedenken sagte Kimberly-Clark die Veräußerung seiner Tamponmarken und weiteren Marken für Damenhygiene im Europäischen Wirtschaftsraum zu. Die Verpflichtung erfasst mehrere Bestandteile des betroffenen Geschäfts:
- die Marke Kotex einschließlich der Untermarke Lidie,
- die Marken Camelia und Record,
- das mit den Marken verbundene geistige Eigentum,
- das dem betroffenen Geschäft zugehörige Personal.
Als Käuferin ist die türkische Dilek Gıda Üretim ve Pazarlama Ticaret A.Ş. vorgesehen. Die Kommission bewertete das Unternehmen als finanziell und operativ geeignete Erwerberin. Nach den Angaben der EU-Wettbewerbskommissarin Teresa Ribera soll die Veräußerung dazu beitragen, Wettbewerb, Auswahlmöglichkeiten und bezahlbare Preise für Frauen zu erhalten.
„Die Entscheidung zeigt, dass eine Freigabe in der europäischen Fusionskontrolle eng mit strukturellen Verpflichtungen verbunden werden kann“, erklärt Rechtsanwalt Michael Rainer, MTR Legal Rechtsanwälte. „Unternehmen und Investoren sollten deshalb neben dem eigentlichen Erwerb auch mögliche Veräußerungspflichten, Vollzugsbedingungen und zeitliche Auswirkungen frühzeitig berücksichtigen.“
Vollzug hängt von weiteren Voraussetzungen ab
Grundlage der Transaktion ist das am 2. November 2025 geschlossene Merger Agreement. Danach sollen Kenvue-Anteilseigner je Aktie 0,14625 Kimberly-Clark-Aktien sowie 3,50 US-Dollar in bar erhalten. Der angegebene Eigenkapitalwert liegt bei rund 40 Milliarden US-Dollar beziehungsweise etwa 36 Milliarden Euro, während das Transaktionsvolumen unter Einbeziehung der Schulden rund 48,7 Milliarden US-Dollar beträgt.
Die Aktionäre beider Gesellschaften stimmten dem Vorhaben am 29. Januar 2026 auf außerordentlichen Hauptversammlungen zu. Der Vollzug ist für das vierte Quartal 2026 vorgesehen; zugleich betreibt Kimberly-Clark die Refinanzierung der Transaktion. Die kartellrechtliche Wartefrist in den Vereinigten Staaten war bereits abgelaufen, zudem lagen zum 20. Oktober 2026 Freigaben aus Brasilien und Australien vor.
Für die Beteiligten bedeutet die Entscheidung, dass der Zusammenschluss nicht uneingeschränkt vollzogen werden kann. Maßgeblich ist die vollständige Umsetzung der von der Kommission gebilligten Veräußerung. Betroffene Unternehmen können Zeitpläne, Transaktionsbedingungen und Finanzierungsvereinbarungen daher unter Berücksichtigung sämtlicher fusionskontrollrechtlicher Vorgaben prüfen und aufeinander abstimmen.
MTR Legal Rechtsanwälte berät Unternehmen und Investoren zu Fragen grenzüberschreitender Zusammenschlüsse und des europäischen Wettbewerbsrechts.
Weitere Informationen: https://www.mtrlegal.com/eu-kommission-genehmigt-kenvue-uebernahme-unter-auflagen/

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