(openPR) Köln, 19. Oktober 2026: Die Europäische Kommission nimmt die geplante Übernahme der Porta-Gruppe durch die XXXLutz-Gruppe in einer vertieften fusionskontrollrechtlichen Prüfung unter die Lupe. Im Mittelpunkt stehen mögliche Auswirkungen auf den Wettbewerb im Möbeleinzelhandel sowie auf Beschaffungsmärkte in mehreren europäischen Ländern.
Nach den veröffentlichten Angaben führt die Kommission das Verfahren unter der Fallnummer M.11895 – XXXLUTZ / PORTA. XXXLutz soll durch den Erwerb von Anteilen und Vermögenswerten die Kontrolle über die gesamte Porta-Gruppe erlangen. Die Einleitung der sogenannten Phase II ist noch keine abschließende Bewertung des Zusammenschlusses. Sie zeigt jedoch, dass wettbewerbliche Bedenken aus der ersten Prüfphase aus Sicht der Kommission nicht ausgeräumt wurden.
Kommission prüft Folgen für Möbelhandel und Lieferanten
Die geplante Transaktion würde mehrere große Vertriebslinien und zahlreiche Standorte im europäischen Möbelhandel zusammenführen. Die Porta-Gruppe umfasst nach öffentlich zugänglichen Angaben rund 140 Standorte in Deutschland, Tschechien und der Slowakei sowie rund 6.000 Beschäftigte. Zu den betroffenen Marken werden unter anderem Porta, Boss und Asko gezählt. Die XXXLutz-Gruppe betreibt demgegenüber mehr als 1.800 Geschäfte, darunter Vertriebslinien wie XXXLutz, Mömax, Möbelix, Home24, Roller und Poco.
Die vorläufigen Bedenken der Kommission beziehen sich nicht allein auf die Absatzseite. Nach den veröffentlichten Informationen untersucht die Behörde auch, ob sich die Nachfragemacht gegenüber Möbelherstellern verstärken könnte. Betroffen sind dabei insbesondere Beschaffungsmärkte in Deutschland, Tschechien, Polen und der Slowakei. Eine solche Betrachtung ist für Zusammenschlüsse im Handel bedeutsam, weil Einkaufsmacht die wirtschaftliche Stellung von Lieferanten beeinflussen kann.
Im Fokus steht außerdem das Möbeldiscount- beziehungsweise Preiseinstiegssegment in Deutschland. Die Kommission prüft, ob durch die Übernahme wirksamer Wettbewerb erheblich behindert werden könnte. Maßgeblich ist dabei die Bewertung nach der EU-Fusionskontrollverordnung. Eine Feststellung eines Verstoßes ist mit der Eröffnung der vertieften Prüfung nicht verbunden.
Separates Verfahren wegen möglichen Gun-Jumpings
Von der Fusionskontrolle abzugrenzen ist ein weiteres Verfahren der Kommission zu einem möglichen Verstoß gegen das Durchführungsverbot. Dabei geht es um die Frage, ob vor Anmeldung oder vor Freigabe Maßnahmen ergriffen worden sein könnten, die bereits zu einer Änderung der Kontrolle beigetragen haben. Nach den veröffentlichten Angaben wurde dieses Verfahren am 10. Juli 2026 eingeleitet. Bis zu einer abschließenden Entscheidung gilt die Unschuldsvermutung.
Sollte die Kommission in einem solchen Verfahren einen Verstoß feststellen, können nach unionsrechtlichen Vorgaben erhebliche Geldbußen in Betracht kommen. Nach den veröffentlichten Angaben können diese bis zu 10 Prozent des weltweiten Umsatzes erreichen. Derartige Folgen zeigen, dass fusionskontrollrechtliche Vorgaben nicht erst bei der endgültigen Durchführung einer Transaktion relevant werden. Bereits vorbereitende Maßnahmen können im Einzelfall eine genaue rechtliche Bewertung erfordern.
Die Kommission hat in der Phase II grundsätzlich 90 Arbeitstage Zeit, um über das Vorhaben zu entscheiden. Nach den veröffentlichten Angaben endet die Frist spätestens am 25. Februar 2027. In diesem Zeitraum kann die Behörde weitere Informationen anfordern, Marktteilnehmer befragen und die wirtschaftlichen Auswirkungen des Zusammenschlusses näher untersuchen. Am Ende kommen eine Freigabe, eine Freigabe unter Bedingungen und Auflagen oder eine Untersagung in Betracht.
Bedeutung für Unternehmen und Investoren
Für Unternehmen, Gesellschafter und Investoren verdeutlicht das Verfahren, dass Fusionskontrolle nicht nur Marktanteile auf Absatzmärkten betrifft. Auch Einkaufskooperationen, Lieferantenbeziehungen und Beschaffungsstrukturen können entscheidend sein. Aus der deutschen Möbelindustrie wurden nach veröffentlichten Angaben deutliche Bedenken gegen das Vorhaben geäußert. Solche Stellungnahmen können in einer behördlichen Prüfung berücksichtigt werden, ersetzen aber nicht die eigenständige wettbewerbliche Bewertung durch die Kommission.
Rechtsanwalt Michael Rainer, MTR Legal Rechtsanwälte, ordnet ein: „Für Unternehmen und Investoren ist eine vertiefte Fusionsprüfung regelmäßig ein relevanter Faktor für Zeitplanung, Vertragsgestaltung und Transaktionssicherheit. Gerade bei grenzüberschreitenden Zusammenschlüssen sollten Absatzmärkte, Beschaffungsmärkte und mögliche Verhaltenspflichten während des laufenden Verfahrens frühzeitig mitgedacht werden.“
Betroffene Unternehmen sollten bei vergleichbaren Zusammenschlüssen insbesondere prüfen, welche Informationen gegenüber Behörden bereitzustellen sind und welche Maßnahmen vor einer Freigabe zulässig bleiben. Wichtig sind zudem klare interne Abläufe, damit der Austausch zwischen den beteiligten Unternehmen nicht als vorweggenommene Integration verstanden werden kann. Dazu gehören insbesondere:
- eine sorgfältige Abgrenzung zwischen zulässiger Vorbereitung und unzulässiger Durchführung,
- die Prüfung von Lieferanten- und Einkaufsthemen neben klassischen Absatzmarktfragen,
- eine realistische Zeitplanung für behördliche Auskunftsersuchen und mögliche Auflagen.
MTR Legal Rechtsanwälte berät Unternehmen und Investoren bei Fragen zu Zusammenschlüssen, Marktverhalten und behördlichen Verfahren im Wettbewerbsrecht.
Weitere Informationen: https://www.mtrlegal.com/eu-prueft-uebernahme-von-porta-durch-xxxlutz-vertieft/

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