(openPR) Frankfurt am Main, 20. Oktober 2026 – Die Europäische Kommission hat KKR & Co. Inc. eine Mitteilung der Beschwerdepunkte im Zusammenhang mit der Übernahme von NetCo übermittelt. Nach vorläufiger Einschätzung der Behörde könnten im Fusionskontrollverfahren unrichtige oder irreführende Angaben gemacht worden sein.
Die Mitteilung betrifft das Verfahren M.11386 – KKR/NETCO nach der EU-Fusionskontrollverordnung. Die Übernahme war im Jahr 2024 nach Art. 6 Abs. 1 lit. b der EU-Fusionskontrollverordnung ohne Auflagen freigegeben worden. Eine abschließende Entscheidung ist mit der Mitteilung der Beschwerdepunkte nicht verbunden.
Hintergrund der fusionskontrollrechtlichen Prüfung
KKR hatte den Erwerb der alleinigen Kontrolle über NetCo nach den veröffentlichten Informationen am 19. April 2024 bei der Kommission angemeldet. Die Genehmigung erfolgte am 30. Mai 2024 ohne Bedingungen oder Auflagen. Inhaltlich betraf die Transaktion insbesondere den Zugang von Wettbewerbern zu Kupfer- und Glasfasernetzen.
Im Zusammenhang mit FiberCop wurden das Primärnetz von TIM von der Vermittlungsstelle bis zum Kabelverzweiger und das Sekundärnetz bis zum Endkunden zusammengeführt. FiberCop war vor der Transaktion ein Gemeinschaftsunternehmen von TIM und KKR. Das Transaktionsvolumen wird in Medienberichten mit bis zu 22 Milliarden Euro beziehungsweise rund 24,7 Milliarden US-Dollar beziffert.
Im Mittelpunkt der vorläufigen Bewertung stehen Angaben zu bestehenden langfristigen Wholesale-Zugangsverträgen. Nach den veröffentlichten Informationen prüft die Kommission, ob Antworten von KKR zu den Änderungsmöglichkeiten dieser Verträge zutreffend waren. Dabei soll es insbesondere um die Darstellung gegangen sein, bestehende Verträge könnten nur im Einvernehmen mit anderen Betreibern geändert werden.
Vorläufige Vorwürfe und Verfahrensrechte
Die Kommission geht nach ihrer bisherigen Einschätzung davon aus, dass die Angaben für die wettbewerbliche Beurteilung erheblich gewesen sein könnten. Zugleich gilt, dass die vorläufige Einschätzung keine Feststellung eines Verstoßes ist. Die Unschuldsvermutung und die Verteidigungsrechte des betroffenen Unternehmens sind im laufenden Verwaltungsverfahren zu beachten.
Nach den vorliegenden Berichten soll die zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin Teresa Ribera erklärt haben, der Kommission lägen Anhaltspunkte dafür vor, dass KKR nach dem Zusammenschluss die Preise für bestehende Wholesale-Breitbandkunden teils deutlich erhöht haben könnte. Zu den betroffenen beziehungsweise beschwerdeführenden Betreibern werden in Medienberichten Telecom Italia, Fastweb, Vodafone, Iliad und Wind Tre genannt. Auch diese Angaben sind Teil eines noch nicht abgeschlossenen Verfahrens.
Das förmliche Ermittlungsverfahren wegen möglicherweise unrichtiger Angaben wurde nach den veröffentlichten Informationen am 24. Juli 2025 eröffnet. Anlass waren demnach Beschwerden mehrerer Drittanbieter. Die Mitteilung der Beschwerdepunkte wurde am 19. Oktober 2026 versandt und eröffnet KKR die Möglichkeit, Akteneinsicht zu nehmen, schriftlich Stellung zu beziehen und eine mündliche Anhörung zu beantragen.
KKR weist die vorläufige Bewertung nach den vorliegenden Berichten zurück. Das Unternehmen hält die im Jahr 2024 gemachten Angaben für zutreffend und hat angekündigt, die Vorwürfe in seiner Antwort entschieden zu bestreiten. Für eine endgültige Entscheidung der Kommission besteht nach den veröffentlichten Informationen keine feste Frist.
Bedeutung für Unternehmen und Investoren
Sollte die Kommission nach Abschluss des Verfahrens feststellen, dass vorsätzlich oder fahrlässig unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt wurden, kann sie eine Geldbuße verhängen. Nach den veröffentlichten Informationen kann diese bis zu 1 Prozent des weltweiten Gesamtjahresumsatzes betragen. Zudem kann eine Freigabeentscheidung unter den Voraussetzungen der EU-Fusionskontrollverordnung widerrufen werden, wenn sie auf unrichtigen Angaben beruht, die einer Partei zuzurechnen sind.
Rechtsanwalt Michael Rainer von MTR Legal Rechtsanwälte ordnet ein: „Das Verfahren zeigt, dass Angaben in Fusionskontrollverfahren nicht nur vollständig, sondern auch in ihrer wettbewerblichen Tragweite belastbar sein müssen. Für Unternehmen und Investoren können Vertragsklauseln zu Zugangsrechten, Änderungsmechanismen und Preisstrukturen eine zentrale Rolle bei der behördlichen Bewertung spielen.“
Für beteiligte Unternehmen ergibt sich daraus ein erhöhter Bedarf an sorgfältiger Vorbereitung von Zusammenschlussanmeldungen. Besonders bei Transaktionen in regulierten Märkten, bei langfristigen Liefer- oder Zugangsverträgen und bei Infrastrukturen mit Bedeutung für Wettbewerber sollte die Darstellung der Vertragslage intern überprüfbar und konsistent dokumentiert sein. Dazu gehören insbesondere:
- Vollständige Erfassung der für die Fusionskontrolle relevanten Vertragsbeziehungen,
- klare Darstellung von Änderungsrechten, Kündigungsmöglichkeiten und Preisbildungsmechanismen,
- abgestimmte Kommunikation zwischen Transaktionsteam, Management und Beratern,
- Nachvollziehbarkeit der gegenüber Behörden eingereichten Informationen.
Die aktuelle Prüfung macht deutlich, dass fusionskontrollrechtliche Fragen nicht erst bei der Anmeldung eines Zusammenschlusses beginnen. Sie sollten bereits in die Transaktionsplanung, die Due Diligence und die Strukturierung einbezogen werden. Das gilt insbesondere dann, wenn Marktteilnehmer auf Netzzugang, Vorleistungsprodukte oder langfristige Vertragsbedingungen angewiesen sind.
Weitere Informationen: https://www.mtrlegal.com/eu-kommission-prueft-angaben-von-kkr-zur-netco-uebernahme/

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