openPR Recherche & Suche
Presseinformation

AWV-Änderung verschärft Exportkontrolle

 (© MTR Legal Rechtsanwälte)
(© MTR Legal Rechtsanwälte)

(openPR) Köln, 25. Oktober 2026. Die 23. Änderungsverordnung zur Außenwirtschaftsverordnung ist am 17. Oktober 2026 in Kraft getreten. Unternehmen mit grenzüberschreitenden Lieferbeziehungen sollten die neuen Vorgaben zur Ausfuhrliste, zu Sanktionen und zu Bußgeldtatbeständen sorgfältig prüfen.

Die Dreiundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung wurde am 14. Oktober 2026 ausgefertigt und am 16. Oktober 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet. Die Veröffentlichung erfolgte unter BGBl. 2026 I Nr. 300. Nach der amtlichen Veröffentlichung betrifft die Verordnung das Sachgebiet Außenwirtschaft im Allgemeinen und liegt in der Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

Nach § 12 Absatz 4 Außenwirtschaftsgesetz wurde die Verordnung Bundestag und Bundesrat nach der Verkündung zugeleitet. Die hierzu veröffentlichte Bundestagsdrucksache datiert vom 23. Oktober 2026. Für die Praxis ist maßgeblich, dass die Änderungen bereits seit dem Tag nach der Verkündung gelten.

Neue Vorgaben in AWV und Ausfuhrliste

Durch die Verordnung werden insbesondere die §§ 74, 76a und 82 AWV sowie Anlage 1 zur AWV, die Ausfuhrliste, geändert. Die amtliche Veröffentlichung enthält neben dem Verordnungstext auch die neu gefassten Listenbestandteile. Die konsolidierte Ausfuhrliste ist als Anhang zu Artikel 1 Nummer 5 der Verordnung veröffentlicht.

Ein wichtiger Bestandteil der Neuregelung betrifft restriktive Maßnahmen der Europäischen Union gegen Russland. In § 82 AWV werden neue Bußgeldbewehrungen eingeführt. Nach der Begründung dienen die Anpassungen auch der Abgrenzung zu § 18 Absatz 1 Nummer 1 AWG, der bestimmte Transaktionsverbote im Zusammenhang mit Zentralbanken und Entitäten mit Drittstaatenbezug strafrechtlich erfasst.

Auch § 76a AWV wird neu gefasst. Künftig besteht eine Genehmigungsmöglichkeit für die Ausfuhr und Durchfuhr von Gütern deutscher Behörden in Embargoländer. Zuvor war dies auf Fälle beschränkt, in denen die Güter im eigenen Gewahrsam mitgeführt wurden; die Genehmigungsbedürftigkeit entfällt durch die Neuregelung nicht.

Änderungen bei Embargos und Technologien

Die Ausfuhrliste wird in mehreren Bereichen angepasst. Posten für Dual-Use-Güter mit Bezug zum Bestimmungsland Syrien werden gestrichen. Dies steht im Zusammenhang mit der schrittweisen Aufhebung von EU-Sanktionen gegen Syrien.

Das bislang national in der AWV geregelte Waffenembargo gegen Simbabwe wird für die Ausfuhr von Waffen und anderen Rüstungsgütern aufgehoben. Hintergrund ist, dass dieser Bereich unmittelbar durch die Verordnung (EU) Nr. 314/2004 geregelt wird. Die Aufhebung betrifft damit die nationale Regelung in der AWV, nicht die unmittelbar geltenden unionsrechtlichen Vorgaben.

Daneben entfallen nationale Listenpositionen für neuartige Technologien in Teil I Abschnitt B der Ausfuhrliste, soweit die betreffenden Güter am 15. November 2025 in Anhang I der EU-Dual-Use-Verordnung aufgenommen wurden. Für diese Güter gelten damit europaweit einheitliche Genehmigungspflichten. Zusätzlich wird im Vorgriff auf eine internationale Listung die neue Güterlistung 2B905 eingeführt, die auch Technologie- und Softwarepositionen erfasst.

Folgen für Unternehmen und Verwaltung

Für Unternehmen können insbesondere mehrere Regelungsbereiche relevant werden. Dazu zählen:

  • geänderte Bußgeldtatbestände in § 82 AWV,
  • die Neufassung von § 76a AWV,
  • Änderungen der Ausfuhrliste in Anlage 1,
  • die Streichung bestimmter nationaler Listenpositionen,
  • die neue Güterlistung 2B905.

Nach dem Vorblatt entsteht für die Wirtschaft außer durch die neue Listenposition kein neuer Erfüllungsaufwand. Der Markt des neu erfassten Guts wird dort als international überschaubar beschrieben. Der zusätzliche Aufwand dürfte nach der Begründung nur Fälle im einstelligen Bereich betreffen.

Gleichzeitig rechnet die Begründung mit einem Anstieg von Bußgeldverfahren aufgrund der neuen Bußgeldbewehrungen. Für die Verwaltung wird daraus nur allenfalls geringfügiger neuer Erfüllungsaufwand erwartet. Für Unternehmen bleibt dennoch entscheidend, Ausfuhrvorgänge, Gütereinstufungen und Sanktionsprüfungen an die geänderten Vorgaben anzupassen.

Rechtsanwalt Michael Rainer, MTR Legal Rechtsanwälte, erklärt: „Die Änderungen zeigen, dass Exportkontrolle und Sanktionsrecht weiterhin dynamisch bleiben. Unternehmen und Investoren sollten prüfen, ob bestehende Prozesse, Lieferketten und Vertragsbeziehungen von den neuen Listenpositionen oder Bußgeldtatbeständen berührt werden.“

Betroffene Unternehmen sollten die geänderte Ausfuhrliste mit ihren Produkt- und Technologiebereichen abgleichen und dokumentieren, wie Genehmigungspflichten geprüft werden. Besondere Aufmerksamkeit verdienen Vorgänge mit Embargobezug sowie Geschäfte, bei denen Güter, Software oder Technologie neu erfasst oder aus nationalen Listen herausgenommen wurden. MTR Legal Rechtsanwälte unterstützt bei der rechtlichen Einordnung außenwirtschaftsrechtlicher Vorgaben und deren Umsetzung in unternehmensinternen Abläufen.

Weitere Informationen: https://www.mtrlegal.com/23-aenderungsverordnung-zur-awv-in-kraft-getreten/

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 1328034
 122

Pressebericht „AWV-Änderung verschärft Exportkontrolle“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von MTR Legal Rechtsanwälte Pressearchiv

Bild: Revision setzt eigene materielle Beschwer voraus
Revision setzt eigene materielle Beschwer voraus
Deutschland, 27. Oktober 2026. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revision eines beigeladenen Fahrgasts mangels eigener materieller Beschwer als unzulässig verworfen (BVerwG, Beschluss vom 29. September 2026 – 6 C 9.25). Die bloße Beteiligung an einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren reicht demnach nicht aus, um ein Rechtsmittel einzulegen. Videoaufnahmen einer S-Bahn als Ausgangspunkt Gegenstand des Verfahrens waren Videoaufnahmen aus dem öffentlichen Berliner S-Bahn-Netz. Ein Fahrgast hatte unter Berufung auf Art. 15 Abs. 3 DSGVO verl…
Bild: Anteilsverkauf: Schriftform prägt die Bindung
Anteilsverkauf: Schriftform prägt die Bindung
Stuttgart, 27. Oktober 2026. Verhandlungen über den Verkauf von Gesellschaftsanteilen führen nicht allein aufgrund einer mündlichen Verständigung über wirtschaftliche Eckpunkte zu einem Vertrag. Das zeigt ein noch nicht rechtskräftiges Urteil des LG Stuttgart, gegen das bereits Berufung eingelegt wurde. Videokonferenz begründete noch keinen Kaufvertrag Das LG Stuttgart, Urteil vom 9. Juni 2026 – 49 O 47/25, hatte über den geplanten Verkauf von Beteiligungen an einem geschlossenen Immobilienfonds zu entscheiden. Die klagenden Anlegerinnen hi…

Das könnte Sie auch interessieren:

Arbeitszeitpolitik von morgen mitgestalten
Arbeitszeitpolitik von morgen mitgestalten
Die BERA GmbH ist in den neu gegründeten Arbeitskreis „Arbeitszeitmanagement“ der Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung (AWV) in Berlin berufen worden. Unterstützt vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie ist es Ziel des AWV-Arbeitskreises, sozialpartnerschaftliche Antworten auf Flexibilisierungs-erfordernisse zu finden. Mit flexiblen Arbeitszeiten die Arbeitgeberattraktivität steigern „Wir als Arbeitsmarktgestalter freuen uns darauf, unsere Kompetenz bei der externen Flexibilisierung in den neu gegründeten Arbeitskr…
Der Weg zur Compliance: Der AWA Fernlehrgang Exportkontrolle
Der Weg zur Compliance: Der AWA Fernlehrgang Exportkontrolle
… AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE erweitert ihr erfolgreiches Fernlehrgangsangebot: Zusätzlich zu dem Fernlehrgang Zollpraxis startet im Mai erstmalig und in Deutschland einmalig der Fernlehrgang Exportkontrolle, der Mitarbeitern aus den Bereichen Im- und Export, Zoll oder Logistik die Hintergründe und Zusammenhänge der Exportkontrolle vermittelt. Abgedeckt …
AEB Whitepaper entlarvt Mythen über Exportkontrolle
AEB Whitepaper entlarvt Mythen über Exportkontrolle
… World Trade Center am 11. September 2001 hat der Begriff Compliance einen festen Platz in der Außenwirtschaft. Doch aus Unkenntnis der gesetzlichen Grundlagen der Exportkontrolle verstoßen viele Firmen gegen geltendes Recht, ohne sich dessen bewusst zu sein. Ein Whitepaper des Stuttgarter Softwareunternehmens AEB räumt nun mit den verbreitetsten Irrtümern …
Europäische Regelungen für die Rüstungsindustrie schaffen
Europäische Regelungen für die Rüstungsindustrie schaffen
Debatte im Bundestag Anlässlich der 1. Lesung zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) und der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) erklären die wirtschafts-politische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dagmar G. Wöhrl MdB, und der Berichterstatter für die Außenwirtschaft, Erich G. Fritz MdB: Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion lehnt den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung eines Genehmigungsvorbehaltes für den Erwerb von Rüstungsunternehmen und Unternehmen der Kryptowirtschaft durch gebietsfremde Erwerber ab. Ziel der Un…
Bild: Außenwirtschaftsrecht: Neue Vorgaben seit Oktober
Außenwirtschaftsrecht: Neue Vorgaben seit Oktober
Köln, 26. Oktober 2026 – Seit dem 17. Oktober 2026 gelten Änderungen der Außenwirtschaftsverordnung, die nationale Regelungen an unionsrechtliche und internationale Vorgaben anpassen. Unternehmen mit grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen müssen insbesondere neue Bußgeldbestimmungen und die überarbeitete Ausfuhrliste berücksichtigen. Neue Bußgeldregeln für Sanktionsverstöße Die Dreiundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung wurde am 16. Oktober 2026 als BGBl. 2026 I Nr. 300 verkündet und trat gemäß ihrem Art. 2…
Bild: Online-Zollseminar: Erste Schritte Exportkontrolle - Einführung in die Zoll-und Exportkontrolle im UnternehmenBild: Online-Zollseminar: Erste Schritte Exportkontrolle - Einführung in die Zoll-und Exportkontrolle im Unternehmen
Online-Zollseminar: Erste Schritte Exportkontrolle - Einführung in die Zoll-und Exportkontrolle im Unternehmen
Die E-Learning-Plattform "Lernen-Online24" bietet am 10. Dezember 2020 erstmals ein Einsteiger-Seminar zu den Themen Exportkontrolle, Zoll und Außenwirtschaft an. Das Seminar wird online durchgeführt. ------------------------------ Rinteln, den 22. Oktober 2020: Die Vorschriften zur Exportkontrolle sind komplex. Um diese einzuhalten erfordert es im Unternehmen …
Bild: WEG-Fachliteratur im Selbstverlag - „edition AWV“ startet mit Broschüre zur WohnungseigentumsverwaltungBild: WEG-Fachliteratur im Selbstverlag - „edition AWV“ startet mit Broschüre zur Wohnungseigentumsverwaltung
WEG-Fachliteratur im Selbstverlag - „edition AWV“ startet mit Broschüre zur Wohnungseigentumsverwaltung
Die AWV - seit über 25 Jahren in der Verwaltung von Wohnungseigentum (WEG) und Gewerbeobjekten tätig und mit rund 7.000 betreuten Wohneinheiten in mehr als 100 verschiedenen Wohnanlagen, Miet- und Bürohäusern eine der größten und erfolgreichsten Hausverwaltungen in Bayern - ist künftig auch verlegerisch tätig: Mit der soeben erschienenen Broschüre „Wohnungseigentumsverwaltung“ von Konstantin Riesenberger eröffnen die Münchner Verwaltungsprofis ihre neue Schriftenreihe „edition AWV“. „Bestärkt durch zahlreiche Anregungen und Anfragen unserer …
Bild: BEO auf der LogiMAT 2013
BEO auf der LogiMAT 2013
Eine für alles: So lässt sich das neue System zur Exportkontrolle der BEO GmbH am besten beschreiben. Die Anwendung unterstützt den Nutzer bei der Einhaltung aller wichtigen Ausfuhrbestimmungen und speichert jeden Arbeitsschritt revisionssicher ab. Über Funktionsweise und Vorteile der IT-Lösung informiert BEO auf der LogiMAT 2013 in Halle 5 am Stand …
Bild: Änderungen der AWV-Meldepflicht 2025Bild: Änderungen der AWV-Meldepflicht 2025
Änderungen der AWV-Meldepflicht 2025
Meldeschwellen werden angehoben und Fristen vereinheitlicht Am 1. Januar 2025 sind verschiedene Änderungen der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) in Kraft getreten. So wurde bspw. die Meldepflicht für grenzüberschreitende Zahlungen auf 50.000 Euro angehoben. Zudem wurden Meldefristen vereinheitlicht. Die AWV-Meldepflicht dient der Sicherung des Finanzsystems und soll u.a. vor Geldwäsche schützen. Sie gilt für Unternehmen und Privatleute gleichermaßen und betrifft sowohl ausgehende als auch eingehende Zahlungen. Bislang mussten grenzüberschrei…
Bild: Trade Compliance online meistern: Seminar zu Zoll, EUSt, Exportkontrolle und HaftungsrisikenBild: Trade Compliance online meistern: Seminar zu Zoll, EUSt, Exportkontrolle und Haftungsrisiken
Trade Compliance online meistern: Seminar zu Zoll, EUSt, Exportkontrolle und Haftungsrisiken
Heidelberg, 5. Juni 2025 – Ob Zollverfahren, Einfuhrumsatzsteuer oder Exportkontrolle: Die Anforderungen an eine rechtssichere und effiziente Außenhandelsabwicklung steigen rasant. Unternehmen müssen immer komplexere Vorgaben aus Steuer-, Zoll- und Sanktionsrecht erfüllen – unter zunehmender Kontrolle durch Behörden. Mit dem Online-Seminar „Trade Compliance …
Sie lesen gerade: AWV-Änderung verschärft Exportkontrolle