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BEO auf der LogiMAT 2013

27.12.201209:46 UhrLogistik & Transport
Bild: BEO auf der LogiMAT 2013

(openPR) Eine für alles: So lässt sich das neue System zur Exportkontrolle der BEO GmbH am besten beschreiben. Die Anwendung unterstützt den Nutzer bei der Einhaltung aller wichtigen Ausfuhrbestimmungen und speichert jeden Arbeitsschritt revisionssicher ab. Über Funktionsweise und Vorteile der IT-Lösung informiert BEO auf der LogiMAT 2013 in Halle 5 am Stand 332.

Das geltende Exportrecht stellt Unternehmen immer wieder vor Herausforderungen. So müssen sie etwa Länderembargos berücksichtigen, kritische Güter im Blick behalten und den möglicherweise bedenklichen Endverwendungszweck ihrer Produkte beachten. Eine IT-Lösung, die auf exakt diese Bestimmungen und Regeln zugeschnitten ist, bietet der Zollspezialist BEO mit seiner neuen Exportkontrolle. Das praxiserprobte Tool wird auf der LogiMAT 2013 vorgestellt. Es erleichtert exportierenden Unternehmen die genaue Ermittlung, ob und für welche Güter bei der Ausfuhr spezielle Genehmigungen erforderlich sind. Häufig ist dies bei so genannten Dual-Use-Gütern der Fall, die sowohl für zivile als auch für militärische Zwecke verwendet werden können. Das trifft allerdings auch auf scheinbar harmlose Produkte wie Lippenstifthülsen oder Dichtungsringe zu. Alle Güter mit doppeltem Verwendungszweck, für die eine Genehmigungspflicht besteht, sind im Anhang I der EG-Dual-Use-Verordnung aufgeführt. Diesen prüft die BEO-Exportkontrolle vor jedem Versand.

Die Ausfuhrliste gibt zusätzlich Aufschluss darüber, bei welchen Waren die Ausfuhr grundsätzlich genehmigungspflichtig ist. Sie wird – wie auch das Umschlüsselungsverzeichnis des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) – ebenfalls von der BEO Exportkontrolle berücksichtigt. Eine weitere Funktion des Systems ist der Abgleich des Bestimmungsortes der Güter mit der Liste von Ländern, gegen die Embargos verhängt sind. „Dem Nutzer erspart die IT-gestützte Exportkontrolle erheblichen Arbeitsaufwand, weil die manuelle Prüfung entfällt“, erklärt Regina Konrad, stellvertretende Geschäftsführerin von BEO CONSULT. „Außerdem wird jeder Teilschritt revisionssicher abgespeichert und bleibt so jederzeit nachweisbar.“

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BEO SANKTIONSPRÜFUNG

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