(openPR) Zentrales Thema der BEO GmbH bei der LogiMAT 2007: ATLAS-Ausfuhr. Für exportierende Unternehmen ist die Umstellung auf das elektronische Zollverfahren in absehbarer Zeit verpflichtend. Informationen zu interessanten Einstiegsmöglichkeiten, zu den Organisations- und Kostenvorteilen von ATLAS-Ausfuhr sowie zu den Funktionen des Systems gibt es am BEO-Stand, Nummer 135 in Halle 5.1. Hier erfahren Fachbesucher alles Wissenswerte über die vom Zoll angestrebten Neuerungen, Starttermine und Angebote. Darüber hinaus stellt der Zollsoftwarespezialist vom Kaiserstuhl dem Fachpublikum noch weitere Softwaremodule aus seinem Angebot wie beispielsweise BEO-SANKTIONSPRÜFUNG und BEO-PRÄFERENZ vor.
„Für das am 1. August 2006 in Betrieb genommene, automatisierte Export-System ATLAS-Ausfuhr gibt es bereits erste Anwender. Auch wenn das System erst später verpflichtend wird, empfehlen wir den Beteiligten so früh wie möglich die Vorteile von ATLAS zu nutzen“, betont Clemens Sexauer, Geschäftsführer der BEO GmbH. Betroffen sind sämtliche auf dem Einheitspapier basierenden Ausfuhrverfahren, also das Normalverfahren, die vereinfachten Verfahren sowie das Anschreibeverfahren. BEO bietet unterschiedliche Lösungen für eine einfache und problemlose Umstellung auf das neue System, von der Inhouse- bis hin zur kostengünstigen webbasierten Mietlösung. Welche Möglichkeiten für ihr jeweiliges Exportaufkommen empfehlenswert sind, erfahren Fachbesucher der LogiMAT am BEO-Stand, Nummer 135 in Halle 5.1. Darüber hinaus präsentiert der Softwarespezialist seine Gesamtlösungen für den Export. Dazu gehört beispielsweise das Modul BEO-SANKTIONSPRÜFUNG, mit dem Firmen- und Personennamen sowie Adressen auf Basis relevanter Sanktionslisten abgeglichen werden. Geschäftskontakte mit sanktionierten Personen oder Organisationen sind strafbar und werden aufgrund der EG-Anti-Terror-Verordnung mit Geldbußen oder sogar mit Freiheitsentzug geahndet. BEO-SANKTIONSPRÜFUNG bietet den Usern Rechtssicherheit hinsichtlich der in den Sanktionslisten geführten bedenklichen Personen und Organisationen, da das System laufend aktualisiert wird. Auch das Softwaremodul BEO-PRÄFERENZ ist ein Messehighlight: Exportierende Unternehmen können mit Hilfe der Software die Ursprungseigenschaft ihrer Produkte ermitteln. Entspricht diese den vorgegebenen Werten des Gesetzgebers, erhält der Importeur Zollermäßigung bzw. Zollfreiheit. BEO-PRÄFERENZ gewährleistet nicht nur eine lückenlose Präferenzkalkulation, sondern sorgt auch für eine deutliche Zeitersparnis bei der Erstellung der Zolldokumente.
Weitere Informationen zu ATLAS-Ausfuhr, BEO-SANKTIONSPRÜFUNG und BEO-PRÄFERENZ erhalten Interessenten auf der BEO-Website unter www.beo-software.de.









