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Krypto-Daten: Bundestag billigt Austausch

 (© MTR Legal Rechtsanwälte)
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(openPR) Berlin, 21. Oktober 2026 – Der Deutsche Bundestag hat den Regierungsentwurf zur Umsetzung der Mehrseitigen Vereinbarung über den automatischen Austausch von Informationen nach dem Melderahmen für Kryptowerte beschlossen. Damit rückt ein grenzüberschreitender Datenaustausch näher, der steuerlich relevante Vorgänge mit Kryptowerten für Behörden nachvollziehbarer machen soll.

Der Beschluss erfolgte am 8. Oktober 2026 in zweiter und dritter Lesung. Grundlage waren die Bundestagsdrucksache 21/7195 sowie die Beschlussempfehlung und der Bericht des Finanzausschusses auf Bundestagsdrucksache 21/8425, Buchstabe c. Mit dem Gesetz soll die Mehrseitige Vereinbarung vom 8. Juni 2023 in nationales Recht überführt werden. International wird das Abkommen als CARF MCAA bezeichnet.

Internationaler Rahmen für Krypto-Steuerdaten

Deutschland hatte die Mehrseitige Vereinbarung am 26. November 2024 gemeinsam mit 26 weiteren Staaten in Asunción unterzeichnet. Die Vereinbarung regelt den Austausch von Informationen zwischen den zuständigen Behörden der beteiligten Staaten. Ziel ist es, steuerlich erhebliche Sachverhalte im Zusammenhang mit Kryptowerten über Grenzen hinweg besser erfassen zu können. Nach den vorliegenden Angaben soll der Austausch von Krypto-Steuerdaten mit Drittstaaten ab September 2027 beginnen.

Weitere Jurisdiktionen sollen nach den bekannten Informationen ab 2027 am Datenaustausch teilnehmen. Insgesamt ist von 46 Jurisdiktionen die Rede, die einen Austausch ab diesem Zeitpunkt planen. Die Vereinigten Staaten von Amerika sind zunächst nicht dabei, haben jedoch eine Teilnahme ab 2029 zugesagt. Die tatsächliche Reichweite hängt daher von der Beteiligung der einzelnen Staaten und von den jeweiligen Umsetzungsregeln ab.

Erfasst werden sollen sowohl Angaben zu Nutzern von Kryptowerten als auch Daten zu Transaktionen. Der Melderahmen sieht insbesondere folgende Informationen vor:

  • Name, Anschrift und Ansässigkeitsstaaten der Kryptowerte-Nutzer,
  • Steueridentifikationsnummer und Geburtsdatum,
  • Art des jeweiligen Kryptowerts,
  • Gesamtbruttobeträge der Transaktionen.

Nationale Meldepflichten bleiben maßgeblich

Die nationale Grundlage für Meldepflichten bildet das Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz vom 22. Dezember 2025. Danach melden Krypto-Dienstleister jährlich an das Bundeszentralamt für Steuern. Die Mehrseitige Vereinbarung selbst begründet nach dem Gesetzentwurf keinen zusätzlichen Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft. Begründet wird dies damit, dass sie den Austausch zwischen Behörden betrifft und nicht unmittelbar neue Pflichten für Unternehmen schafft.

Der Finanzausschuss hatte am 7. Oktober 2026 empfohlen, den Regierungsentwurf unverändert anzunehmen. Die Empfehlung wurde mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke gegen die Stimmen der AfD-Fraktion beschlossen. In der Beratung wurden auch Wirksamkeit, zusätzlicher Erfüllungsaufwand und der Nutzen bestehender Meldepflichten angesprochen. Zudem ging es um die Frage, wie Doppelmeldungen vermieden werden können.

Parallel befasste sich der Bundestag mit weiteren Vorlagen zu Kryptowerten und Steuerfragen. Der Antrag der Linken mit dem Titel „Kryptowerte streng regulieren und gerecht besteuern“ wurde abgelehnt. Ebenfalls abgelehnt wurde der Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen zur Besteuerung von Kryptowerten. Diese Entscheidungen sind von dem Beschluss zur Mehrseitigen Vereinbarung über den Krypto-Informationsaustausch zu unterscheiden.

Folgen für Investoren und Unternehmen

Für Unternehmen, Investoren und vermögende Privatpersonen kann die Entwicklung vor allem relevant sein, wenn Kryptowerte über Plattformen, Dienstleister oder Strukturen mit Auslandsbezug gehalten oder übertragen werden. Der automatische Datenaustausch ersetzt jedoch nicht die steuerliche Prüfung einzelner Vorgänge. Maßgeblich bleiben unter anderem die Art des Kryptowerts, die wirtschaftliche Zuordnung, Erwerbs- und Veräußerungszeitpunkte sowie die steuerliche Ansässigkeit. Ob Pflichten bestehen, richtet sich stets nach dem konkreten Sachverhalt und den geltenden Vorschriften.

Rechtsanwalt Michael Rainer, MTR Legal Rechtsanwälte, ordnet ein: „Der internationale Austausch von Krypto-Daten erhöht den Druck, Transaktionen und Haltestrukturen nachvollziehbar zu dokumentieren. Unternehmen und Investoren sollten frühzeitig klären, welche Daten gemeldet werden können und wie sich grenzüberschreitende Vorgänge steuerlich einordnen lassen.“

Für Betroffene kommt es daher darauf an, Unterlagen zu Erwerb, Veräußerung, Übertragung und Verwahrung von Kryptowerten geordnet vorzuhalten. Auch die Einbindung ausländischer Dienstleister kann für die steuerliche Bewertung Bedeutung haben. Eine pauschale Beurteilung ist nicht möglich, weil die Rechtsfolgen von der konkreten Gestaltung abhängen. MTR Legal Rechtsanwälte berät Unternehmen, Investoren und vermögende Privatpersonen im Steuerrecht zu Kryptowerten und grenzüberschreitenden Sachverhalten.

Weitere Informationen: https://www.mtrlegal.com/bundestag-beschliesst-krypto-datenaustauschgesetz/

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