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Münchner ödp zum VGH-Urteil Büchergeld

28.04.200713:42 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Münchner ödp zum VGH-Urteil Büchergeld

(openPR) München, 28.04.2007. Büchergeld-Klägerin aus München sieht Teilerfolg: Verfassungsgerichtshof weist Popularklage zwar zurück, verpflichtet aber den Landtag, die Höhe der Gebühr zu überprüfen.

Obwohl der Bayerische Verfassungsgerichtshof in seinem Urteil vom 19. April 2007 das von CSU und Staatsregierung eingeführte Büchergeld für verfassungskonform erklärt hat, bedeutet nach Ansicht der Münchner Klägerin Heidi Schall „dieser Richterspruch das mittelfristige Ende des Büchergeldes in Bayern“. Das Gericht habe nämlich andererseits den Landtag verpflichtet, die Höhe des Büchergeldes regelmäßig auf seine Notwendigkeit zu überprüfen. „Wenn das Büchergeld aber gesenkt werden muss und der Verwaltungsaufwand trotzdem gleich bleibt, kann man es auch gleich streichen“, fordert Heidi Schall die ihre Eingabe im November 2005 mit 22 weiteren vom Büchergeld betroffenen Mitgliedern der Ökologisch-Demokratischen Partei (ödp) eingereicht hat. Bei dem vom Gericht indirekt, aber deutlich, angeregten niedrigeren Büchergeldsatz werde das Verhältnis von bürokratischem Kostenaufwand bei den Kommunen und Ertrag für die Staatskasse „nicht mehr zu rechtfertigen sein“, meint auch der Münchner ödp-Stadtverband, der die Büchergeld-Klage zusammen mit der bayerischen ödp organisiert hat. „Auf den ersten Blick haben wir zwar verloren“, so Stadtverbandsvorsitzender Martin Kraus. Der zweite Blick auf das jetzt ergangene Urteil eröffne jedoch eine ganz andere Perspektive: Das Gericht spricht nämlich ausdrücklich von einer „unsicheren Datenlage im Zeitpunkt des Gesetzeserlasses“ und verpflichtet den Gesetzgeber dazu, „die tatsächliche Entwicklung sorgfältig zu beobachten“. Nach Ansicht von Kraus bedeutet der höchst interessante und überraschende zweite Leitsatz des Urteils im Klartext folgendes: „Der Landtag hat auf Geheiß der Staatsregierung seinerzeit überhastet und ohne Ermittlung der tatsächlichen Verhältnisse bei den Lernmittelkosten gehandelt. Es wird womöglich von den Eltern zu viel Geld abkassiert. Diese Fehler müssen in nächster Zeit korrigiert werden. Das Büchergeld hat in dieser Höhe wohl keinen Bestand“. Das Büchergeld müsse deshalb über kurz oder lang verschwinden.


Falls der Landtag diese „familienfeindliche und nachweislich noch dazu überhöhte Bildungsabgabe“ nicht umgehend abschaffe, werde die ödp das Büchergeld zu einem Schwerpunkt desLandtagswahlkampfes 2008 machen. Das Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichts fordere dazu geradezu auf: In den Ausführungen der Richter werde die Frage, ob Bildungskosten nicht besser aus Steuermitteln und damit von allen Staatsbürgern zu bezahlen sind, ausdrücklich als Frage „politischer Art“ bezeichnet, die vom Gericht nicht beantwortet werden könne. „Wir bitten die Wähler 2008 dazu ein eigenes Urteil zu sprechen und der familienfeindlichen Büchergeld-CSU einen Denkzettel zu verpassen“, so der ödp-Stadtverbandsvorsitzende.

Herbert Brunner
Pressebeauftragter

Ökologisch-Demokratische Partei (ödp)
Stadtverband München

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