openPR Recherche & Suche
Presseinformation

1ARATGEBERRECHT informiert: Frequenzausweisung in Nutzungsplan beanstandet

12.10.2006 • 17:19 Uhr • Politik, Recht & Gesellschaft
Bild: 1ARATGEBERRECHT informiert: Frequenzausweisung in Nutzungsplan beanstandet

(openPR) Nach einem Urteil des VGH Baden-Württemberg muss die Landesanstalt für Kommunikation (LfK) ihre Praxis der Frequenzausweisung für Hörfunkprogramme teilweise ändern und die zu vergebenden Frequenzen bereits in der Nutzungsplanverordnung eindeutig für bestimmte Rundfunkformen ausweisen.



Im Wege eines Normenkontrollverfahrens haben sich nichtkommerzielle Hörfunkveranstalter aus Stuttgart, Karlsruhe und Freiburg und deren Dachverband gegen bestimmte Festsetzungen in dem als Rechtsverordnung erlassenen Nutzungsplan gewandt; in diesem werden einzelne Rundfunkfrequenzen zur Nutzung durch bestimmte Rundfunkformen, z.B. den öffentlich-rechtlichen Sendern sowie den privaten kommerziellen oder nichtkommerziellen Veranstaltern, ausgewiesen. Die Antragsteller sind zum einen der Ansicht, dass die nichtkommerziellen Veranstalter gegenüber den kommerziellen Radios benachteiligt würden, und wenden sich zum anderen dagegen, dass so genannten "Lernradios", die Medienkompetenz vermitteln sollen und auch von staatlichen Hochschulen veranstaltet werden, ebenfalls - letztlich zu Lasten der freien Radios - Frequenzen zugewiesen werden.

Der VGH ist dieser Argumentation nur teilweise gefolgt. Aus dem Landesmediengesetz ergebe sich nicht, dass die nichtkommerziellen Veranstalter bei der Verteilung der knappen Frequenzen den kommerziellen Sendern gleichrangig seien. Diese gesetzgeberische Entscheidung sei auch angesichts der Verpflichtung, durch die Ausgestaltung der Rundfunkordnung die Meinungsvielfalt zu sichern, nicht zu beanstanden. Bei der Zuweisung der streitigen Frequenz in Stuttgart, sei die Abwägung, die zugunsten der kommerziellen Sender ausgefallen sei - mittlerweile sendet dort "Klassik Radio" -, nicht zu beanstanden; die LfK habe die Auswirkungen auf den bestehenden Hörfunkmarkt ausreichend berücksichtigt. Die vom Gesetz vorgesehene Möglichkeit, so genannten Lernradios Frequenzen zuzuweisen, begegne keinen verfassungsrechtlichen Bedenken. Dabei dürften auch staatliche Hochschulen grundsätzlich als Rundfunkveranstalter zugelassen werden; dies verstoße nicht gegen das Gebot der Staatsfreiheit des Rundfunks. Allerdings müsse die LfK schon im Nutzungsplan eindeutig festlegen, für welche Rundfunkformen eine Frequenz ausgewiesen sei. Die Praxis der LfK, Frequenzen für nichtkommerzielle Veranstalter "und/oder" Lernradios auszuweisen, und erst in der Ausschreibung endgültig festzulegen, welche der beiden Rundfunkformen zum Zuge kommen solle, sei mit den Anforderungen an die Bestimmtheit einer Norm nicht zu vereinbaren. Da die Nutzungsplanverordnung insoweit nichtig ist, muss die LfK nun neu über die Ausweisung der Frequenzen in Karlsruhe (104,8 MHz), Bruchsal (91,2 MHz) und Freiburg (88,4 MHz) entscheiden.

Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 11.10.2006

Az.: 1 S 1742/04

Quelle: Pressemitteilung des VGH Baden-Württemberg vom 11.10.2006

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 103637
 120

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „1ARATGEBERRECHT informiert: Frequenzausweisung in Nutzungsplan beanstandet“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von 1ARATGEBERRECHT

Bild: 1ARATGEBERRECHT informiert: Die Notwendigkeit einer wirksameren Bekämpfung von StalkingBild: 1ARATGEBERRECHT informiert: Die Notwendigkeit einer wirksameren Bekämpfung von Stalking
1ARATGEBERRECHT informiert: Die Notwendigkeit einer wirksameren Bekämpfung von Stalking
Die Notwendigkeit einer wirksameren Bekämpfung von Stalking unterstrichen übereinstimmend die Sachverständigen am 18.10.2006 bei der Anhörung des Rechtsausschusses im Bundestag zu den entsprechenden Gesetzentwürfen der Bundesregierung (Gesetz zur Strafbarkeit beharrlicher Nachstellungen, BT-Drs. 16/575) und des Bundesrats (Stalking-Bekämpfungsgesetz, BT-Drs. 16/1030). Umstritten blieb bei diesem Hearing aber, auf welchem Weg dieses Ziel erreicht werden soll. Die Mehrzahl der Experten unterstützte die Absicht der beiden Gesetzentwürfe, zum St…
Bild: 1ARATGEBERRECHT informiert: Öffnung der EU-PostmärkteBild: 1ARATGEBERRECHT informiert: Öffnung der EU-Postmärkte
1ARATGEBERRECHT informiert: Öffnung der EU-Postmärkte
Die EU-Kommission hat den Vorschlag für die vollständige Öffnung der EU-Postmärkte bis 2009 vorgelegt. Dies entspricht dem in der derzeit gültigen Postrichtlinie (RL 97/67/EG, RL 2002/39/EG) genannten Termin. Mit der vollständigen Marktöffnung verlieren die nationalen Betreiber ihr Monopol für Postsendungen unter 50 Gramm, derzeit bekannt als 'reservierter Bereich'. Stattdessen können die Mitgliedstaaten die Finanzierungsmittel zur Erbringung universaler Dienste flexibel auswählen. Die vorgeschlagene Änderungsrichtlinie ist der letzte Schritt…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Zur Veröffentlichung von „CLIP STUDIO PAINT fürs Galaxy“! Internationaler Illustrationswettbewerb 2020
Zur Veröffentlichung von „CLIP STUDIO PAINT fürs Galaxy“! Internationaler Illustrationswettbewerb 2020
… App sechs Monate lang kostenlos nutzen, wenn Sie sie vom Galaxy Store herunterladen. Nach Ablauf des kostenlosen Angebots können sich Nutzer für einen monatlichen Nutzungsplan für ihre bevorzugten Geräte (Galaxy/Windows/macOS/iPad/iPhone) und Zahlungsmethoden anmelden, um die App weiterhin zu nutzen. CLIP STUDIO PAINT für Galaxy ist auf dem Samsung Galaxy …
Bild: Die beliebte Zeichen-App CLIP STUDIO PAINT ist ab dem 21.August für Samsung Galaxy erhältlich
Die beliebte Zeichen-App CLIP STUDIO PAINT ist ab dem 21.August für Samsung Galaxy erhältlich
… sechs Monate lang kostenlos nutzen, wenn Sie die App vom Galaxy Store herunterladen. Nach Ablauf des kostenlosen Angebots können sich Nutzer für einen monatlichen Nutzungsplan für ihre bevorzugten Geräte (Galaxy/Windows/macOS/iPad/iPhone) und Zahlungsmethoden anmelden, um die App weiterhin zu nutzen. CLIP STUDIO PAINT fürs Galaxy ist auf dem neuen Galaxy …
Sie lesen gerade: 1ARATGEBERRECHT informiert: Frequenzausweisung in Nutzungsplan beanstandet