openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Erste Amazon-Händler werden abgemahnt! - Appell der IT-Recht-Kanzlei an Amazon.de

26.02.200721:03 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Der IT-Recht Kanzlei liegt die erste Abmahnung vor, welche sich an einen Händler richtet, der über www.amazon.de Elektronikwaren an Endverbraucher vertreibt. Die Abmahnung entstammt der Feder einer Rechtsanwaltskanzlei, die im Auftrag der (in einschlägigen Kreisen als recht abmahnfreudig bekannten) e-tail GmbH erstellt wurde. Dabei legte die e-tail GmbH ihrem auf dem amazon-Marktplatz tätigen Wettbewerber zur Last, dass dieser seine Kunden nicht ordnungsgemäß über das ihm zustehende Rückgaberecht belehrt habe.



I. Zum Hintergrund:

Die e-tail GmbH (vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Christian Böhme) sowie die BUG Computer Components AG (Vorstand: Christian Böhme / "e-bug") gehen seit einiger Zeit mit Hilfe mehrerer Rechtsanwaltskanzleien gegen eine Vielzahl von eBay-Händlern vor. Meist geht es dabei um Verstöße aufgrund angeblich falscher (weil zu kurz angegebener) Widerrufs- bzw. Rückgabefristen. Ein typischer Abmahntextbaustein der e-tail GmbH lautet demzufolge auch wie folgt:

"Sie räumen den Verbrauchern ein Rückgaberecht von zwei Wochen ein. Dies verstößt gegen die gesetzlichen Vorschriften. Nach dem Urteil des OLH Hamburg vom 17.08.2006 (Az: 3 U 103/06) und dem Urteil des KG Berlin vom 18.07.2006 (Az. 5 W 156/06) ist bei Verkäufen über die Internetplattform eBay dem Verbraucher ein Widerrufsrecht von einem Monat einzuräumen, da die nach § 355 Abs. 2 S. 2 BGB erforderliche Belehrung in Textform aufgrund der Besonderheiten des Vertragsabschlusses bei eBay zeitlich erst nach Vertragsabschluss erfolgen kann."

Der zitierte Textbaustein der e-tail GmbH stützt sich auf die Rechtsprechung des KG Berlin sowie des OLG Hamburg, welche von vielen Juristen als schlicht fatal eingeschätzt werden. So entschieden die genannten Gerichte bereits mehrfach, dass dem Verbraucher bei eBay eine Widerrufsfrist von 1 Monat einzuräumen sei. Begründet wird dies wiederum mit einer Sonderregelung des im Bürgerlichen Gesetzbuch enthalten Fernabsatzgesetzes, wonach sich die (normalerweise nur 2-wöchige) Widerrufsfrist für den Fall auf einen Monat verlängert, dass der Verbraucher erst nach Vertragsschluss ordnungsgemäß über die in Textform mitzuteilende Widerrufsrecht belehrt wird. Diese Besonderheit treffe auf eBay-Geschäfte zu, so etwa das OLG Hamburg, da es hierbei dem Händler letztendlich aus technischen Gründen verwehrt bleibe, seine Kunden noch vor bzw. zumindest bei Abschluss des jeweiligen Vertrages in Textform zu belehren.

Anmerkung: Beide Urteile wurden bereits durch die IT-Recht Kanzlei stark kritisiert. Zudem kehrt die e-tail GmbH bei deren Abmahnungen regelmäßig unter den Tisch, dass es in diesem Zusammenhang auch anders lautende gerichtliche Rechtsauffassungen gibt, etwa die des LG Flensburg (23.08.2006, Az. 6 O 107/06) oder des LG Paderborn (Urteil vom 28.11.2006, Az. 6 O 70/06).

II. Zum aktuellen Abmahnfall:

Offenkundig scheint es aber immer mühsamer zu werden, noch ähnlich gelagerte Verstöße bei eBay zu finden, um das äußerst lukrative Abmahngeschäft fortzuführen. Vielleicht scheint es ja tatsächlich mittlerweile selbst in die hinteren Reihen vorgedrungen zu sein, dass es neuerdings erforderlich ist, bei eBay eine 1-monatige (nicht 30 tätige!) Widerrufsbelehrung anzubieten. Wie dem auch sei - die e-tail GmbH hat nun augenscheinlich Ihre Abmahntätigkeiten auf einen bisher weitgehend verschonten Marktplatz im Internet ausgeweitet, der jedoch hinsichtlich Popularität und Bekanntheitsgrad der Auktionsplattform eBay in nichts nachsteht: Die Rede ist vom Amazon.de Marketplace!

Für die im Auftrag der e-tail GmbH tätigen Anwälte stellte die Neuausrichtung Ihres Auftraggebers auch keinen größeren Arbeitsaufwand dar. So wurde dem oben zitierten Textbaustein einfach folgender weiterer Satz hinzugefügt:

"Dasselbe gilt für Verkäufe über die Plattform www.amazon.de".

Fertig war der neue Abmahn-Textbaustein, der vermulich noch viele Amazon-Marketplacehändler heimsuchen wird. Leider kann sich die e-tail GmbH auch insoweit auf die Rechtsprechung der oben genannten Gerichte (OLG Hamburg sowie KG Berlin) berufen. So entspricht es den Tatsachen, dass es zumindest zur Zeit auch bei der amazon-Plattform den Händlern technisch nicht möglich ist, die jeweiligen Kunden auf deren Widerrufs- bzw. Rückgaberecht frühzeitig (also vor Vertragsschluss in Textform) aufmerksam zu machen. Der Grund liegt darin, dass all diejenigen, die über den Amazon-Marketplace Waren vertreiben erst selbst von Amazon.de per E-Mail benachrichtigt werden, wenn deren Artikel bereits an die Kunden verkauft worden sind. Erst durch diese E-Mail erhalten sie Kenntnis von dem geschlossenen Kaufvertrag und werden darüber informiert, an wen die Ware zu schicken ist.

III. Mögliche Abhilfe

Tatsächlich könnte amazon.de dem neuen Abmahntreiben der e-tail GmbH schnell ein Ende bereiten. So verschickt das Unternehmen amazon.de im Auftrag der auf ihrer Plattform tätigen Händler standardmäßig eine Auftragsempfangsbestätigungsmail, die sich mit dem folgenden Wortlaut an den jeweiligen Käufer richtet:

"Diese E-Mail dient lediglich der Bestätigung des Einganges Ihrer Bestellung und stellt noch keine Annahme Ihres Angebotes auf Abschluss eines Kaufvertrages dar. Ihr Kaufvertrag für einen Artikel kommt zu Stande, wenn wir Ihre Bestellung annehmen, indem wir Ihnen eine E-Mail mit der Benachrichtigung zusenden, dass der Artikel an Sie abgeschickt wurde."

Alles was amazon.de nun tun müsste wäre, dieser E-Mail noch eine ordnungsgemäße Standardwiderrufs- bzw rückgabebelehrung beizufügen. Damit wäre den gesetzlichen Anforderungen Genüge getan, da der Verbraucher bereits vor Vertragsschluss in Textform (E-Mail reicht dafür aus) über sein Widerrufs- bzw- Rückgaberecht ausreichend informiert würde.

Folge: Im Gegensatz zu Rechtsgeschäften, die über die Internetplattform eBay abgewickelt werden, wäre es bei Fernabsatzgeschäften über amazon.de Marketplace völlig ausreichend, dem Verbraucher nur eine zweiwöchige Widerrufs- bzw. Rückgabefrist einzuräumen.

IV. Fazit

Amazon.de hätte es in der Hand, einer nun drohenden neuen Abmahnwelle mit wenig Aufwand entgegenzuwirken (s.o.). Die IT-Recht Kanzlei richtet daher im Interesse aller bei Amazon-Marketplace tätigen Onlinehändler den dringenden Appell an amazon.de, sich in dieser Angelegenheit frühzeitig einzuschalten und hierdurch dem neuen Abmahntreiben der e-tail GmBH mit geeigneten Maßnahmen (s.o.) von vornherein den Boden zu entziehen!

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 122104
 243

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Erste Amazon-Händler werden abgemahnt! - Appell der IT-Recht-Kanzlei an Amazon.de“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von IT-Recht Kanzlei

Bild: eBook Ärztliches Werberecht – Ein Leitfaden für MedizinerBild: eBook Ärztliches Werberecht – Ein Leitfaden für Mediziner
eBook Ärztliches Werberecht – Ein Leitfaden für Mediziner
Die „Ärzte-Werbung“ ist ein viel diskutiertes Reizthema – und vor allem ein Thema, zu dem es viele Meinungen gibt, von denen die wenigsten der juristischen Realität entsprechen. Um diesen Komplex einmal von allen Seiten zu beleuchten, ein solides Basiswissen zu schaffen und die gröbsten Fehler aufzuzeigen, bietet die IT-Recht Kanzlei München nun das eBook „Ärztliches Werberecht – ein Leitfaden für Mediziner“ an. Der Ärztestand gehört zu den „freien Berufen“ und hat als solcher nach der klassischen Wahrnehmung „auf der Grundlage besonderer b…
Schlechte Zeiten für Plagiatoren: AGB oft urheberrechtlich geschützt
Schlechte Zeiten für Plagiatoren: AGB oft urheberrechtlich geschützt
Die IT-Recht-Kanzlei investiert viel Zeit und viel Know-how in die Perfektionierung der von ihr herausgegebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und deren ständige Anpassung an geänderte Rechtsprechung. Daher ist das Unverständnis groß, wenn interessierte potentielle Verwender oder Kollegen die AGB der IT-Recht-Kanzlei ungeniert nutzen oder sogar wirtschaftlich verwerten. Nun hat das Oberlandesgericht Köln mit Urteil vom 27.02.2009 (Az. 28 O 368/08), angelehnt an die Rechtsprechung des BGH diesem Treiben zumindest für AGB einen Riegel vorge…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Gebrauch der Rückgabebelehrung bei eBay und amazon abmahnfähig?Bild: Gebrauch der Rückgabebelehrung bei eBay und amazon abmahnfähig?
Gebrauch der Rückgabebelehrung bei eBay und amazon abmahnfähig?
Gebrauch der Rückgabebelehrung bei eBay und amazon abmahnfähig? Die IT-Recht-Kanzlei wurde heute über einen Fall informiert, in dem ein eBay-Händler abgemahnt wurde, weil er anstatt einer Widerrufsbelehrung eine Rückgabebelehrung verwendete. In dem Schreiben heißt es auszugsweise: "Sie ersetzen das Widerrufsrecht durch ein Rückgaberecht. Dies ist …
04. November 2011: Wichtiger Stichtag für alle Online-Händler in Sachen Widerrufsrecht
04. November 2011: Wichtiger Stichtag für alle Online-Händler in Sachen Widerrufsrecht
Wer Waren oder Dienstleistungen in einem Onlineshop, auf ebay, Amazon und Co. vertreibt, sollte schnellstens dafür sorgen, dass seine Widerrufsbelehrung auf dem neuesten Stand ist! Denn seit dem 04.08.2011 gilt ein neues Widerrufsrecht in Deutschland. Zwar wurde Online-Händlern eine Übergangsfrist eingeräumt, um ihren Internetauftritt an die neuen Gesetze anzupassen. Diese Frist endet aber am 04.11.2011. Wer die Frist verstreichen lässt und keine entsprechenden Vorkehrungen trifft, riskiert Abmahnungen durch Wettbewerber. Die Aktualisieru…
Bild: Speed4Trade bietet professionelle Verkaufsabwicklung für Amazon-HändlerBild: Speed4Trade bietet professionelle Verkaufsabwicklung für Amazon-Händler
Speed4Trade bietet professionelle Verkaufsabwicklung für Amazon-Händler
Multi-Channel-Verkaufssoftware Speed4Trade unterstützt die Merchants@-Schnittstelle von Amazon.de Grafenwöhr, 24.04.2008: Der Softwarehersteller Speed4Trade unterstützt Händler der Verkaufsplattform Amazon.de Marketplace im Online-Abverkauf und der kompletten Verkaufsabwicklung. Dies ermöglicht die gleichnamige Multi-Channel-Verkaufssoftware Speed4Trade …
Handlungsanleitung der IT-Recht Kanzlei - Wie verkauft man sicher bei Amazon.de?
Handlungsanleitung der IT-Recht Kanzlei - Wie verkauft man sicher bei Amazon.de?
spflichten im Elektronikbereich! 10. Achten Sie darauf, wie man nach der Preisangabenverordnung Preise auszuzeichnen hat! 11. Abmahngefahr bei unzulässigen Rabatten: Beachten Sie das gesetzliche Rabattverbot des § 3 S. 1 Buchpreisbindungsgesetz! Hinweis: Weitere Informationen finden Sie unter www.it-recht-kanzlei.de
Bild: Protected Shops hilft abgemahnten HändlernBild: Protected Shops hilft abgemahnten Händlern
Protected Shops hilft abgemahnten Händlern
Für Online Händler, die nach der Umstellung der Widerrufserklärung vom 11.06.2010 eine Abmahnung bekommen haben, gibt es Hilfe: einer der führenden Rechtstextdienstleister Protected Shops (protectedshops.de) bietet ein kostenloses Orientierungsgespräch mit Anwälten der renommierten IT-Recht Kanzlei München an, wenn ein Premium Paket abgeschlossen wird. Odenthal, den 17.06.2010 Ersten Berichten zufolge, gab es nach der Umstellung der Widerrufsbelehrung am 11.06.2010 die ersten Abmahnungen. Der Rechtstextdienstleister Protected Shops aus Odenth…
Bild: Amazon Seller Central - eBusiness Software plentyMarkets jetzt mit verbesserter Anbindung
Amazon Seller Central - eBusiness Software plentyMarkets jetzt mit verbesserter Anbindung
… werden. plentyMarkets Nutzer können ihre Ware direkt an Amazon geben, wo diese gut gesichert aufbewahrt und verwaltet wird. Sobald Bestellungen über die Website von Amazon.de eingehen, entnimmt Amazon das Produkt aus dem hinterlegten Bestand, verpackt dieses professionell und versendet die Ware. Bestellungen, die nicht von Amazon versendet werden sollen, …
Fortsetzung der beliebten Reihe der IT-Recht Kanzlei zu \"Fragen zum Widerrufsrecht\" (Teil 2)
Fortsetzung der beliebten Reihe der IT-Recht Kanzlei zu \"Fragen zum Widerrufsrecht\" (Teil 2)
… Fragen an die IT-Recht Kanzlei wenden. Allgemeine Hinweise: Auf sämtliche Inhalte der IT-Recht Kanzlei darf unter Nennung der Domain "www.it-recht-kanzlei.de" verlinkt werden. Bei Fragen oder Kommentaren zu unseren Rechtsthemen können Sie uns gerne kontaktieren. Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht) Rechtsanwalt IT-Recht Kanzlei Alter Messeplatz 2 80339 …
Bild: Rechtssicherheit zu fairen PreisenBild: Rechtssicherheit zu fairen Preisen
Rechtssicherheit zu fairen Preisen
… für den Kunden verfügbar“, so Korpilla weiter. Alle Rechtstexte werden individuell konfiguriert und sind rechtssicher. Für die Qualität sorgt eine Kooperation mit der IT-Recht-Kanzlei aus München. Deren Spezialisten sorgen für die Textvorlagen und informieren über aktuelle Urteile und Gesetzesänderungen. Auch für die Online-Shops bei eBay, Amazon und …
Bild: „Gut aufgestellt – erfolgreicher im Online-Handel durch Multi-Channel Vertrieb“Bild: „Gut aufgestellt – erfolgreicher im Online-Handel durch Multi-Channel Vertrieb“
„Gut aufgestellt – erfolgreicher im Online-Handel durch Multi-Channel Vertrieb“
Bereits zum drittenmal veranstaltet die logic-base GmbH Ihre 4sellers Informationsreihe „Gut aufgestellt“. Mit der Ehrenhalle des Berliner Olympiastadions wurde wiederum eine ganz besondere und eindrucksvolle Eventlocation gewählt. Am Freitag, den 30.Januar 2009 sind Online-Händler und PowerSeller herzlich eingeladen, sich bei dem 4sellers Event „Gut aufgestellt“ über erfolgreiche Wege im E-Commerce zu informieren. „Erfolg durch Multi-Channel-Vertrieb“ lautet das Thema der 4sellers Veranstaltung in Berlin. Alle Teilnehmer erwartet ein spanne…
zanox ermöglicht Teilnahme am Amazon-Partnerprogramm in Deutschland – zanox stellt sein Multichannel-Commerce-Netzwerk zur Verfügung
zanox ermöglicht Teilnahme am Amazon-Partnerprogramm in Deutschland – zanox stellt sein Multichannel-Commerce-Netzwerk zur Verfügung
… Unternehmen. Die Kooperation mit Amazon bestätigt unsere Kompetenz im weltweiten Multichannel-Commerce." zanox bietet aktuell globalen Multichannel-Commerce in mehr als 25 Ländern und 4 Kontinenten.Amazon.de: Amazon.de öffnete seine virtuellen Tore in Deutschland im Oktober 1998. Ziel war es von jeher, das kundenorientierteste Unternehmen der Welt zu sein, bei …
Sie lesen gerade: Erste Amazon-Händler werden abgemahnt! - Appell der IT-Recht-Kanzlei an Amazon.de