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Volkswagen kauft sich das (Un)Recht

03.03.202113:08 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Volkswagen kauft sich das (Un)Recht
"Das streitgegenständliche Fahrzeug im Hof von myRight"

(openPR) Das Wichtigste vorweg:

  • myRight sucht im Dieselskandal für seine Kunden beim Europäischen Gerichtshof  die Klärung der Frage, ob der durch Volkswagen zu zahlende Schadensersatz durch die weitere Nutzung des Fahrzeugs tatsächlich -  wie zuvor vom BGH entschieden - gemindert werden muss oder ob dieser Ansatz gegen EU-Recht verstößt.
  • VW zahlt der Klägerin kurz vor der mündlichen Verhandlung aus Furcht vor einem EuGH-Urteil den vollen Kaufpreis plus Zinsen und beendet damit das Verfahren
  • myRight wird weitere Verfahren zum EuGH bringen, da die Frage auch für Verfahren anderer Fahrzeughersteller im Dieselskandal wichtig ist 

Nachdem die vom Volkswagenkonzern zu zahlenden Entschädigungen in zahlreichen Dieselklagen von den anzurechnenden gefahrenen Kilometern (Nutzungsersatz) verschlungen werden, versuchte myRight vor dem EuGH klären zu lassen, ob Käufern von manipulierten VW-Fahrzeugen entgegen der BGH-Rechtsprechung doch der volle Kaufpreis ohne Abzüge zusteht. Da VW kein Interesse an solch einem weitreichenden Urteil hat, hat der Konzern nun einer Klägerin, über deren Klage der EuGH entscheiden sollte, den vollen Kaufpreis samt Zinsen gezahlt sowie sämtliche Prozesskosten. Weitere Vorlagen zum EuGH werden jetzt angestrebt.

Zur Erinnerung: Am 22. Mai 2020 sprach der Bundesgerichtshof (BGH) sein erstes Urteil im Abgasskandal. Der BGH bestätigte in diesem Grundsatzurteil die vorsätzlich sittenwidrige Täuschung hunderttausender Kunden durch den Volkswagenkonzern. Das Urteil hatte aber auch eine sehr negative Seite für alle Betroffenen im Abgasskandal. Der BGH entschied nämlich auch, dass die mit dem Fahrzeug zurückgelegten Kilometer als Nutzung auf den Schadensersatzanspruch angerechnet werden müssen. Dies gilt auch während der Verfahrensdauer der von Volkswagen zumeist über zwei bis drei Instanzen gezogenen Prozesse. Zudem entschied der BGH, dass deliktische Zinsansprüche, wie von Käufern gefordert, ebenfalls nicht zu zahlen seien. 

Der von Volkswagen zu zahlende Schadensersatz wurde damit auf ein für VW erträgliches Mindestmaß zurecht gestutzt. Zudem hat es VW seitdem in der Hand durch ein bloßes Hinauszögern der Prozesse und Zahlungen, den zu zahlenden Schadensersatz erheblich zu verringern.   


 

myRight sucht Klärung durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH)

Neben ca. 40.000 Klägern in mehreren Sammelklagen vertritt myRight eine Vielzahl von Einzel- und Musterklagen, um den Dieselskandal zu Gunsten der geschädigten VW-Fahrer  juristisch vollständig klären zu lassen. Eine dieser Musterklagen wurde vor dem Landgericht Erfurt verhandelt. 

Der dort zuständige Richter vertritt wie viele Rechtsanwälte und Rechtsprofessoren die Auffassung, dass die vom BGH vorgenommene Kürzung des Schadensersatzanspruches um den Nutzungsersatz sowie die Verweigerung der deliktischen Zinsen europarechtswidrig sei und legte diese Frage dem EuGH zur Klärung vor. Die Antwort auf diese Frage wurde von tausenden Volkswagenkunden mit Spannung erwartet. Sie ist aber auch für die Verfahren anderer Fahrzeughersteller im Dieselskandal relevant. An einer solchen Entscheidung des EuGH hat der Volkswagenkonzern aber kein Interesse.

VW zahlt der Klägerin nun aus Furcht vor dem EuGH-Urteil den vollen Kaufpreis ohne Anrechnung des Nutzungsersatzes, die geforderten deliktischen Zinsen sowie die Prozess- und Anwaltskosten und verhindert somit eine Entscheidung des EuGH

 “VW zahlte also aus Angst vor einer europäischen Entscheidung an eine einzelne Kundin das aus, was Millionen Kunden vergeblich mit ihren Klagen einfordern”, erläutert Dr. Stefan Zimmermann, Rechtsanwalt und Qualifizierte Person bei myRight und ergänzt:  “Dieser Schritt ist juristisch zwar zulässig, aber auch auf das äußerste kundenunfreundlich. VW lacht seiner Kundschaft erneut ins Gesicht, deren Schadensersatzansprüche durch die Nutzung der Fahrzeuge seit Erwerb mit jedem Tag kleiner wurden.” 

Damit macht VW einmal mehr deutlich, dass kein Interesse daran besteht, die eigenen Kunden in dem größten Wirtschaftsskandal der Nachkriegsgeschichte gerecht zu entschädigen. 

VW lacht mit dieser Zahlung aber auch dem deutschen Gesetzgeber ins Gesicht, der mit der extra eingeführten Musterfeststellungsklage versuchte, eine Lösung für Millionen von Geschädigten zu erreichen. Da die Verbraucherzentrale aber einen schnellen Vergleich akzeptierte und sich mit den gestellten Rechtsfragen nicht an den EuGH wandte, wurde eine gerechte Entschädigung verhindert. “Es mutet schon komisch an, wenn bei gleicher Ausgangslage der Erfolg des Einzelnen derart stark vom zuständigen Richter abhäng” meint Dr. Sven Bode, Geschäftsführer bei myRight. “In einem Rechtsstaat sollte das nicht so sein.” Allein die deliktischen Zinsen, die jetzt gezahlt wurden, sind höher als die seiner Zeit im Rahmen der Musterfeststellungsklage angebotenen Vergleichszahlungen. Zusätzlich wird der volle Kaufpreis erstattet.  

myRight wird weiter für das Recht der geschädigten VW-Kunden kämpfen und weitere Vorlagen zum EuGH bringen. “Da laut BGH-Urteil in jedem Gerichtsverfahren auch die seit Klageeinreichung gefahrenen Kilometer berücksichtigt werden müssen, ist die Frage der Rechtmäßigkeit des Ansatzes noch in allen laufenden Verfahren zu klären, sagt Dr. Zimmermann und fügt hinzu: Wir werden in jedem unserer Verfahren auf Vorlage zum EuGH drängen und bei Bedarf auch Verfassungsbeschwerde einreichen sollte dies nicht geschehen.”   

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