openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Kodten für Auslands-Transplantationen Krankenkassen nur bei Einhaltung der Rechtsvorschriften übernehmen

23.04.201911:11 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Kodten für Auslands-Transplantationen Krankenkassen nur bei Einhaltung der Rechtsvorschriften übernehmen
Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach, LL.M. vertritt Versicherte im Krankenkasssenrecht
Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach, LL.M. vertritt Versicherte im Krankenkasssenrecht

(openPR) Das Sozialgericht Berlin hat mit Urteil vom 12. März 2019 zum Aktenzeichen S 76 KR 1425/17 entschieden, dass eine deutsche Krankenkasse die Kosten für eine Lebendspende (hier: Nierentransplantation) nur dann zu übernehmen hat, wenn diese nach dem Transplantationsgesetz zulässig ist.



Aus der Pressemitteilung des Sozialgerichts Berlin vom 17.04.2019 ergibt sich:

Dies gilt auch dann, wenn der ärztliche Eingriff von Deutschland ins EU-Ausland (hier: Niederlande) verlegt wird. Das hat das Sozialgericht Berlin mit Urteil vom 12. März 2019 entschieden. In dem konkreten Fall verneinte das Gericht die Pflicht der Krankenkasse zur Kostenübernahme, weil es die erforderliche besondere persönliche Verbundenheit zwischen dem in Sierra Leone lebenden (potentiellen) Organspender und dem Empfänger nicht erkennen konnte.

Zum Hintergrund: Die Lebendspende, d. h. die Entnahme von Organen bei einem Lebenden zum Zwecke der Übertragung auf eine andere Person, ist in Deutschland an enge Voraussetzungen geknüpft, u. a. muss der Spender volljährig sein und nach umfangreicher Aufklärung in die Organentnahme eingewilligt haben. Außerdem darf zum Zeitpunkt des Eingriffs kein Spenderorgan eines verstorbenen Organspenders zur Verfügung stehen. Die Entnahme einer Niere oder eines Teils der Leber ist darüber hinaus bei lebenden Personen nur zulässig zum Zwecke der Übertragung auf Verwandte ersten oder zweiten Grades, Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Verlobte oder „andere Personen, die dem Spender in besonderer persönlicher Verbundenheit offenkundig nahestehen.“ (§ 8 Abs. 1 Satz 2 des Transplantationsgesetzes). Die Regelungen des Transplantationsgesetzes über die Lebendspende haben vor allem den Zweck, die Freiwilligkeit der Organspende sicherzustellen und den Handel mit Organen zu unterbinden.

Zum Fall: Der mittlerweile 57-jährige Kläger ist Deutscher. Er leidet seit vielen Jahren an einer Niereninsuffizienz und ist seit Ende 2013 dialysepflichtig. Er ist als Empfänger bei der Organvermittlungsstelle – Stiftung Eurotransplant – vermerkt; bislang ist er jedoch nicht bei der Verteilung eines zur Transplantation gemeldeten Organs (im Rahmen der postmortalen Organspende) berücksichtigt worden.
Die Ehefrau des Klägers kommt aus gesundheitlichen Gründen nicht als Spenderin einer Niere in Frage. Seine Schwester hat nach anfänglicher Zusage ihre Bereitschaft zur Spende wieder zurückgezogen. Ein in Sierra Leone lebender Mann (im Folgenden: Spender) ist jedoch bereit, dem Kläger eine Niere zu spenden. Der Kläger hatte zunächst den seit 20 Jahren in Deutschland lebenden Bruder des Spenders kennengelernt, und zwar über ein gemeinsames Engagement für einen Verein, der Projekte in Sierra Leone unterstützt. Der Bruder des Spenders schilderte, nachdem sich herausgestellt hatte, dass er selbst aus medizinischen Gründen als Spender ausscheidet, seiner Familie in Sierra Leone den Fall mit der Frage, ob eventuell „einer seiner Geschwister“ für den Kläger spenden wolle. Es folgten mehrere große Familientreffen, bei denen das Thema besprochen wurde und als deren Ergebnis der Spender seine Spendenbereitschaft erklärte.

Daraufhin wandte sich der Kläger an ein Berliner Krankenhaus. Die Mitglieder der dortigen internen Transplantationskonferenz gelangten nach einem persönlichen Gespräch mit dem Kläger und dem Spender im November 2016 einstimmig zu dem Ergebnis, dass die für eine Lebendspende erforderliche besondere persönliche Verbundenheit zwischen den beiden nicht gegeben sei. Das Krankenhaus lehnte daher die Durchführung der Nierentransplantation ab. Mit derselben Begründung lehnte ein weiteres vom Kläger kontaktiertes Krankenhaus in Halle – ebenfalls noch im November 2016 – die Vornahme des Eingriffs ab.

Im Dezember 2016 teilte der Kläger seiner Krankenkasse – der Beklagten – mit, dass er mit einem Krankenhaus in Rotterdam im Gespräch über die Nierentransplantation sei, und bat um Bestätigung der Kostenübernahme. Die Beklagte lehnte die begehrte Kostenübernahme ab. Im Juli 2017 erhob der Kläger Klage vor dem Sozialgericht Berlin.

Die 76. Kammer des Sozialgerichts Berlin (in der Besetzung mit einer Berufsrichterin und zwei ehrenamtlichen Richtern) hat die Klage mit Urteil vom 12. März 2019 abgewiesen. Das Gericht hat zur Begründung ausgeführt, dass die beklagte Krankenkasse nicht verpflichtet sei, die Zustimmung zur Kostenübernahme zu erteilen, da die in Frage stehende Nierenspende in Deutschland nicht zulässig sei und damit auch eine Nierentransplantation in den Niederlanden nicht zu Lasten der deutschen Gesetzlichen Krankenversicherung durchgeführt werden dürfe. Ein Versicherter dürfe sich nur die im System der deutschen Krankenversicherung vorgesehenen Leistungen in anderen EU-Staaten beschaffen. Seien Ansprüche etwa von der Einhaltung eines besonderen Verfahrens oder einer besonderen vorherigen Genehmigung der Krankenkasse abhängig, so würden diese Voraussetzungen grundsätzlich auch bei einer Verschaffung der Leistung im EU-Ausland gelten. Die Voraussetzungen für eine Lebendspende-Nierentransplantation seien nicht gegeben, weil sich der Spender und der Kläger nicht „in besonderer persönlicher Verbundenheit offenkundig nahestehen“ würden. Gegen die Annahme eines solchen Näheverhältnisses spreche u. a., dass nicht etwa der Kläger den Kontakt zum Spender aufgenommen habe, sondern die Initiative vom Bruder des Spenders ausgegangen sei, der ebenfalls noch nicht einmal den Spender direkt angesprochen habe, sondern eine allgemeine Frage an die Familie gerichtet habe, ob „einer seiner Geschwister“ zur Spende bereit wäre. Der Spender habe seine Bereitschaft zur Spende zu einem Zeitpunkt erklärt, zu dem er den Kläger noch gar nicht persönlich gekannt habe. Vielmehr habe man sich erst im Oktober 2016 kennengelernt, als der Spender im Zuge der Vorbereitung der Transplantation (erstmals) nach Deutschland gekommen sei. Vorher (seit 6-7 Jahren) hätten der Kläger und der Spender lediglich über Internet oder Telefon Kontakt gehabt. Die hier einschlägige Vorschrift (§ 8 Abs. 1 Satz 2 des Transplantationsgesetzes) begegne schließlich keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann mit der Berufung zum Landessozialgericht Berlin-Brandenburg angefochten werden.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 1046122
 341

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Kodten für Auslands-Transplantationen Krankenkassen nur bei Einhaltung der Rechtsvorschriften übernehmen“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von kanzlei JURA.CC

Bild: Kündigungsgrund Nichtimpfung – droht nicht geimpften Arbeitnehmern die Kündigung?Bild: Kündigungsgrund Nichtimpfung – droht nicht geimpften Arbeitnehmern die Kündigung?
Kündigungsgrund Nichtimpfung – droht nicht geimpften Arbeitnehmern die Kündigung?
Die gesetzliche Impfpflicht rückt in greifbare Nähe. Viele Arbeitnehmer und Arbeitgeber fragen sich, was dies konkret für das Arbeitsverhältnis bedeutet. Es besteht die Gefahr, dass Arbeitnehmer ihren Job verlieren, wenn sie nicht geimpft sind. Aber auch ohne Kündigung durch den Arbeitgeber könnten Arbeitnehmer, die nicht geimpft sind, echte Probleme bekommen. Im Arbeitsrecht gilt der Grundsatz „ohne Arbeit kein Lohn“, das bedeutet, dass ein Arbeitnehmer, der nicht arbeitet, erhält vom Arbeitgeber auch keinen Lohn. Das der Arbeitnehmer n…
Bild: Tödlicher Rückweg von der Arbeit ohne Ausstempeln ist kein ArbeitsunfallBild: Tödlicher Rückweg von der Arbeit ohne Ausstempeln ist kein Arbeitsunfall
Tödlicher Rückweg von der Arbeit ohne Ausstempeln ist kein Arbeitsunfall
Das Bundessozialgericht hat am 06.10.2020 zum Aktenzeichen B 2 U 9/19 R entschieden, dass ein verletzender Sprung auf einer Hüpfburg im Rahmen eines FSJ in einer Bildungs- und Ferienstätte ein Arbeitsunfall darstellt. Aus dem Terminbericht des BSG Nr. 37/20 vom 06.10.2020 ergibt sich: Die Beteiligten streiten darum, ob der tödliche Verkehrsunfall des Ehemanns der Klägerin ein Arbeitsunfall war. Die Klägerin ist die Witwe des Verunfallten, der als Produktionsmitarbeiter tätig war. Am 25.06.2014 verließ er während der Schicht bei laufender Ma…

Das könnte Sie auch interessieren:

Reisen und Gesundheit - Was bieten die Krankenkassen?
Reisen und Gesundheit - Was bieten die Krankenkassen?
Welche Kassen übernehmen die Kosten für Reise-Schutzimpfungen? Wie lauten die Rufnummern der Auslands-Notrufdienste? Bieten Krankenkassen besondere Informationen zum Thema "Reisen und Gesundheit"? Das Internetportal Krankenkassen.de hat zusammengestellt, was die offenen gesetzlichen Krankenkassen für ihre Versicherten tun. Reise-Schutzimpfungen Über …
Bayerische Zahnärzte veröffentlichen Leserbrief von Permadental
Bayerische Zahnärzte veröffentlichen Leserbrief von Permadental
… seiner Ausgabe 21/2009, einen Leserbrief, den Klaus Spitznagel, Geschäftsführer von Permadental, zum Thema „Selektivverträge“ geschrieben hatte: „Der Versuch der Krankenkassen, über Selektivverträge Zahnärzte und die zuliefernden Dentallabore auf einen „Zahnersatz zum Nulltarif“ herunterzudrücken, zeigt die sensible Balance zwischen Therapiefreiheit …
Bild: Legal Compliance AuditBild: Legal Compliance Audit
Legal Compliance Audit
… Strukturanalyse dienen zum einen firmenspezifische Dokumente wie z.B. Rechtskataster, Anlagenkataster und Liste der Beauftragten. Zum anderen sind die Vorgaben aus den Rechtsvorschriften in den Bereichen Umwelt und Arbeitssicherheit in Listen mit Branchen- und Landesanforderungen dokumentiert. Diese erfahrungsbasierten Listen werden abgefragt. Somit wird …
Bild: Krankenversicherung - Neuer Online LeistungsvergleichBild: Krankenversicherung - Neuer Online Leistungsvergleich
Krankenversicherung - Neuer Online Leistungsvergleich
Bei einheitlichem Beitragssatz unterscheiden sich die gesetzlichen Krankenkassen stärker durch Ver-sorgungsqualität und Service. Durch verschiedenen Tariftypen der Kassen können Versicherte trotz-dem Geld sparen. Der neue Rechner des Finanzvergleichsportals Vorsorgen-Heute.de ermöglicht ei-nen umfassenden Tarif- und Leistungsvergleich. Seit Einführung …
Krankenkassen: Gesetzliche Regelung verhindert Erhöhung der Ausbildungsplätze
Krankenkassen: Gesetzliche Regelung verhindert Erhöhung der Ausbildungsplätze
… nicht mehr der Deckelung unterliegen. Die DHV-Bundesfachgruppe Ersatzkassen hat daher Ulla Schmidt, Bundesministerin für Gesundheit, aufgefordert, die entsprechenden Rechtsvorschriften zu ändern, damit bei den gesetzlichen Krankenkassen mehr Auszubildende eingestellt werden können. Udo Reimann Vorsitzender DHV-Bundesfachgruppe Ersatzkassen Der DHV ist …
25 Jahre Einsatz für Organspende
25 Jahre Einsatz für Organspende
… wurde die DSO als bundesweite Koordinierungsstelle offiziell beauftragt. Ihre Aufgaben wurden vertraglich mit der Bundesärztekammer, den damaligen Spitzenverbänden der Krankenkassen (heute Spitzenverband Bund der Krankenkassen) und der Deutschen Krankenhausgesellschaft festgelegt. Seitdem ist die DSO für den gesamten Organspendeprozess verantwortlich. …
Bild: Compliance-Berater SAT kooperiert mit weltweit tätiger EnhesaBild: Compliance-Berater SAT kooperiert mit weltweit tätiger Enhesa
Compliance-Berater SAT kooperiert mit weltweit tätiger Enhesa
… geht eine strategische Allianz mit Enhesa ein. Das Unternehmen mit Sitz in Brüssel ist ein weltweit tätiger Anbieter von Informationen über Rechtsvorschriften und Nachhaltigkeit und ergänzt das Angebot der SAT optimal insbesondere beim Aufbau unternehmensindividueller Rechtskataster auf internationaler Ebene.SAT bietet seinen Kunden branchenübergreifend …
Elektronischer Austausch von Patientendaten – sicher, komfortabel, wirtschaftlich.
Elektronischer Austausch von Patientendaten – sicher, komfortabel, wirtschaftlich.
… Tatsache ein, dass es sich bei Gesundheitsdaten um personenbezogene Daten der besonderen Art handelt und somit eine Verarbeitung nur unter Einhaltung besonderer Rechtsvorschriften möglich ist.“ Für einen einrichtungsübergreifenden Austausch von Patientendaten, die zwischen dem MDK und den Krankenhäusern stattfindet, spielt der Datenschutz demnach die …
Bild: Die elektronische Rechnung 2017 & das neue ZUGFeRD-Format, 21. Juni 2017 in Frankfurt/MainBild: Die elektronische Rechnung 2017 & das neue ZUGFeRD-Format, 21. Juni 2017 in Frankfurt/Main
Die elektronische Rechnung 2017 & das neue ZUGFeRD-Format, 21. Juni 2017 in Frankfurt/Main
… Archivierungsvorschriften, die im Jahr 2017 sogar einheitliches europäisches Rechnungsformat werden könnten. Die Arbeit mit der elektronischen Rechnung erfordert jedoch auch die Einhaltung bestimmter Rechtsvorschriften, wie z.B. die Archivierung, auf deren Einhaltung im Zuge der neuen GoBD ab Veranlagungszeiträume 2015, vor allem bei der Betriebsprufung geachtet …
Bild: Grundlagen-Seminar: Die elektronische Rechnung, 27. September 2017 in Offenbach bei Frankfurt/MainBild: Grundlagen-Seminar: Die elektronische Rechnung, 27. September 2017 in Offenbach bei Frankfurt/Main
Grundlagen-Seminar: Die elektronische Rechnung, 27. September 2017 in Offenbach bei Frankfurt/Main
… Rechnungsstellung ist ein wesentlicher Bestandteil einer effizienten finanziellen Abwicklungskette. Die Arbeit mit der elektronischen Rechnung erfordert allerdings auch die Einhaltung bestimmter Rechtsvorschriften, wie z.B. die Archivierung, auf deren Einhaltung im Zuge der neuen GoBD ab Veranlagungszeiträume 2015 verstärkt bei der Betriebsprufung geachtet …
Sie lesen gerade: Kodten für Auslands-Transplantationen Krankenkassen nur bei Einhaltung der Rechtsvorschriften übernehmen