openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Der befangene Richter

11.01.201916:26 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Der befangene Richter
Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach, LL.M. vertritt Sie im Sozialrecht und Verfassungsrecht.
Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach, LL.M. vertritt Sie im Sozialrecht und Verfassungsrecht.

(openPR) Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 21. November 2018 zum Aktenzeichen 1 BvR 436/17 entschieden, dass bereits bestimmte Vorbereitungshandlungen den Eindruck der Voreingenommenheit eines Richters für einen Prozessbeteiligten entstehen lassen können und zwar auch dann wenn noch kein endgültiger Verfahrensfehler vorliegt.


Im Ausgangsverfahren nimmt eine Krankenkasse den Beschwerdeführer auf Zahlung von circa 49.000 € in Anspruch, da er gemeinsam mit einem ihrer Versicherten einen Abrechnungsbetrug begangen haben soll. Die Klägerin übersandte dem Gericht eine passwortgeschützte CD mit der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsakte und der Einschränkung, dass diese nur für das Gericht bestimmt sei. Die zuständige Richterin ließ das Passwort telefonisch bei der Krankenkasse erfragen.
Der Beschwerdeführer lehnte die Richterin wegen der Besorgnis der Befangenheit ab. Das Sozialgericht wies das Ablehnungsgesuch mit der Begründung ab, dass das Vorbringen nicht geeignet sei, an der Unvoreingenommenheit und Unparteilichkeit der Richterin zu zweifeln. Es sei keine Einsichtnahme in die Akten erfolgt und die Richterin habe nach eigenen Angaben auch nicht beabsichtigt, dem Verfahren Akten zu Grunde zu legen, die dem Beschwerdeführer nicht zur Verfügung gestanden hätten.
Der Beschwerdeführer rügt die Verletzung seines grundrechtsgleichen Rechts auf den gesetzlichen Richter aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG. Zweifel an der Unvoreingenommenheit eines Richters bestünden nicht erst dann, wenn verfahrens- oder verfassungsmäßige Rechte einer Partei verletzt seien, sondern bereits wenn mit einem solchen Verstoß zu rechnen sei.
Die Verfassungsrichter gaben der Verfassungsbeschwerde statt.
Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG garantiert jedem Rechtsuchenden, dass der Richter unabhängig und unparteilich entscheidet und den Verfahrensbeteiligten neutral und unvoreingenommen gegenübertritt. Gesichert wird diese Verfassungsgarantie durch die Möglichkeit, einen Richter wegen der Besorgnis der Befangenheit von der Ausübung seines Amtes auszuschließen. Die Anwendung von Zuständigkeitsregeln und insbesondere die Handhabung des Ablehnungsrechts obliegen jeweils dem Fachgericht. Ob die Entscheidung dabei willkürlich erfolgt oder erkennen lässt, dass ein Gericht Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkennt, kann nur angesichts der jeweiligen Umstände des Einzelfalls beurteilt werden.
Nach diesen Maßstäben verstößt der ablehnende Beschluss des Sozialgerichts gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG.
Das Sozialgericht hat nicht beachtet, dass im Einzelfall bereits bestimmte Vorbereitungshandlungen den Eindruck der Voreingenommenheit entstehen lassen können.
Die bloße Zusendung der CD und deren Einbringung in die Verfahrensakte berührt noch nicht das Verhalten der Richterin. Das Gericht hat aber die Wirkung der Anforderung des Passwortes für die übersandte CD verkannt. Das Passwort dient ausschließlich der Entschlüsselung der CD, so dass die abgelehnte Richterin nach Anforderung und Eingang des Passwortes unmittelbar Einsicht in die Ermittlungsakten hätte nehmen können. Dies erzeugt bei vernünftiger Würdigung den Eindruck einseitiger Verfahrensführung, jedenfalls wenn es - wie hier - an hinreichenden Anhaltspunkten für eine neutrale Verfahrensführung fehlt. Soweit die abgelehnte Richterin vorträgt, sie habe nie beabsichtigt, dem Verfahren Akten zu Grunde zu legen, die dem Beschwerdeführer nicht zur Verfügung stünden, entkräftet dies nicht den Anschein, den ihre Vorbereitungshandlung erzeugt hat.

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach, LL.M. vertritt Sie im Sozialrecht und Verfassungsrecht.

Web: www.JURA.CC

Mehr Informationen auf www.rechtstipp.cc

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 1033112
 769

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Der befangene Richter“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von kanzlei JURA.CC

Bild: Kündigungsgrund Nichtimpfung – droht nicht geimpften Arbeitnehmern die Kündigung?Bild: Kündigungsgrund Nichtimpfung – droht nicht geimpften Arbeitnehmern die Kündigung?
Kündigungsgrund Nichtimpfung – droht nicht geimpften Arbeitnehmern die Kündigung?
Die gesetzliche Impfpflicht rückt in greifbare Nähe. Viele Arbeitnehmer und Arbeitgeber fragen sich, was dies konkret für das Arbeitsverhältnis bedeutet. Es besteht die Gefahr, dass Arbeitnehmer ihren Job verlieren, wenn sie nicht geimpft sind. Aber auch ohne Kündigung durch den Arbeitgeber könnten Arbeitnehmer, die nicht geimpft sind, echte Probleme bekommen. Im Arbeitsrecht gilt der Grundsatz „ohne Arbeit kein Lohn“, das bedeutet, dass ein Arbeitnehmer, der nicht arbeitet, erhält vom Arbeitgeber auch keinen Lohn. Das der Arbeitnehmer n…
Bild: Tödlicher Rückweg von der Arbeit ohne Ausstempeln ist kein ArbeitsunfallBild: Tödlicher Rückweg von der Arbeit ohne Ausstempeln ist kein Arbeitsunfall
Tödlicher Rückweg von der Arbeit ohne Ausstempeln ist kein Arbeitsunfall
Das Bundessozialgericht hat am 06.10.2020 zum Aktenzeichen B 2 U 9/19 R entschieden, dass ein verletzender Sprung auf einer Hüpfburg im Rahmen eines FSJ in einer Bildungs- und Ferienstätte ein Arbeitsunfall darstellt. Aus dem Terminbericht des BSG Nr. 37/20 vom 06.10.2020 ergibt sich: Die Beteiligten streiten darum, ob der tödliche Verkehrsunfall des Ehemanns der Klägerin ein Arbeitsunfall war. Die Klägerin ist die Witwe des Verunfallten, der als Produktionsmitarbeiter tätig war. Am 25.06.2014 verließ er während der Schicht bei laufender Ma…

Das könnte Sie auch interessieren:

RICHTER Studiogeräte und Genius TechnoConsult intensivieren Zusammenarbeit
RICHTER Studiogeräte und Genius TechnoConsult intensivieren Zusammenarbeit
PressemitteilungRICHTER STUDIOGERÄTE GMBH und Genius TechnoConsult intensivieren Partnerschaft Salem, 31. Juli 2006 – Richter Studiogeräte GmbH, der bekannte Hersteller innova-tiver und hochwertiger Studiolichtanlagen, wird seine Partnerschaft mit Genius Tech-noConsult, dem erfolgreichen Münchener Systemhaus und Betreiber der Technologie-Shopping-Plattform …
Bild: Jack Link’s Germany - Berthold Richter übernimmt VertriebBild: Jack Link’s Germany - Berthold Richter übernimmt Vertrieb
Jack Link’s Germany - Berthold Richter übernimmt Vertrieb
Berlin, 22. Juni 2009 – Mit sofortiger Wirkung ist Berthold Richter der neue Ansprechpartner für alle Angelegenheiten des Vertriebs bei der Jack Link’s Germany GmbH. Richter löst den bisherigen Sales Director Mark Mathias ab, der das Unternehmen auf eignen Wunsch verließ. Berthold Richter ist bereits seit März 2009 als Key Account Manager für die Jack …
Mindjet expandiert in Asien und Australien
Mindjet expandiert in Asien und Australien
Alzenau, 24. Mai 2012 – Mindjet intensiviert sein Engagement in Asien und Australien: Seit Jahresbeginn zeichnet der bisherige EMEA-Chef Uwe Richter auch für das Geschäft in APAC verantwortlich. Richter kam 2007 zu Mindjet und führte zunächst als Vice President EMEA die Geschäfte des Software-Unternehmens in Europa. Aufgrund seiner Erfolge im europäischen …
Führungswechsel bei Tanklogistikspezialist Curt Richter SE
Führungswechsel bei Tanklogistikspezialist Curt Richter SE
Kurt Richter folgt auf Kurt Richter Köln, 27. Januar 2014 – Nach über drei Jahrzehnten beginnt bei der Curt Richter SE eine neue Ära. Kurt Richter (45) übernimmt den Chefsessel von seinem Vater Kurt Richter sen. (65). „Ich bin stolz, das Familienunternehmen nun bereits in dritter Generation zu leiten“, sagt der neue geschäftsführende Direktor der Curt …
Bild: Neuerscheinung: Karl Richter in München - Zeitdokumente: Die Jahre 1951 - 1957 (Band 1)Bild: Neuerscheinung: Karl Richter in München - Zeitdokumente: Die Jahre 1951 - 1957 (Band 1)
Neuerscheinung: Karl Richter in München - Zeitdokumente: Die Jahre 1951 - 1957 (Band 1)
Im ersten Band der neuen Buchreihe „Karl Richter – Zeitdokumente: die Jahre 1951 – 1957“ können die Bewunderer des musikalischen Schaffens von Karl Richter und Freunde der klassischen Musik die Anfangsjahre Karl Richters in München nahezu vollständig auf der Basis von Zeitdokumenten (Programme, Kritiken, Zeitungsausschnitte, Interviews, Fotos u.a.) nachverfolgen …
Generationenwechsel bei der Hausverwaltung Richter in Karlsruhe
Generationenwechsel bei der Hausverwaltung Richter in Karlsruhe
Carsten Richter übernimmt den Hausverwaltungsbetrieb seines Vaters Manfried Richter in Karlsruhe Erfolgreicher Generationenwechsel bei der Karlsruher Hausverwaltung Richter. Firmengründer Manfried Richter tritt nach über 40-jähriger Arbeit als Hausverwalter in seinen wohlverdienten Ruhestand - der Sohn Carsten Richter hat nun die Geschäfte übernommen. …
Krankenhaus Rummelsberg baut medizinische Kompetenzen weiter aus
Krankenhaus Rummelsberg baut medizinische Kompetenzen weiter aus
Neuer Chefarzt für Fuß- und Sprunggelenkchirurgie am Krankenhaus Rummelsberg heute bei Pressekonferenz vorgestellt. Rummelsberg. Mit Chefarzt Prof. Dr. Martinus Richter arbeitet seit 01. Oktober ein ausgewiesener Fachmann am Krankenhaus Rummelsberg, der mit seinem Spezialgebiet der Fuß- und Sprunggelenkchirurgie das vorhandene Leistungsspektrum der Orthopädischen …
Bild: Ein Richter ist befangen, wenn er gleiche Erfahrung wie Kläger machteBild: Ein Richter ist befangen, wenn er gleiche Erfahrung wie Kläger machte
Ein Richter ist befangen, wenn er gleiche Erfahrung wie Kläger machte
Das Oberlandesgericht Oldenburg hat mit Beschluss vom 03.06.2019 zum Aktenzeichen 5 W 19/19 entschieden, dass ein Richter, der offengelegt hat, die gleichen Erfahrungen wie die Klägerin hinsichtlich eines Elektrofahrzeuges gemacht zu haben, wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden kann, da bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung besteht, …
Das MSC Marketing- und PR-Team bekommt Verstärkung
Das MSC Marketing- und PR-Team bekommt Verstärkung
Monika Richter neue Marketing-Mitarbeiterin & Pressereferentin München, 20. September 2011 – Seit Anfang September ist Monika Richter bei MSC Kreuzfahrten als Pressereferentin tätig. Als Nachfolgerin von Amalie von Hinüber, die Anfang November in den Mutterschutz geht, übernimmt Frau Richter die Pressearbeit der Reederei und koordiniert zukünftig …
Bild: Zusatz Vorsitzender Richter a.D. – Ein Tabu für Steuerberater -Bild: Zusatz Vorsitzender Richter a.D. – Ein Tabu für Steuerberater -
Zusatz Vorsitzender Richter a.D. – Ein Tabu für Steuerberater -
Zusatz – Vorsitzender Richter a.D. – Ein Tabu für Steuerberater Das Oberlandesgericht in Karlsruhe hat in seinem Urteil vom 22.08.2012 beschlossen, dass ein Steuerberater im geschäftlichen Verkehr neben der Berufsbezeichnung Steuerberater nicht den Zusatz „Vorsitzender Richter außer Dienst führen darf. Nach § 43 Abs. 2 Steuerberatergesetz i.v.m., dem …
Sie lesen gerade: Der befangene Richter