Kaum etwas verbreitet sich in so rasender Schnelligkeit wie Falschmeldungen. Daran sind die sozialen Netze schuld, sagen die einen. Die anderen wiederum sagen, es sind immer noch Menschen, die sich für sogenannte „Verschwörungstheorien“ eher begeistern lassen als für nüchterne Fakten. Um diese Phänomene wissend, lancieren Interessengruppen oder einzelne Personen bewusst Fake News im wirtschaftlichen, sozialen oder politischen Kontext und nehmen dabei oft aus Unwissenheit strafrechtliche Folgen in Kauf.
Was sind Fake News?

Ihre Wirkung erreichen Fake News hauptsächlich dadurch, dass sie sich den Mantel seriöser Berichterstattung umhängen und kaum jemand vermutet dahinter einen perfiden Plan zur Täuschung der Konsumenten der Nachricht.
Und tatsächlich sind es auch die sozialen Netzwerke, die für eine rasante Verbreitung sorgen. In der gesamten Region, dem ganzen Land oder sogar weltweit. Menschen verteilen und teilen Fake News und setzen so eine Spirale der viralen Verteilung in Gang, die kaum mehr zu stoppen ist. Im schlimmsten Fall entwickeln sich aus dem „Stamm“ dann noch „Ableger“, gespickt mit Halbwahrheiten, eigenen Interpretationen, den Inhalten von Diskussionsforen und Kommentaren. So entsteht aus der sprichwörtlichen Mücke nicht nur ein Elefant, sondern eine ganze Herde solcher Riesen, die alles niederwalzt, was sich ihr entgegenstellt.
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Arten von Fake News
Facebook hat schon 2017 in einem Arbeitspapier die Formen von Fake News beschrieben:
- Information (or Influence) Operations: Steuerung der politischen Stimmung im In- oder Ausland durch gefälschte (verfälschte) Berichte über die Aktivitäten der Regierung / Behörden.
- False News: Transport von Fehlinformationen in der Aufmachung korrekter Berichterstattung mit dem Ziel, die Konsumenten zu emotionalisieren, Aufmerksamkeit zu gewinnen oder bewusst zu täuschen.
- False Amplifiers: Mit gefälschten Online-Konten (Fake Accounts) politische / wirtschaftliche Stimmungen zu verstärken (z. B. Manipulation von Wahlen).
- Desinformation: Absichtliche Verbreitung von fehlerhaften / manipulierten Informationen durch unterschiedliche Methoden (Einschleusen falscher Zitate, absichtliche Verstärkung falscher Informationen, …).
Die EU definiert Fake News als „falsche, ungenaue oder irreführende Informationen, die erfunden, präsentiert und verbreitet werden, um Gewinne zu erzielen oder bewusst öffentlichen Schaden anzurichten“.
Demnach steht die Absicht der Verunsicherung dahinter, die Förderung von Vertrauensverlust, die Unterwanderung der demokratischen Beschaffenheit der Gesellschaft und deren Destabilisierung.
Bekannte & aktuelle Beispiele
Zusammenfassend sind Fake News manipulative, inhaltlich falsche Meldungen, die oft mit Halbwahrheiten ergänzt werden. Ihre Verbreitung erfolgt dank der sozialen Medien viral und damit rasend schnell, ohne Rücksicht auf politische / geografische Grenzen.
Ein weiterer Aspekt, der die Verbreitung fördert, ist die ungeprüfte Verteilung, denn User machen sich kaum die Mühe eines tiefer gehenden Faktenchecks oder der Suche nach Beweisen, die den Wahrheitsgehalt der Nachricht untermauern.
Beispiele:
- Im US-Präsidentschaftswahlkampf 2016 verbreiteten sich Falschmeldungen zu beiden Kandidaten (Trump / Clinton) über vermeintliche Skandale und politische Absichten mit dem Ziel der Manipulation der Wähler.
- Fall „Lisa“: Behauptet wurde die Vergewaltigung und Entführung eines 13-jährigen Mädchens (Russlanddeutsche). Der Aufschrei und die Empörung in der Bevölkerung waren groß, auch dann noch, als bereits klar war, dass es sich um eine Falschmeldung handelte.
- Anschlag in Norwegen 2021: Medien verbreiten den Namen des mutmaßlichen Täters (Rainer Vinklarson). Später stellt sich heraus, dass der Name frei erfunden war.
- Verleumdung als Täter von Heidelberg: Anonym wurden Tweets veröffentlicht, die einen gewissen Tobias L. als Täter nannten. Er sei Veganer und wollte mit der Tat die vielen getöteten Tiere rächen. Untermauert wurde die Behauptung durch eine geschnittene Videosequenz, die in einem komplett anderen Zusammenhang entstand (Einsatz als Schauspieler / Komparse).
- Verurteilung eines Bloggers: Er hat in seinem Blog auf potenzielle Terrorbedrohungen aufmerksam machen wollen und wurde wegen Störung des öffentlichen Friedens nach § 126 StGB zu einer Geldstrafe verurteilt, Es galt als erwiesen, dass der erwähnte Terrorakt nie stattgefunden hat.
Gefahren und Folgen von Falschmeldungen

Ist das Erstellen bzw. Verbreiten von Fake News strafbar in Deutschland?
Es gibt die weitverbreitete Meinung, dass Fake News der freien Meinungsäußerung zuzuordnen und daher straffrei seien. Tatsächlich ist es so, dass jemand, der über das Internet Falschmeldungen verbreitet und damit Schaden anrichtet, sich in einer rechtlichen Grauzone befindet. Noch gibt es keine konkrete Bestimmung dazu in den deutschen Gesetzen.
Allerdings stehen Fake News dennoch unter Strafandrohung, wenn nachstehende Voraussetzungen zutreffen:
- Es wird darin konkret auf eine Person Bezug genommen und damit deren persönlichen Rechte verletzt. Laut § 186 StGB steht Beleidigung oder üble Nachrede unter Strafe, vor allem dann, wenn Tatsachen, die über die Person behauptet werden, die sie verächtlich machen oder herabwürdigen. Dabei sind der Beweis und die Nachprüfbarkeit entscheidend. Trifft die Behauptung zu, gibt es keine rechtlichen Konsequenzen. Bei berechtigtem Zweifel am Wahrheitsgehalt gilt die verleumderische Absicht desjenigen der für die Veröffentlichung verantwortlich ist, zumindest als im Bereich des Möglichen. Ein Strafverfahren ist einzuleiten.
- Wird der Beweis der Verleumdung nach § 187 StGB erbracht (vorsätzliche Behauptung von unwahren Tatsachen oder andere Lügen, um andere Personen herabzuwürdigen), dann drohen Geld- oder Freiheitsstrafen.
- Volksverhetzung nach § 130 StGB liegt dann vor, wenn bspw. Hass mit rassistischem Hintergrund oder gegen Flüchtlinge geschürt wird. Es drohen in diesen Fällen Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren.
Netzwerkdurchsuchungsgesetz (NetzDG)
Seit 1. Januar 2018 gilt das Netzwerkdurchsuchungsgesetz mit der Absicht, Rechtsansprüche von Betroffenen durch Fake News in den sozialen Medien schneller durchzusetzen. Es sieht vor, dass Facebook, Twitter und Co. innerhalb von 24 Stunden auf Löschanträge zu reagieren haben.
Gegen das Gesetz und vor allem gegen die Verpflichtung zur Herausgabe von Profildaten, laufen die Betreiber Sturm und der Verwaltungsgerichtshof hat ihnen vorerst rechtgegeben. Google und Facebook sind nicht verpflichtet, den Behörden die Daten mutmaßlicher Straftäter zu übermitteln. Eine Strafverfolgung ist daher nicht mehr möglich.
Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass das Gesetz der Zensur Tür und Tor öffnen würde, da die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Löschantrages in der Hand privater Personen liegen würde und nicht mehr Aufgabe der Justiz sei.
Imageschaden durch Fake News
Immer öfter werden Unternehmen Gegenstand falscher Berichterstattung oder auch gezielter Angriffe auf ihre Reputation. Die Folge: Massive Imageschäden durch beschleunigte Verbreitung von Unwahrheiten durch das Internet, gestützt durch die Verlagerung des Nachrichtenkonsums in Richtung Online.
Obwohl kein neues Phänomen, erreicht die Verbreitung gefälschter Nachrichten durch die besondere Art der Distribution und der Geschwindigkeit eine weitaus größere Dynamik. Damit verbunden ist oft die Missachtung journalistischer und redaktioneller Sorgfalt. Unkontrollierbare „Selbstläufer“ führen zu massenhafter Verteilung, die künstliche Intelligenz (KI) trägt mit Social Bots noch dazu bei.
Fake News erkennen – Checkliste und Tipps
Die erste und wichtigste Aufgabe ist die permanente Kontrolle der Veröffentlichungen in den sozialen Netzwerken. Die eigene aktive Kommunikation und permanente Präsenz tragen zur Glaubwürdigkeit bei.
Als Redakteur oder Blogger wird die redaktionelle Sorgfalt immer mehr zum Kernthema, um nicht in die Gefahr zu geraten Falschmeldungen zu verbreiten. Für Unternehmen ein weites Betätigungsfeld, wenn bspw. Corporate Influencer Teil ihrer PR-Strategie sind.
Die wichtigsten Punkte:
- Vor Veröffentlichung auf Inhalt, Herkunft, Wahrheitsgehalt prüfen.
- Trennung von inhaltlicher Aussage und persönlicher Meinung (Kommentar).
- Klare optische Trennung von Werbung und redaktionellem Inhalt (Verbot der Schleichwerbung).
- Verpflichtung zur Gegendarstellung bei berechtigtem Interesse (§ 56 RStV).
- Impressumspflicht
Checkliste zur Erkennung von Fake News
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Hintergrund |
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Impressum vorhanden |
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Gegencheck der Inhalte |
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Kontrolle der URL |
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Webseiten zum Faktencheck |
Beispiele: |
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Viele Portale haben sich der Aufdeckung von Fake News verschrieben. Mit dem Kürzel ZDDK (Zuerst denken, dann klicken) sollen Besucher zur Vorsicht angehalten werden, damit sie nicht alles ungeprüft und unreflektiert verteilen und damit denen Vorschub leisten, die Falschmeldungen möglichst breit in die sozialen Netzwerke streuen. Ein Tipp, den alle beherzigen sollten, die die Welt des Internets als vorrangiges Informationsmedium nutzen.