Unbefriedigende Entscheidung getroffen
7. April 2004 - Zu der heute getroffenen Entscheidung des OLG Hamburgs, den Haftbefehl gegen den als Terrorhelfer verurteilten Marokkaner Mounier el Motassadeq, außer Vollzug zu setzen, erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB:
Der am 19. Februar 2003 wegen Beihilfe zu 2.066 Morden und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu 15 Jahren Haft verurteilte Motassadeq ist wenn auch unter strengen Auflagen auf freiem Fuß. Der BGH hatte das Urteil am 4. …
… Bundesgerichtshofs im ersten Hamburger Terroristenprozess wirft Fragen an Bundesinnenminister Schily auf:
Nach dem Freispruch für den Marokkaner Abdelghani Mzoudi durch das OLG Hamburg im Februar musste damit gerechnet werden, dass der BGH das Urteil gegen den zu 15 Jahren Haft verurteilten mutmaßlichen Terrorhelfer Mounier el Motassadeq aufhebt und an das OLG zurückverweist. Der vor einem Jahr wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 3.000 Fällen und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verurteilte Marokkaner kann sich nun berechtigte …
Bundesinnenminister Schily will weiterhin eine Sicherungshaft für Terrorverdächtige. Dazu erklärt Petra Pau, Mitglied im Innenausschuss:
Haft auf Verdacht öffnet der Willkür Tür und Tor. Sie wäre weder mit dem Rechtsstaat, noch mit Bürgerrechten vereinbar. Schily greift somit wieder einmal die Verfassung an, die er eigentlich schützen soll.
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