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Schily muss sich wegen BGH-Entscheidung in Motassadeq-Prozess kritischen Fragen stellen

01.01.200410:00 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Arbeiten die Ermittler optimal zusammen?

4. März 2004: Zu der heute erfolgten Aufhebung des Urteils gegen den Marokkaner Mounier el Motassadeq durch den Bundesgerichtshof erklären der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB, und der zuständige Berichterstatter, Clemens Binninger MdB:

Auch die heute getroffene Entscheidung des Bundesgerichtshofs im ersten Hamburger Terroristenprozess wirft Fragen an Bundesinnenminister Schily auf:

Nach dem Freispruch für den Marokkaner Abdelghani Mzoudi durch das OLG Hamburg im Februar musste damit gerechnet werden, dass der BGH das Urteil gegen den zu 15 Jahren Haft verurteilten mutmaßlichen Terrorhelfer Mounier el Motassadeq aufhebt und an das OLG zurückverweist. Der vor einem Jahr wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 3.000 Fällen und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verurteilte Marokkaner kann sich nun berechtigte Hoffnungen auf einen Freispruch machen. Nach Auffassung des BGH wurden vom OLG wesentliche Umstände bei der Beweiswürdigung nicht berücksichtigt. Der BGH verweist darauf, dass der in den USA festgehaltene Zeuge Ramzi Binalshibb in der Hauptverhandlung nicht vernommen werden konnte und keine Originalvernehmungsprotokolle aus den USA eingeführt wurden.

Die Frage muss gestellt werden, ob Bundesanwaltschaft, Bundeskriminalamt und Bundesamt für Verfassungsschutz in der dem Prozess vorausgehenden Ermittlungsarbeit optimal zusammengearbeitet haben.

Behördenzeugnisse, in denen Aussagen von anonymen Zeugen in indirekter Rede wiedergegeben werden, können nicht Grundlage eines rechtstaatlichen Verfahrens sein.

Die Bundesregierung ist bis heute nicht in der Lage, die USA zu einer Zeugenaussagegenehmigung von Binalshibb zu bewegen, obwohl gerade der Bundesinnenminister sich immer wieder bester Kontakte zur US-Administration rühmt.

Auch die von der Union bereits durch konkreten Antrag im Bundestag vorgeschlagene Wiedereinführung der Kronzeugenregelung gerade für Terroristenprozesse darf Rot-Grün nicht länger blockieren.

Bundesinnenminister Schily muss sicherstellen, dass in Zukunft derartiger Terroristenprozesse in Deutschland nicht mehr wegen der Nichterfüllung rechtsstaatlicher Erfordernisse und unzureichender Zusammenarbeit mit US-Behörden scheitern.

Autor(en): Clemens Binninger, Hartmut Koschyk

 

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