(openPR) Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechtsposition des Klosters Andechs weiter gestärkt. Der zweite Zivilsenat des BGH hat eine weitere Beschwerde von Rainer Staiger zurückgewiesen. Damit ist klar: Abt Johannes Eckert und Pater Korbinian Linsenmann haben als Mitglieder von Aufsichtsrat und Vorstand der insolventen Kloster Andechs Gastronomie AG korrekt gehandelt und eine weitere Schädigung von Investoren verhindert. Rainer Staiger ist damit in sämtlichen Prozessen gescheitert, die er in den vergangenen fünf Jahren gegen das Kloster initiiert hatte.
Diese höchstrichterliche und nicht mehr anfechtbare Entscheidung beendet nun auch in der Frage des Schadensersatzes die langjährigen gerichtlichen Auseinandersetzungen zugunsten des Klosters Sankt Bonifaz in München und Andechs. Der zweite Zivilsenat des BGH hat am 09. März 2009 die Beschwerde der Nemesis Prozess Ltd. gegen das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München vom 12. März 2008 (Az.: 7 U 3543/07) zurückgewiesen. Hinter der mittellosen Nemesis Prozess Ltd. steht Rainer Staiger. Das Urteil des OLG München ist damit rechtskräftig und untermauert die Position des Klosters.
Das OLG München hatte am 12. März 2008 sämtliche Schadensersatzforderungen Staigers gegen Abt Johannes Eckert und Pater Korbinian Linsenmann als unbegründet abgewiesen. Eine Revision gegen die Entscheidung wurde seinerzeit nicht zugelassen.
Das OLG bestätigte damit, dass Abt Johannes und Pater Korbinian im Zusammenhang mit der Insolvenz der Kloster Andechs Gastronomie AG durch umsichtiges unternehmerisches Handeln Schaden vom Kloster abgewendet haben. Abt Johannes und Pater Korbinian haben dadurch auch eine mögliche Täuschung von potentiellen Investoren verhindert.
Inzwischen muss auch der Insolvenzverwalter der Kloster Andechs Gastronomie AG, Werner Schneider, beim Insolvenzgericht in Ulm Rechenschaft ablegen. Er hatte Staiger die Prozessführungsbefugnisse abgetreten und damit erst die Prozesslawine ins Rollen gebracht.
1998 kam es zum ersten Geschäftskontakt zwischen Rainer Staiger und dem Kloster Andechs. Zu diesem Zeitpunkt war Staiger schon mit seiner früheren Firma in Konkurs gegangen. Allerdings hat die damalige wirtschaftliche Leitung des Klosters diese wichtige Tatsache bei der weiteren Geschäftsentwicklung nicht berücksichtigt, wodurch dem Kloster erheblicher Schaden entstanden ist. Heute sind in den Handelsregistern insgesamt fünf Insolvenzen veröffentlicht, mit denen Rainer Staiger als Geschäftsführer in Verbindung steht.













