(openPR) BERLIN. Zu der Entscheidung von Bundesinnenminister Schily, die Bundeskriminalämter Wiesbaden und Meckenheim zu schließen und nach Berlin zu verlegen, erklärt der FDP-Haushaltspolitiker und für den Etat des Innenministeriums zuständige Berichterstatter im Haushaltsausschuss, Otto :
Bundesinnenminister Schily muss auf Antrag der FDP den Mitgliedern des Haushaltsausschusses am Mittwoch dieser Woche Rede und Antwort stehen hinsichtlich seiner Umzugspläne für die Bundeskriminalämter Wiesbaden und Meckenheim nach Berlin. Eine Entscheidung von solch politischer Tragweite bedarf einer eingehenden Erörterung. Bundesinnenminister Schily soll darlegen, wie das personalwirtschaftliche Konzept der derzeit gut 5.000 Beschäftigten in Wiesbaden und Meckenheim aussehen soll im Hinblick auf den teilweisen Umzug bis zum Jahr 2008. Geklärt werden muss ebenso die Frage nach möglichen entstehenden Kosten für den Umzug und damit einhergehend weiteren Belastungen für den Bundeshaushalt. Von Interesse einer solchen Entscheidung ist zudem, welche fachlichen Gründe möglicherweise für den teilweisen Umzug des Bundeskriminalamtes nach Berlin bestehen. Schon jetzt ist aber festzustellen, dass dieses eigenmächtige Vorgehen von Bundesinnenminister Schily nicht unbedingt zu einer größeren Akzeptanz dieser Entscheidung beitragen wird, wenn nicht einmal die tangierten Landesregierungen informiert gewesen sind. Beispielhaft für die Informationspolitik des Bundesinnenministers ist, dass selbst seine in Wiesbaden wohnende Kabinettskollegin Wieczorek-Zeul keine Kenntnis von den Plänen hatte. Hier ist mit allergrößtem politischen Widerstand aus den jeweiligen Regionen zu rechnen. Bundesinnenminister Schily hat sich mit dieser Vorgehensweise keinen Gefallen getan. Es wäre klüger gewesen, in Vorgesprächen die Beteiligten mit einzubeziehen und nicht im Sinne einer Nacht-und-Nebel-Aktion vollendete Tatsachen zu schaffen.




