Beim Schutz für Minderheiten sei die Rechtslage in Deutschland schon jetzt sehr ausgereift, so die Argumentation des BVMW. Ein gesetzliches Draufsatteln immer neuer bürokratischer Bestimmungen sei daher überhaupt nicht sinnvoll und notwendig. Das Gesetz werde zu einer erheblichen Verunsicherung führen. Denn es verwende keine klaren Begriffe und führe neue, nicht definierte rechtliche Bezeichnungen ein. Damit sei bereits jetzt abzusehen, dass das ADG vor allem zu einem Arbeitsbeschaffungsprogramm für Gerichte werden dürfte. Mehr Bürokratie und unabschätzbare Folgekosten, Klagen und Missbrauch seien vorprogrammiert. Das Gesetz stehe in seiner Gesamtheit im Widerspruch zur Initiative der Bundesregierung zum Bürokratieabbau und macht diese selbst unglaubwürdig. Die vorgesehenen Normierungen überfordern nach Ansicht des Positionspapiers insbesondere kleine Unternehmen und damit rund 90 Prozent aller Firmen in Deutschland. Die verfassungsrechtlich garantierte Vertragsfreiheit droht unterlaufen zu werden, die Entscheidungsfreiheit jedes einzelnen Unternehmers wird eingeschränkt. "Unser Land braucht mehr Unternehmertum und Selbstständige, um wieder auf die Beine zu bekommen. In Sonntagsreden huldigen auch Politiker diesem Ideal. Dann darf man aber auch nicht in die grundgesetzlich geregelte Vertragsfreiheit eingreifen", warnt BVMW-Präsident Mario Ohoven.