(openPR) Das Verwaltungsgericht Karlsruhe, 12 K 16702/17 hat mit Beschluss vom 26.02.2018 den sofortigen Vollzug einer Stilllegungsverfügung des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis für einen manipulierten VW Amarok, bei dem das Softwareupdate von VW bisher nicht aufgespielt wurde, für rechtswidrig erklärt.
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer, die bisher die meisten positiven Urteile im VW Skandal erstritten hat, erstritt jetzt auch diese sensationelle Entscheidung. Es ist die erste Entscheidung eines Verwaltungsgerichts zu einer Stilllegung von Fahrzeugen im Abgasskandal und läßt alle Update-Verweigerer, die einen VW-Abgasskandal-Prozeß führen, hoffen.
Das Verwaltungsgericht stellt klar, dass das private Interesse des gegen den VW-Händler klagenden Fahrzeugeigentümers gegenüber dem öffentlichen Interesse an der Stilllegung des manipulierten Fahrzeugs bis zur abschließenden gerichtlichen Klärung überwiegt.
Im Laufe von Zivilverfahren ist zu erwarten, dass Gerichte Sachverständigengutachten über das Softwareupdate einholen. Auch das Landgericht Berlin beabsichtigt eine solche Begutachtung, so Rechtsanwalt Thomas Schmidt aus Berlin. Das Fahrzeug muß deshalb zunächst in dem ursprünglichen Zustand -ohne Update - verbleiben, da sonst der notwendige Beweis vereitelt wird. VW würde es vermutlich begrüßen, wenn der Beweis durch ein Update vernichtet würde.
Betroffen war im vorliegenden Fall das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis als KFZ-Zulassungsstelle.
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat mit Beschluss vom 26.02.2018 die Argumente des Rechtsanwaltes Dr. Stoll bestätigt. Das Fahrzeug darf ohne Durchführung des Softwareupdates bis zu einer abschließenden gerichtlichen Entscheidung weiter gefahren werden. Sämtliche Kosten des Verfahrens hat das Landratsamt außerdem zu tragen.
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe begründet seine Entscheidung u.a. überzeugend damit, dass kein öffentliches Interesse an der Vollziehung des Verwaltungsakts bestehe. Zwar sei die Luftreinhaltung ein hohes Schutzgut, jedoch gehe von dem einzelnen Fahrzeug des Geschädigten keine hohe Gefahr der Luftverschmutzung aus. Außerdem sei seit 2015 bekannt, dass das Fahrzeug nicht den Vorschriften entspreche. Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts ist es nicht erklärlich, warum nunmehr 2017 plötzlich eine besondere Dringlichkeit vorliegen soll. Die Interessen des Geschädigten überwiegen daher das öffentliche Interesse an einer sofortigen Stilllegung.
Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll, der bundesweit federführend mehr als 5.500 Gerichtsverfahren gegen VW und Händler führt, teilt mit: "Nachdem die Behörden über Jahre den Manipulationen tatenlos zugeschaut haben, wollen Sie nunmehr die Fahrzeuge der Geschädigten sofort stilllegen, ohne Rücksicht auf laufende oder noch anstehende gerichtliche Verfahren. Der dadurch erzeugte Druck sollte die letzten dazu zwingen ein fragwürdiges Softwareupdate aufspielen zu lassen, damit VW aus der Verantwortung entlassen werden kann. Mit dieser ersten verwaltungsgerichtlichen Entscheidung zu Gunsten der Verbraucher konnte dieser verbraucherfeindlichen Praxis nunmehr einen Riegel vorschieben."
Rechtsanwalt Schmidt erklärt dazu, der Beschluß des Verwaltungsgerichts in Karlsruhe ist wegweisend und die wenigsten Zulassungsstellen werden sich jetzt noch - wegen der überzeugenden Begründung des Gerichts und in Hinblick auf das hohe Prozeßkostenrisiko, das die Behörde tragen muß - auf einen Streit über die Stilllegungsverfügung einlassen.
Zunehmend entscheiden Gerichte, die den Abgasbetrug sehr ernst nehmen, zugunsten von Verbrauchern, die sich das bisherige Treiben von Politik und Autoindustrie nicht länger gefallen lassen wollen. Es bestehen deshalb gute Aussichten, dass sich auch weitere Obergerichte künftig auf die Seite der Autokäufer stellen werden. Betroffene sollten deshalb nicht zögern, ihr Rechte einzuklagen.


